Termine
07.06.2023 - 11.06.2023
BAG beim Ev. Kirchentag
30.08.2023 - 31.08.2023
40 Jahre Kirchenasyl
Inhaltsverzeichnis
1. Kirchenasyle im Jahr 2022
1.1 Tabelle 1/2022: Verteilung nach Bundesländern
1.2 Tabelle 2/2022: Herkunftsländer
1.3 Tabelle 3/202: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.4 Tabelle 4/2022: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
2. Aktuelle Entwicklungen im Kirchenasyl
3. Strafverfahren aufgrund von Kirchenasyl
4. Öffentlichkeitsarbeit
4.1 Veranstaltungen
4.2 Pressearbeit
4.2 Publikationen
5. Kooperationen
6. Verein
7. Personalien
8. Finanzen
9. Ausblick
Für das Jahr 2022 wurden insgesamt 1119 Kirchenasylevon der BAG dokumentiert. 875 der Kirchenasyle wurden 2022 neu begonnen.
In 859 Fällen haben evangelische Gemeinden oder Kirchenkreise und in 243 Fällen katholische Gemeinden und Klöster Kirchenasyl gewährt. Auch haben 15 Freikirchliche Gemeinden Menschen Zuflucht gewährt. Mindestens 1783 Personen, darunter mindestens 385 Kinder und Jugendliche, fanden 2022 Schutz im Kirchenasyl.
Von den dokumentierten Kirchenasylen waren 1098 sog. Dublin-Fällemit 1762 Personen, darunter 380 Kinder und Jugendliche.
Von788 beendeten Kirchenasylenist ein positiver Ausgang (d.h. mindestens mit einer Duldung) in mindestens 778 Fällen zu verzeichnen.
Tabelle 1/2022: Verteilung nach Bundesländern
Die größte Anzahl an Kirchenasylen im Jahr 2022 ist in Nordrhein-Westfalen (295 KA), Bayern (240 KA) und Hessen (228 KA) verzeichnet.
Bundesland |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Baden Württemberg |
6 |
17 |
Bayern |
240 |
379 |
Berlin |
70 |
142 |
Brandenburg |
41 |
94 |
Bremen |
27 |
36 |
Hamburg |
46 |
63 |
Hessen |
228 |
280 |
Mecklenburg-Vorpommern |
15 |
36 |
Niedersachsen |
31 |
43 |
Nordrhein-Westfalen |
295 |
421 |
Rheinland-Pfalz |
2 |
9 |
Saarland |
0 |
0 |
Sachsen |
2 |
2 |
Sachsen-Anhalt |
39 |
58 |
Schleswig-Holstein |
46 |
129 |
Thüringen |
31 |
74 |
Gesamt |
1119 |
1783 |
Tabelle 2/2022: Herkunftsländer
Bezüglich der Herkunftsländer bildeten im Jahr 2022 Menschen aus Afghanistan (577 Pers.), Syrien (407 Pers.), Irak (286 Pers.) und Irak (121 Pers.) die größten Gruppen.
Herkunftsland |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Afghanistan |
292 |
577 |
Syrien |
339 |
407 |
Irak |
167 |
286 |
Iran |
88 |
121 |
Somalia |
27 |
32 |
Guinea |
18 |
21 |
Äthiopien |
15 |
18 |
Eritrea |
13 |
16 |
Nigeria |
11 |
14 |
Türkei |
11 |
16 |
Russland |
9 |
20 |
Tschetschenien |
8 |
27 |
Ägypten |
7 |
11 |
Armenien |
7 |
9 |
Pakistan |
6 |
9 |
Sierra Leone |
6 |
6 |
Tansania |
6 |
10 |
Belarus |
4 |
14 |
Libanon |
4 |
5 |
Palästina |
4 |
4 |
Inguschetien |
3 |
3 |
Jordanien |
3 |
9 |
Kamerun |
3 |
3 |
Tadschikistan |
3 |
4 |
Angola |
2 |
3 |
Aserbaidschan |
2 |
2 |
Jemen |
2 |
2 |
Kongo |
2 |
6 |
Mali |
2 |
2 |
Sudan |
2 |
6 |
Albanien |
1 |
5 |
Algerien |
1 |
3 |
China |
1 |
4 |
Dschibuti |
1 |
1 |
Elfenbeinküste |
1 |
1 |
Gambia |
1 |
1 |
Kenia |
1 |
1 |
Kirgistan |
1 |
1 |
Libyen |
1 |
1 |
Marokko |
1 |
3 |
Mazedonien |
1 |
3 |
Saudi-Arabien |
1 |
1 |
Serbien |
1 |
1 |
Tschad |
1 |
1 |
Turkmenistan |
1 |
1 |
Uganda |
1 |
3 |
Ukranine |
1 |
2 |
Venezuela |
1 |
1 |
Keine näheren Angaben |
35 |
86 |
Gesamt |
1119 |
1783 |
Tabelle 3/2022: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
Den meisten Menschen im Kirchenasyl drohte eine Abschiebung in folgendes Länder: Italien (260 Pers.), gefolgt von Polen (210 Pers.) und Kroatien (207 Pers.).
Dublin Staat |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Italien |
187 |
260 |
Bulgarien |
156 |
179 |
Rumänien |
123 |
142 |
Polen |
111 |
210 |
Kroatien |
78 |
207 |
Schweden |
67 |
170 |
Spanien |
61 |
84 |
Österreich |
49 |
56 |
Litauen |
38 |
71 |
Slowenien |
37 |
73 |
Frankreich |
29 |
45 |
Dänemark |
22 |
42 |
Lettland |
16 |
25 |
Malta |
16 |
16 |
Belgien |
13 |
20 |
Niederlande |
10 |
16 |
Portugal |
8 |
9 |
Schweiz |
7 |
8 |
Estland |
6 |
8 |
Tschechien |
5 |
6 |
Ungarn |
5 |
9 |
Griechenland |
4 |
13 |
Norwegen |
4 |
4 |
Slowakei |
3 |
7 |
Finnland |
2 |
4 |
Luxemburg |
1 |
2 |
Keine Angaben |
40 |
76 |
Gesamt |
1098 |
1762 |
Tabelle 4/2022: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
Mit einem positiven Ausgang wurden im Jahr 2022 mindestens 778 Kirchenasyle (1253 Pers.) beendet.
Ende des Kirchenasyles |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Ablauf der Überstellungsfrist und Übernahme ins nationale Verfahren |
767 |
1225 |
Selbsteintritt durch BAMF nach positivem Dossier |
6 |
16 |
Duldung wegen Mutterschutz |
3 |
6 |
Vaterschaftsanerkennung |
1 |
1 |
Zuerkennung subsidiärer Schutz |
1 |
5 |
Erfolreich beendete Kirchenasyle |
778 |
1253 |
Kirchenasyl freiwillig verlassen, ohne nähere Angaben |
3 |
4 |
Kirchenasyl verlassen wegen drohender Räumung |
1 |
1 |
Freiwillige Rückkehr in einen anderen europäischen Staat |
1 |
3 |
Nicht erfolreich beendete Kirchenasyle |
5 |
8 |
Keine näheren Angaben |
4 |
4 |
GESAMT |
788 |
1264 |
Als Ökum. BAG Asyl in der Kirche erhalten wir viele Kirchenasyl-Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir können für die 20-30 Anfragen pro Woche lediglich eine Verweis-Beratung durchführen und erläutern, wie Kirchenasyl aktuell funktioniert. Vielen kann nicht abgeholfen werden, auch wenn bereits für uns eindeutig ist, dass sie eigentlich in einem Kirchenasyl ge-schützt werden sollten. Wir bekommen inzwischen mehr Anfragen direkt von Flüchtlingen und nicht wie in der Vergangenheit vornehmlich von Unterstützungskreisen einzelner Geflüchteter. Dies liegt einerseits an der zunehmenden Bekanntheit des Kirchenasyls und den online verfügbaren Informationen, die in informellen Netzwerken geteilt werden. Andererseits ist dies auch eine Auswirkung der sog. „Ankerzentren“. Immer weniger Flüchtlinge haben Kontakte in die deutsche Gesellschaft hinein, bevor sie ihren Ablehnungsbescheid im Dublin-III-Verfahren erhalten. Kurzfristig änderte sich diese Situation im Frühjahr 2022. Als zu Beginn des Ukraine-Krieges viele Flüchtlinge aus anderen Ländern in die Landkreise verteilt wurden, um Platz für die neu Ankommenden zu schaffen, stieg auch die Zahl der Kirchenasyle an. Das Engagement vieler Kirchengemeinden für die Menschen, die aus der Ukraine flohen, schloss Kirchenasyl für Flüchtlinge aus anderen Ländern vielerorts nicht aus. Die schnellere Verteilung in die Fläche führte zu mehr Kontakt und somit auch zu vielen neuen Kirchenasylen, gerade in Regionen, in denen keine guten Kontakte in die Erstaufnahmeeinrichtungen hinein bestehen.
Lernprozesse im Kirchenasyl
Als BAG-Vorstand und Geschäftsstelle, aber auch als Kirchenasyl-Bewegung befinden wir uns in kontinuierlichen Lernprozessen. Die ein 1,5 Jahren regelmäßig stattfinden Online-Aus-tauschtreffen für Menschen im Kirchenasyl und gesellschaftliche Debatten um sichere Orte, Missbrauch in kirchlichen Strukturen und Selbstbestimmung Geflüchteter werfen Fragen für unsere Strukturen auf: Wie werden die Menschen im Kirchenasyl wahrgenommen? Reden auch Geflüchtete mit über Kirchenasyl- oder sind sie nur im Kirchenasyl? Wie sind die Strukturen der Kirchenasyl-Bewegung aufgestellt? Wie können wir Selbstbestimmung der Kirchenasyl-Gäste gewähren, wenn diese in kirchlichen Räumen untergebracht sind, die auch anderweitig genutzt werden? Die Ungleichheiten und Risiken in diesen Strukturen müssen deutli-cher und kritisch in den Fokus genommen werden. Auf unserer Jahrestagung im November 2022 fand ein Workshop zu Schutz- und Präventionskonzepten im Kirchenasyl statt. Das Thema werden wir im Jahr 2023 fokussieren.
Kirchenasyl als Seismograph oder Lupe europäischer Asylpolitik
In dem Vergrößerungsglas Kirchenasyl sehen wir die aktuellen Themen der Politik. Das ist nicht neu. Seit etwa 2017 führten die hohen Ablehnungsquoten und Abschiebungsandrohungen nach Afghanistan aus Skandinavien in Norddeutschland zu weit über 50% „skandinavischer“ Kirchenasyle. Das Salvini-Dekret in Italien hatte Auswirkungen auf die Kirchenasylpra-xis, genau wie die Pushbacks an den Grenzen zu Kroatien. Im Jahr 2022 verzeichneten wir einen massiven Anstieg von Kirchenasylen für meist kurdisch-irakische Familien, die 2021 über Belarus nach Europa gekommen waren. Der starke Anstieg der Nachfrage nach „Polen“-Kirchenasylen beschäftigt uns, seitdem seit August nach kurzer Unterbrechung wieder dorthin überstellt wird.
All dies liest man auch in den Nachrichten. Aber es wird anders wahrgenommen, wenn Men-schen vor einem stehen, die es erzählen. Dies ist genau die Grundlage dessen, was Kirchenasyl ist: Die Menschen im Einzelfall schützen, weil es geboten ist. Das kleine einzelne Kirchenasyl verschwindet in den großen Themen der Zeit. Und die großen Forderungen stehen in der Gefahr, ihr menschliches persönliches individuelles Gesicht zu verlieren. Als Kirchenasyl-Bewegung halten wir dies beides zusammenhalten. Angesichts des Sterbens an den EU-Außengren-zen und so vielen Menschen auf der Flucht wie nie, fällt es schwer, vom „Erfolg“ unserer Arbeit zu sprechen. Der Erfolg allerdings, viele tausend Menschen vor einer Abschiebung bewahrt zu haben, der bleibt. Und wenn es mal wieder ganz frustrierend wird, dann mag dieser Gedanke helfen und jedes einzelne Kirchenasyl, wenn auch klein, als sehr wertvoll erscheinen lassen.
Auch im Jahr 2022 beschäftigten uns die Strafverfahren gegen Pfarrer*innen und Ordensleute in Bayern. Mit einem Freispruch des Landgerichts (LG) Würzburg vom 14.7.2022 endete das Berufungsverfahren von Sr Seelmann. Im Juni 2021 hatte sie vom Amtsgericht Würzburg eine Verwarnung mit Strafvorbehalt – 600 EUR Geldstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung – erhalten. Dagegen hatten sie, sowie auch die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß zu gering war, Berufung eingelegt. Das LG Würzburg orientierte sich nun an der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) München, das im Fall Bruder Abraham Sauer aus Münsterschwarzach bereits mit Urteil vom 25.2.2022 entschieden hatte, dass unter be-stimmten Voraussetzungen keine Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt vorliege. Während der Prüfung des gemäß Vereinbarung eingereichten Härtefalldossiers habe der betroffene Flücht-ling einen Duldungsanspruch, und somit scheide eine Strafbarkeit des kirchlichen Entscheidungsträgers in dieser Prüfungsphase aus, so das BayObLG bezugnehmend auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 3.5.2018.
Spannend ist jedoch die Beurteilung der zweiten Phase, nämlich wenn das Kirchenasyl nach Ablehnung des Dossiers fortgeführt wird. Dann bittet das BAMF regelmäßig um Mitteilung, ob der oder die Geflüchtete das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen habe. In den allermeisten Fällen geschieht dies nicht und wird entsprechend an das BAMF gemeldet. Ab dem vierten Tag entfällt also der Duldungsanspruch des im Kirchenasyl befindlichen Flüchtlings, d. h. er oder sie hält sich unerlaubt auf. Vor diesem Hintergrund stellte sich in den Verhandlungen von Br Abraham und Sr Seelmann die Frage, ob sie sich mit der weiteren Gewährung von Kirchenasyl strafbar gemacht hatten. Konkret: Hatten sie nach Dossierablehnung dem oder der Geflüchteten zugeredet zu bleiben? Oder beschränkten sie sich darauf, über die neueingetretene Situation (neutral) zu informieren und die Entscheidung ganz und gar dem Flücht-ling überlassen? Wenn letzteres zutreffe, handele es sich nicht um eine strafbare Hilfeleistung zum unerlaubten Aufenthalt, so das LG Würzburg mit Verweis auf die Entscheidung des BayObLG. Sr Seelmann und Br Abraham konnten glaubhaft machen, dass sie keinen Einfluss auf den weiteren Verbleib der im Kirchenasyl befindlichen Flüchtlinge genommen hatten. In Sr Seelmanns Verhandlung wurde nicht nur sie selbst befragt, sondern als Zeugin auch die seinerzeit betroffene Nigerianerin. Als Ergebnis heißt es in der Urteilsbegründung des LG Würzburg: „Die Kammer (…) hat sich aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme, insbe-sondere der Einlassung der Angeklagten und den Angaben der vernommenen Zeugin [NN], nicht davon überzeugen können, dass die Angeklagte nach der negativen Härtefallentschei-dung über die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung hinaus den Verbleib der anderweitig Verfolgten [NN] im Kirchenasyl aktiv verstärkt hätte oder eine Absprache über einen Verbleib im Kirchenasyl auch im Falle einer negativen Härtefallentscheidung getroffen worden wäre.“
Fazit: Zur Vermeidung strafrechtlicher Folgen bei der Gewährung von Kirchenasyl geht es nicht darum, sich auf eine etwaige Gewissensentscheidung zu berufen. Sondern es kommt schlicht darauf an, das Härtefalldossier korrekt einzureichen (spätestens einen Monat nach Beginn des Kirchenasyls und mindestens zwei Wochen und einen Tag vor Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist) und schließlich die negative Dossierentscheidung dem oder der Schutzsuchenden neutral zu vermitteln. Dass mit einem Verbleib im Kirchenasyl ihm oder ihr dann strafrechtliche Konsequenzen drohen können, hatte bereits das OLG München 2018 entschieden.
Strafbarkeit bei Kirchenasyl ohne Dublin-Bezug
Kirchenasyl bei drohender Abschiebung ins Herkunftsland wird juristisch anders gehandhabt als Kirchenasyl, bei dem eine Rücküberstellung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verhindert wird. Das erklärt, warum der ehemalige Gundelfinger Pfarrer Frank Bienk Mitte Juli 2022 nicht freigesprochen wurde. Er hatte einem Mann Kirchenasyl gewährt, der nach Afghanistan abge-schoben werden sollte. Dies konnte verhindert werden und der Mann lebt inzwischen legal in Deutschland. Pfarrer Bienk weigerte sich, den Strafbefehl zu akzeptieren und das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 1.000 an ProAsyl eingestellt.
4.1 Veranstaltungen
Monatliche Online-Austauschtreffen von und für Menschen im Kirchenasyl
Im Jahr 2022 fanden jeweils am letzten Sonntag im Monat um 18:00 Online-Austauschtreffen von und für Menschen im Kirchenasyl statt. Die Gruppe schreibt über sich selbst: „Egal, was Ihre Erfahrungen sind, sicherlich können sie anderen helfen. Und die Erfahrungen anderer können Ihnen helfen, insbesondere in einem Land, in dem Sie noch nicht allzu lange leben. In unseren Treffen tauschen wir uns über unsere Erfahrungen vor, während und nach dem Kirchenasyl aus. Wenn Sie momentan im Kirchenasyl (oder schon im Kirchenasyl gewesen) sind und Interesse haben, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen und von den Erfahrungen anderer zu profitieren, freuen wir uns sehr über Ihre Anwesenheit. Wir sind eine Gruppe von Menschen, die das Kirchenasyl bereits abgeschlossen haben oder noch im Kirchenasyl sind. Einige von uns studieren nun, andere arbeiten oder sind noch im Asylverfahren. Auch mit dabei ist eine Mitarbeiterin von „Asyl in der Kirche“, die Fragen beantwortet.“
25.–29.5.2022 Katholikentag in Nürnberg
Neben dem Stand auf der Kirchenmeile nahm unser stellvertretender Vorsitzender Dieter Müller an einer Podiumsveranstaltung zum Kirchenasyl statt. Gemeinsam mit Äbtissin Mechthild Thürmer OSB aus Kirchschletten wurden dort die Strafverfolgung in Bayern und die aktuellen Perspektiven des Kirchenasyls diskutiert.
28.-31.07.2022 Konferenz ehemaliger Kirchenasyl-Gäste in Berlin
Im Juli 2022 trafen sich 21 ehemalige Kirchenasyl-Gäste aus 7 Bundesländern, die zuvor regelmäßig an den Online-Austauschtreffen teilgenommen hatten. Inhalte des Treffens waren ein vertiefender Austausch über die Erfahrungen im Kirchenasyl, der in Präsenz tiefer als in den monatlichen Online-Austauschtreffen stattfinden kann und konzeptionelle Überlegungen werden, wie ehemalige Kirchenasyl-Gäste in die weitere Kirchenasyl-Praxis mit einbezogen werden können. Des Weiteren produzierten die Teilnehmenden Texte und ein Video, das zukünftig für die Unterstützung von Kirchenasyl eingesetzt werden kann. Das Treffen wurde von den Teilnehmenden als sehr bereichernd erlebt und bedeutete für viele auch einen Urlaub vom Lager und der immer noch unsicheren Alltagsrealität im Asylverfahren.
04.-06.11.2022 BAG-Jahrestagung „Gemeinsam Grenzen überwinden“
Gemeinsam mit dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW und der Ev. Melanchthon-Akademie Köln hatten wir zu der dreitägigen Veranstaltung eingeladen, um aktuelle Herausforderungen im Kirchenasyl angesichts des europäischen Grenzregimes zu diskutieren. Nach einem Rückblick auf die Geschichte der Kämpfe um Bleiberecht in Köln anhand eines Films zum Wanderkirchenasyl der 1990er Jahre, diskutierten wir mit Expertinnen aus Theorie und Praxis der kritischen Grenzregimeforschung darüber, wie wir das Kirchenasyl angesichts des europäischen Grenzregimes verstehen. Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung findet sich zum Download auf unserer Homepage.
25.-27.11.2022 Asylpolitisches Forum
Im November 2022 fand das jährliche asylpolitische Forum, das wir gemeinsam mit dem Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW und zahlreichen Trägern in NRW organisieren, online statt. Dieses Mal widmete sich ein Nachmittagsworkshop aktuellen Fragen bezüglich des Kirchenasyls.
4.2 Pressearbeit
Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2022:
PM 25.02.2022 Erneuter Freispruch für Bruder Abraham
Heute bestätigte das Bayrische Oberlandesgericht in Bamberg den Freispruch Bruder Abrahams. Ihm war Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die Gewährung von Kirchenasyl vorgeworfen worden. Nachdem das Amtsgericht Kitzingen Bruder Abraham im letzten Jahr bereits freigesprochen hatte, legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht hat nun noch einmal festgestellt, dass das Gewähren von Kirchenasyl keine Straftat darstellt.
Wir freuen uns mit Bruder Abraham und allen, die sich für die Rechte Geflüchteter einsetzen, über diesen Freispruch! Gespannt sind wir auf die ausführliche schriftliche Begründung. Wir hoffen, dass von dem Urteil eine gute Signalwirkung auch für die weiteren noch anstehenden Verhandlungen gegen Ordensleute und Pfarrpersonen ausgeht, die wegen Kirchenasyl vor Gericht stehen. BAG-Vorstandsvorsitzende Pastorin Dietlind Jochims: „Im letzten Jahr dominierten diese Gerichtsverfahren die öffentliche Diskussion über Kirchenasyl. Wir hoffen, dass diese nun zu einem Abschluss kommt und der Blick sich wieder auf das Wesentliche richtet: Die Menschen, denen Abschiebung droht und die um ihr Leben fürchten. Mit jedem einzelnen Kirchenasyl versuchen wir, humanitäre Härten zu vermeiden und schwere Menschenrechts-verletzungen zu verhindern.“
PM 06.11.2022 Tagung in Köln: Kirchenasyl angesichts des EU-Grenzregimes
Vom 4. bis 6. November 2022 fand in Köln die Jahrestagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche statt. Unter dem Titel „Gemeinsam Grenzen überwinden“ kamen circa 50 Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland zusammen, um die Zusammenhänge zwischen der EU-Grenzpolitik und der Kirchenasyl-Arbeit in Deutschland zu diskutieren.
Magdalena Luczak von der Grupa Granica aus Polen, die an der Polnisch-Belarussischen Grenze humanitäre Nothilfe leistet, berichtete aus den Wäldern im Grenzgebiet. Seit Herbst 2021 hat die Gruppe Granica 27. Todesfälle und Hunderte illegale Pushbacks an der Grenze dokumentiert. Wahrscheinlich haben in dem unwegsamen Sumpfgebiet bereits viele weitere Menschen ihr Leben verloren. Flüchtlinge, die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung von Deutschland nach Polen zurückgeschoben werden, sind dort in der Regel Inhaftierung in geschlossenen Lagern ausgesetzt und haben keine Chance auf ein Bleiberecht.
„Bei den zahlreichen Kirchenasylen, die wir wegen drohender Abschiebung nach Polen gewähren, geht es um den Schutz der Einzelnen.“, so Dietlind Jochims, Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche. „Aber anstatt anzuerkennen, dass das Dublin-System gescheitert ist, wird den Kirchengemeinden vorgeworfen, sich nicht an die Regeln zu halten, sobald sie systemische Mängel erwähnen. Dabei sehen wir beim Kirchenasyl im Kleinen, was in der europäischen Asylpolitik falsch läuft.“
In Workshops, Vorträgen und Podiumsdiskussionen widmeten sich die Teilnehmenden der Tagung den Entwicklungen im deutschen und europäischen Asylrecht, dem gesellschaftlichen Diskurs um Migration und Flüchtlinge, sowie Fragen rund um das Kirchenasyl.
Aktuell befinden sich über 500 Menschen im Kirchenasyl, davon mindestens 112 Kinder. In einem Videogrußwort bekräftigte die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre uneingeschränkte Unterstützung für Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren. Dietlind Jochims: „Solche öffentlichen Signale sind wichtig für Gemeinden und Gemeinschaften. Sie stärken uns in unserem Engagement für Humanität und Menschenrechte, auch wenn es einmal Gegenwind gibt.“
Neben den Pressemitteilungen fanden zahlreiche Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG statt.
4.2 Publikationen
Im Frühjahr 2022 haben wir unseren monatlichen Newsletter umgestellt. In Form eines ausführlicheren Infobriefs erhalten unsere Mitglieder und Unterstützer*innen nun drei- bis vier-mal im Jahr Informationen über unsere Arbeit und aktuelle Entwicklungen im Kirchenasyl. Der Infobrief kann postalisch zugestellt werden oder online abgerufen werden, bzw. über E-Mail empfangen werden. Unsere Homepage und unsere Social Media Auftritte werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.
Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen teilgenommen. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.
Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernahm im Jahr 2022 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.
Aktuell sind 27 Einzelpersonen und 23 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 97 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.
Vorstand
Im Jahr 2022 gab es keine personellen Veränderungen in der Ökum. BAG Asyl in der Kirche. Der aktuelle Vorstand besteht weiterhin aus:
Dietlind Jochims | Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und Vor- sitzende der BAG |
Dieter Müller | Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl |
Tobias Vorburg | „Seite an Seite für die Rechte von Flüchtlinge e.V.“, Bayern |
Lissy Eichert | Pastoralreferentin im Erzbistum Berlin und Mitglied der Pallottinischen Gemeinschaft |
Lukas Pellio | Evangelischer Pfarrer in Spremberg/Brandenburg und Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V. |
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Ulrike La Gro unterstützt mit 16 Stunden pro Woche die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit
Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diöze-sen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2022.
Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.
Die Einnahmen im Jahr 2022 betrugen 85.033,85 €, die Ausgaben 86.697,82 €.
2023 feiern wir 40 Jahre Kirchenasyl-Bewegung in Deutschland. Im Herbst 1983 fand in der Heilig-Kreuz-Kirchengemeinde in Berlin-Kreuzberg das erste Kirchenasyl statt. Anlässlich des Jubiläums veranstalten wir vom 30.-31.8. gemeinsam mit dem Verein „Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg“ e.V. und der Ev. Akademie zu Berlin eine mehrtägige Veranstaltung, die sich aktuellen Fragen der Kirchenasyl-Bewegung aus historischer, tagespolitischer und internationaler Perspektive widmet. Im Anschluss an das Jubiläum werden wir mit Partner*innen aus unserem Internationalen Sanctuary Network an die Polnisch-Belarussische Grenze fahren.
Berlin, den 29.05.2023
Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle
Inhaltsverzeichnis
1. Kirchenasyle im Jahr 2021
2. Kirchenasyl in Corona-Zeiten
3. Zur Rücknahme der Fristverlängerung bei Kirchenasylen im Januar 2021
4. Strafverfahren aufgrund von Kirchenasyl
5. Öffentlichkeitsarbeit
5.1 Veranstaltungen
5.2 Pressearbeit
5.3 Publikationen
5.4 Kampagnen
6. Kooperationen
7. Verein
8. Personalien
9. Finanzen
10. Ausblick
Wegen der Pandemie-bedingten Situation der letzten Jahre dauert die zahlenmäßige Gesamtauswertung noch an und wird separate von dem Jahresbericht veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Tabelle 1/2021: Jahresverlauf 2021
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle 2021
Datum |
Kirchenasyle |
Personen /davon Kinder |
Dublin Fälle |
27.01. |
295 |
508 / 103 |
279 |
25.03. |
319 |
535 / 107 |
302 |
30.04. |
321 |
540 / 113 |
299 |
20.05. |
323 |
547 / 120 |
297 |
28.06. |
316 |
522 / 112 |
293 |
22.09. |
332 |
587 / 131 |
316 |
15.10. |
328 |
574 / 126 |
309 |
26.11. |
354 |
553 / 110 |
315 |
20.12. |
360 |
571 / 123 |
331 |
Auch das Jahr 2021 stand ganz im Schatten der Pandemie.
Im Juni 2018 hatte die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) beschlossen, die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr, also auf 18 statt sechs Monate, zu verlängern, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) die außergewöhnliche Härte nicht anerkannt und die Kirchengemeinde daraufhin das Kirchenasyl nicht beendet hatte. Die damit einhergehende willkürliche Bewertung von Menschen im Kirchenasyl als zu bestimmten Zeitpunkten „flüchtig“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung war von der Ökum. BAG Asyl in der Kirche von Beginn an als rechtswidrig betrachtet worden. Bereits im Juni 2018 hatten wir erwartet, dass auch Verwaltungsgerichte das so sehen würden.
Diese Erwartung hat sich in den Jahren 2018-20 bestätigt: Ganz überwiegend urteilten die Gerichte, dass ein bekannt gegebener Aufenthalt im Kirchenasyl eine Verlängerung der Dublin-Frist nicht rechtfertige. Knapp 50 Urteile sind auf der Homepage der BAG gesammelt (https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/ ). Leider dauerte es auch nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2020 noch ein gutes halbes Jahr, bis das BAMF im Januar 2021 von der Praxis der Fristverlängerung bei Kirchenasylen Abstand nahm.
Wir äußerten uns im Januar 2021 dazu: „Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig“ und verbanden mit ihm die Hoffnung, „dass er insgesamt eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle“ einleiten würde.
Diese Hoffnung allerdings hat sich bisher nicht erfüllt. Nach wie vor lehnt das BAMF die vorgebrachten Härten fast durchweg ab. Einher gegangen mit der Fristverlängerung war seit August 2018 auch ein nochmaliges drastisches Absinken der Anerkennung in Dossiers geschilderter besonderer Härtefälle. Diese Entwicklung hat sich leider auch 2021 fortgesetzt. So mussten zwar die folgenreichsten Verschärfungen von 2018 vom BAMF zurück genommen werden, der ursprüngliche Sinn der so genannten Vereinbarung vom Februar 2015 (eben die lösungsorientierte Verständigung über humanitäre Härtefälle) ist aber nach wie vor in weiter Ferne. Ein politischer Wille, aus den anhand von Einzelfällen geschilderten nicht hinnehmbaren Defiziten zu lernen und die humanitäre Situation für Geflüchtete wenn nicht in Europa, so doch in Deutschland, zu verbessern oder zumindest ein Einzelfällen weitere nicht hinnehmbare Härten und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden ist in der Dialogbereitschaft und Kirchenasyl-Praxis des BAMF kaum zu erkennen.
Ein Beitrag des stellvertretenden Vorsitzenden der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche, Dieter Müller
Zur Erinnerung: Seit Anfang 2017 ermittelten bayerische Staatsanwälte in hunderten von Fällen gegen Kirchenasylgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, stellten die Verfahren dann aber immer wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ein.
Im Juli 2019 wich die Staatsanwaltschaft erstmals von dieser Praxis ab. Der evangelische Pfarrer Ulrich Gampert aus Immenstadt erhielt einen Strafbefehl i. H. v. 4.000 EUR. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall am Amtsgericht Sonthofen verhandelt. Das könnte ein Musterfall werden, dachten anfangs Beteiligte und Beobachter. Schließlich endete auch dieses Verfahren mit einer Einstellung – allerdings nur gegen eine Geldauflage i. H. v. 3.000 EUR. Pfr. Gampert und sein Anwalt Franz Bethäuser hätten es lieber auf eine Verurteilung ankommen lassen und wären dann in Berufung gegangen. Da aber auch gegen den „Haupttäter“, also den Flüchtling, der sich im Kirchenasyl befunden hatte, weiterverhandelt worden wäre, ließ Pfr. Gampert sich auf den „Deal“ ein und zahlte die Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung. Der afghanische Flüchtling kam mit 80 Sozialstunden davon.
Als nächstes erwischte es im Februar 2020 Mechthild Thürmer, Äbtissin im Benediktinerinnenkloster Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten. 2.500 EUR lautete der Strafbefehl. Sie hatte einer Eritreerin, einer Irakerin und einer Nigerianerin, denen die Abschiebung nach Rumänien und Italien drohte, Kirchenasyl gewährt. Auch Mutter Mechthild weigerte sich, die Strafe zu zahlen. Bisher gab es jedoch noch keine Verhandlung. Es müsse noch weiter ermittelt werden, so die Staatsanwaltschaft. Vielleicht will man auch den Ausgang einiger gleichgelagerter Fälle, die mittlerweile verhandelt werden, abwarten.
Die anderen Fälle betreffen den Benediktiner Abraham Sauer aus Münsterschwarzach, die Oberzeller Franziskanerin Juliana Seelmann, das Hallstadter evangelische Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg und den evangelisch-methodistischen Pfarrer Stefan Schörk aus Pegnitz. Bisher gab es zwei Verurteilungen, nämlich in den Fällen Seelmann und Schörk. Beide haben bereits Rechtsmittel eingelegt. In Erinnerung ist noch die etwas befremdliche Äußerung des Richters am Amtsgericht Würzburg im Verfahren Seelmann: „Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat“.
Im Fall von Bruders Abraham kam es hingegen im April 2021 am Amtsgerichts Kitzingen zu einem Freispruch. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft im Juni dagegen Revision ein. Der Fall liegt derzeit beim Bayerischen Obersten Landesgericht.
Die Entscheidung der Kitzinger Richterin ist lesenswert. Sie stellt einerseits fest, dass die Fortsetzung des Kirchenasyls nach Ablehnung des Härtefall-Dossiers durch das BAMF als Straftat – Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt – zu bewerten sei, diese aber andererseits mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit entschuldigt werden könne. Dabei legt sie den entsprechenden Artikel 4 Abs 1 des Grundgesetzes nicht als bloßes Abwehrrecht gegenüber staatlichem Zwang aus, sondern als ein Recht zu aktivem Handeln. Es liege nahe, so die Richterin, „dass bei der Formulierung durch den Verfassungsgeber aufgrund der Erfahrungen der damals jüngsten Geschichte die Erkenntnis mitschwang, dass es vielfach nicht ausreicht, dem einzelnen das Recht einzuräumen, sich selbst einer staatlichen Zumutung verweigern zu können. Um die Gesellschaft vor dem Sturz in die nationalsozialistische Barbarei zu bewahren, wäre eine aktive Betätigung des vorhandenen Gewissens zahlreicher Einzelner erforderlich gewesen, nicht nur ein Unterlassen eigener Beteiligung an staatlichem Unrecht und dem persönlichen Versagen anderer.“
Das Urteil ist hier nachzulesen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-8708.
11.2.2021 Online-Veranstaltung „Aktuelle Entwicklungen im Kirchenasyl mit Maria Bethke, Diakonie Hessen
Im Januar 2021 informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die kirchlichen Ansprechpartner:innen für Kirchenasyl darüber, dass in Zukunft von der Praxis der Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen abgesehen werde. Maria Bethke gab einen Überblick über die Entwicklung der Auseinandersetzung mit dem BAMF und den Verwaltungsgerichten seit Sommer 2018. Im Anschluss diskutierten die ca. 40 Teilnehmenden, was diese neue Situation für ihre jeweilige Kirchenasyl-Praxis bedeuten könnte.
13.05.2021 Politisches Nachtgebet zum Kirchenasyl (online)
Gemeinsam mit Spirit and Soul, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst und Pro Asyl fand zum Ökumenischen Kirchentag 2021 unser politisches Nachtgebet zum Kirchenasyl statt. Beiträge kamen unter anderem von Bruder Abraham (Abtei Münsterschwarzach), Heribert Prantl (Süddeutsche) und Judy Bailey (Musikerin). Die Aufnahme des Nachtgebets ist online einsehbar.
25.5.-18.06.2021 Internationale Webinar-Reihe „Kirchenasyl und das globale Migrationsregime“
Unsere 4-teilige internationale Veranstaltungsreihe organisierten wir in Kooperation mit dem Fellowship of Reconciliation USA, dem Romero House in Toronto, Kanada und mit freundlicher finanzieller Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und New York. In der Ankündigung der Reihe, die auf Englisch mit Simultanübersetzung ins Deutsche stattfand, hieß es: „Die tödlichen Tragödien im Mittelmeer und in der Wüste von Arizona sind die aktuell prominentesten Beispiele dafür, wie Menschen natürliche Grenzen in Orte des Todes verwandeln. Dennoch werden Mitglieder der menschlichen Familie immer Wege finden, sie zu überschreiten, wenn sie auf der Flucht sind und einen Ort der Sicherheit und einer besseren Zukunft suchen. Migration ist so alt wie die Menschheit selbst. Ebenso wie der Widerstand derjenigen, die migrieren, gegen diejenigen, die versuchen, die Migration zu kontrollieren.
Wie schaffen es Menschen, trotz der Gewalt der globalen Migrationsregime sicher zu sein?
Was können Glaubensgemeinschaften von den von Migrant*innen angeführten Kämpfen und dem Aktivismus gegen Grenzregime lernen?
Wie können wir verhindern, Ungleichheit zu reproduzieren, während wir versuchen, die rassistische Spaltung zu überwinden, die diese Grenzregime nährt?
Und wer rettet hier eigentlich wen vor wem?
Mit Referierenden aus den USA, Mexiko, Algerien, Kanada und Deutschland.“
Zwei der Veranstaltungen können online auf Englisch nachgeschaut werden:
2.10.2021 Studientag “Handlungsspielräume im Kirchenasyl” in Köln
In Kooperation mit dem Ökum. Netzwerk Kirchenasyl in NRW und der ev. Melanchthon-Akademie Köln konnte am 2. Oktober unsere verkürzte Jahrestagung in Form eines Studientages in Präsenz stattfinden. Nach Inputs von Schwester Juliana Seelmann (Oberzell) und Doro Köhler (We’ll come united, Darmstadt) diskutierten die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen und Spielräume in ihrer Kirchenasyl-Arbeit.
Vertreter*innen der BAG Asyl in der Kirche haben im Jahr 2021 auch an einigen Veranstaltungen teilgenommen, die nicht durch uns organisiert wurden. So z. B. am bayrischen Studientag Kirchenasyl, dem Studientag Kirchenasyl des hessischen Kirchenasyl-Netzwerks Maqom, dem Asylpolitischen Forum in Villigst, dem Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz, dem Tag des Kirchenasyls in Frankfurt am Main, einer Veranstaltung zum Kirchenasyl der kath. Akademie in Mühlheim an der Ruhr.
Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2021:
13.01.2022 BAMF hebt Sanktionen wegen Kirchenasyl auf
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. […]
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche bedauert den Ausgang der Gerichtsverhandlung gegen Schwester Juliana Seelmann aus Würzburg. Wegen der Gewährung von Kirchenasyl wurde sie heute zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. […]
Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG.
Wir sammeln Pressebeiträge über Kirchenasyl in unseren monatlichen Newslettern, die auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de zu finden sind.
Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete
und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Social Media Auftritte werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.
Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2021:
Januar | |
April |
|
September |
|
Oktober |
Moving-Cities-Projekt: Eine andere Migrationspolitik ist möglich |
Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen teilgenommen. Pandemie-bedingt waren wir auch 2021 leider an keinen Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.
Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernahm im Jahr 2021 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.
Aktuell sind 31 Einzelpersonen und 24 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 94 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.
Vorstand
Im Jahr 2021 gab es keine personellen Veränderungen in der Ökum. BAG Asyl in der Kirche. Der aktuelle Vorstand besteht weiterhin aus:
Dietlind Jochims | Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und Vor- sitzende der BAG |
Dieter Müller | Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl |
Tobias Vorburg | „Seite an Seite für die Rechte von Flüchtlinge e.V.“, Bayern |
Lissy Eichert | Pastoralreferentin im Erzbistum Berlin und Mitglied der Pallottinischen Gemeinschaft |
Lukas Pellio | Evangelischer Pfarrer in Spremberg/Brandenburg und Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V. |
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Ulrike La Gro unterstützt mit 16 Stunden pro Woche die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2021.
Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.
Die Einnahmen im Jahr 2021 betrugen 79.996,04 €, die Ausgaben 79.197,30 €.
Wir hoffen, in diesem Jahr wieder mehr Präsenz-Veranstaltungen durchführen zu können. Gleichzeitig lehrten uns die vergangen zwei Jahre auch die Online-Formate zu schätzen, besonders dort, wo Treffen in Präsenz nicht möglich sind. So planen wir auch dieses Jahr wieder eine internationale Veranstaltungsreihe mit Partnern aus USA und Kanada, zudem unser transatlantisches Netzwerk momentan Richtung Südpazifik ausgeweitet wird. Auch die Austauschtreffen für Flüchtlinge im Kirchenasyl können nur online stattfinden. Jedoch planen wir ein Präsenz-Wochenende von und für ehemalige Kirchenasyl-Gäste im Spätsommer.
Da 2021 nur eine verkürzte Version unserer traditionellen Jahrestagung stattfinden konnte, laden wir vom 4.-6.11.2022 wieder nach Köln in die Melanchthon-Akademie ein. Unter dem Titel „Kirchenasyl: Gemeinsam Grenzen überwinden“ laden wir Haupt- und Ehrenamtliche ein.
Berlin, den 30.03.2022
Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle
1. Kirchenasyle im Jahr 2020
2. Kirchenasyl in Corona-Zeiten
3. Debatte um Kirchenasyl
4. Öffentlichkeitsarbeit4
4.1 Offener Brief an die Innenminister*innen der Länder
4.2 Veranstaltungen
4.3 Pressearbeit
4.4 Publikationen
4.5 Kampagnen
5. Kooperationen
6. Verein
7. Personalien
8. Finanzen
9. Ausblick
Wegen der Pandemie-bedingten Situation des letzten Jahres dauert die zahlenmäßige Gesamtauswertung noch an und wird separate von dem Jahresbericht veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Tabelle 1/2019: Jahresverlauf 2020
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle 2020
Datum |
Kirchenasyle |
Personen /davon Kinder |
Dublin Fälle |
27.01. |
419 |
655 / 136 |
397 |
21.02. |
410 |
643 / 129 |
388 |
30.03. |
402 |
623 / 120 |
373 |
30.04. |
398 |
620 / 127 |
379 |
27.05. |
354 |
549 / 116 |
320 |
08.07. |
357 |
550 / 125 |
308 |
11.08. |
354 |
543 / 117 |
325 |
23.09. |
323 |
521 / 120 |
287 |
16.10. |
326 |
557 / 113 |
306 |
12.11. |
292 |
503 / 99 |
281 |
10.12. |
295 |
507 / 99 |
282 |
Im Frühling 2020 kam es aufgrund der Corona-Pandemie zur Aussetzung zahlreicher Abschiebungen und innereuropäischer Rückführungen. Einen generellen Abschiebestopp gab es allerdings nie. Aufgrund der Aussetzungen konnten viele Kirchenasyle unterbrochen oder sogar beendet werden. Viele Flüchtlinge und Gemeinden entschieden sich jedoch aus Infektionsschutzgründen gegen einen Rückzug der Kirchenasyl-Gäste in die Gemeinschaftsunterkunft. Mit der Ankündigung der Politik, trotz Pandemie wieder mehr abzuschieben, nahmen Unsicherheit unter Geflüchteten und damit auch Kirchenasyl-Anfragen wieder zu. So stiegen einige Monate später auch die Kirchenasyl-Zahlen langsam wieder an.
Auch für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche stand das Jahr 2020 ganz im Zeichen der Pandemie. Sowohl die für den Spätsommer geplante bundesweite Kirchenasyl-Bustour, wie auch die Jahrestagung, die im September in Berlin stattfinden sollte, mussten abgesagt werden. Das nach längerer Zeit erste Vernetzungstreffen aller regionalen Kirchenasylnetzwerke konnte im März 2020 noch wie geplant stattfinden, weitere Treffen fanden ausschließlich digital statt.
Die öffentliche Debatte um das Kirchenasyl wurde auch 2020 fortgesetzt. In zahlreichen Darstellungen in nahezu allen Print- und Online-Medien wurde das Thema Kirchenasyl behandelt. Im Focus stand dabei im Jahr 2020 die Berichterstattung über das drohende Strafverfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl gegen Äbtissin Mechthild Thürmer aus Kirchschletten/Bayern. Auch weitere Strafverfahren, vor allem in Bayern, beschäftigen die Kirchenasyl-Bewegung, den betroffenen Personen kommt allerdings keine vergleichbare Aufmerksamkeit zuteil. In der Diskussion um Strafverfahren wegen Kirchenasyl wird oftmals vergessen, dass dem Vorwurf der „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“, der die Kirchenasyl Gewährenden trifft, eine Anzeige wegen „illegalem Aufenthalt“ gegen die Kirchenasyl-Gäste vorausgeht. Obwohl die Frage verwaltungsrechtlich geklärt ist, kommt es, vor allem in Bayern, beinahe regelhaft zu diesen strafrechtlichen Anzeigen.
Zum 10.12.2020, dem Tag der Menschenrechte, veröffentlichte die Ökum. BAG Asyl in der Kirche einen offenen Brief an alle Innenminister*innen der Länder. Darin legten wir unser Unverständnis darüber dar, warum während der Pandemie weiter abgeschoben wird, wenn insgesamt von Auslandsreisen abgeraten wird. Auch kritisierten wir, dass uns die meisten Ablehnungen der Härtefalldossiers aus dem BAMF mit Unverständnis erfüllen. Wir fragten zudem, warum die vorherrschende Rechtsauffassung bis hin zu einem BVerwG-Beschluss von Juni 2020, dass die Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate wegen Kirchenasyl rechtswidrig ist, keine Änderung der BAMF-Praxis zur Folge?
Im Januar 2021 lenkten Innenministerium und BAMF ein, die Überstellungsfrist bei Kirchenasyl wird nun nicht mehr aufgrund von abgelehntem Dossier auf 18 Monate verlängert. Dass diese Praxis, die eindeutig rechtswidrig war, erst mehr als ein halbes Jahr nach Beschluss des BVerwG geändert wurde, spricht unserer Einschätzung dafür, dass die Verantwortlichen in Innenministerium und BAMF ganz bewusst Kirchenasyl sanktionieren wollen.
Unser offener Brief endete mit den Worten: „Wir wünschen uns, dass Menschenrechte für Geflüchtete an den und innerhalb der Grenzen der EU kein Lippenbekenntnis bleiben, während die Praxis oft das Gegenteil aussagt. Treten Sie mit uns für humanitäre Asylpolitik und eine faire Behördenpraxis ein!“
Die BAG Asyl in der Kirche hat im Jahr 2020 an einigen Veranstaltungen teilgenommen und eigene Veranstaltungen durchgeführt. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Förderern, die die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Kirchenasyl möglich gemacht haben. Ausführliche Berichte und Sammlungen von Vorträgen unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.kirchenasyl.de.
Anstelle der Corona-bedingt abgesagten Jahrestagung fand im Oktober eine eintägige Online-Veranstaltung mit Äbtissin Mechthild Thürmer aus Kirchschletten/Bayern statt, der wegen Gewährung von Kirchenasyl ein Strafverfahren droht. Anschließend diskutierten Johanna du Maire (juristische Referentin im Büro des Bevollmächtigten der EKD, Berlin) und Benedikt Kern (Ökumenisches Netzwerk Kirchenasyl NRW, Münster) unter dem Titel „Deal or No Deal?“ über den aktuellen Stand der Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen BAMF und den Kirchen und zeigten Perspektiven für die Zukunft des Kirchenasyls auf. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage.
Über den Sommer fanden mehrere eintägige Online-Austauschtreffen und –Seminare für Aktive in der Kirchenasyl-Arbeit statt. Am 30.08.2020 führten wir zum Tag des Kirchenasyls und zum Tag gegen Abschiebehaft gemeinsam mit der Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen eine Online-Podiumsdiskussion mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Stefan Kessler (JRS), Dr. Monika Mokre (Sozialwissenschaftlerin) und Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (Richterin am Bundesgerichtshof) durch.
Nicht im Einzelnen aufgeführt werden hier die Besuche der Vorstandsmitglieder in Gemeinden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vielfältige Anfragen aus ganz Deutschland, um evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden über das Thema Kirchenasyl zu informieren. Teilweise werden diese Besuche verknüpft mit gemeinsamen Gottesdiensten oder Besuchen in den Gemeindekirchenräten/Kirchenvorständen.
Exemplarisch findet sich hier eine Aufstellung einiger Besuche und Veranstaltungen:
22. – 23.06.20 |
Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz |
28.10.2020 |
BAG-Jahrestagung „Deal or No Deal?“ |
30.10.2020 |
„It ain’t over till it‘s over” Fachtag Kirchenasyl von mAqom – Kirche und Zuflucht e.V./Hessen |
12.12.2020 |
Asylpolitisches Forum in Villigst |
Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2020:
15.01.20 |
Zur gewaltsamen Auflösung des Kirchenasyls in Gelsenkirchen-Buer |
28.02.20 |
|
19.03.20 |
Offener Brief: Coronavirus zwingt zum Handeln zum Schutz von Geflüchteten – gemeinsam mit ProAsyl, medico international und weiteren |
19.06.20 |
„Asyl in der Kirche“ fordert Solidarität auch für Geflüchtete |
08.12.20 |
Offener Brief zum Kirchenasyl an die Innenminister*innen der Länder |
Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG. Wir sammeln diese Pressebeiträge in unseren monatlichen Newslettern, die auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de zu finden sind.
Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete
und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Social Media Auftritte werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.
Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2020:
Januar | Gegen die Kriminalisierung des Kirchenasyls (Rheinland-Pfalz) www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-zunehmende-kriminalisierung-des-kirchenasyls |
April | Drei Forderungen aus der Zivilgesellschaft:Notfallplan für Bootsflüchtlinge / ”Sichere Häfen” ermöglichen / Keine Rückführung nach Libyen https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-an-die-Bundeskanzlerin-1.pdf |
Juni | Offener Brief gegen das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (aka „Hau-ab-Gesetz“) https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Geordnete-R%C3%BCckkehr-Gesetz.pd #Hiergeblieben – Demonstration anlässlich der IMK in Kiel |
August | #unteilbar-Demonstration in Dresden https://www.unteilbar.org/ |
Dezember | United4Rescue – Seenotrettungsinitiative der EKD |
Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen teilgenommen. Pandemie-bedingt waren wir 2020 leider an keinen Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.
Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernahm im Jahr 2020 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.
Aktuell sind 31 Einzelpersonen und 24 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 88 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.
Vorstand
Im Herbst 2020 verabschiedete sich Nils Baudisch aus der Vorstandsarbeit in der Ökum. BAG Asyl in der Kirche. Er ist weiterhin im Norden Deutschlands für Kirchenasyl aktiv und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Der aktuelle Vorstand besteht aus
Dietlind Jochims Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und Vor-sitzende der BAG
Dieter Müller Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl
Tobias Vorburg „Seite an Seite für die Rechte von Flüchtlinge e.V.“, Bayern
Lissy Eichert Pastoralreferentin im Erzbistum Berlin und Mitglied der Pallottinischen Gemeinschaft
Lukas Pellio Evangelischer Pfarrer in Berlin und Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Ulrike La Gro unterstützt mit 20 Stunden pro Woche die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2020.
Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.
Die Einnahmen im Jahr 2020 betrugen 71.909,13 €, die Ausgaben 68,399,90 €.
Der detaillierte Jahresabschluss ist im Anhang einzusehen.
Wir sind erfreut und erleichtert über das Eingeständnis des BAMF, die regelhafte Verlängerung der Überstellungsfrist bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen aufzuheben. Wir wünschen uns eine Rückkehr zu einem gemeinsamen Ringen um gute Lösungen in den Fällen, in denen Gemeinden und Gemeinschaften Menschen ins Kirchenasyl aufnehmen und werden auch 2021 weiterhin alle Aktiven so gut wir können beraten und unterstützen. Dem gestiegenen Wunsch nach Austausch und Vernetzung versuchen wir weiterhin durch regelmäßige Online-Angebote nachzukommen.
Im Frühjahr 2021 freuen wir uns besonders auf die Durchführung einer internationalen Veranstaltungsreihe zu Flucht und Kirchenasyl, die in Kooperation mit Partnern in Algerien, den USA und Kanada geplant ist. Seit den 1980er-Jahren, also seit Beginn der Kirchenasylbewegung in Deutschland gibt es Kontakte v.a. in die USA, die in den letzten zwei Jahren intensiviert wurden.
Berlin, den 10. Juni 2020
Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle
1. Kirchenasyle im Jahr 2019
1.1 Tabelle 2/2019: Verteilung nach Bundesländern
1.2 Tabelle 3/2019: Herkunftsländer
1.3 Tabelle 4/2019: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.4 Tabelle 5/2019: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
2. Streit ums Kirchenasyl
3 Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Offener Brieg an Innenminister Horst Seehofer und Tag des Kirchenasyls
3.2 Veranstaltungen
3.3 Pressearbeit
3.4 Publikationen
3.5 Kampagnen
4. Kooperation
5. Verein
6. Personalien
7. Finanzen
8. Ausblick
Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 855 Kirchenasylevon der BAG dokumentiert. 442 der Kirchenasyle wurden 2019 neu begonnen.
In 623 Fällen haben evangelische Gemeinden oder Kirchenkreise und in 205 Fällen katholische Gemeinden und Klöster Kirchenasyl gewährt. Auch haben 27 Freikirchliche Gemeinden Menschen Zuflucht gewährt. Mindestens 1365 Personen, darunter mindestens 285 Kinder und Jugendliche, fanden 2019 Schutz im Kirchenasyl.
Von den dokumentierten Kirchenasylen waren 815 sog. Dublin-Fällemit 1303 Personen, darunter 269 Kinder und Jugendliche.
Von525 beendeten Kirchenasylenist ein positiver Ausgang (d.h. mindestens mit einer Duldung) in mindestens 468 Fällen zu verzeichnen.
1.1 Tabelle 1/2019: Jahresverlauf 2019
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle bundesweit.
Datum |
Laufende Kirchenasyle |
Personen / davon Kinder |
Dublin Fälle |
11.01. |
532 |
855 / 190 |
486 |
21.02. |
518 |
790 /146 |
447 |
22.03. |
453 |
739 / 154 |
402 |
09.04. |
425 |
688 / 146 |
376 |
09.05. |
422 |
671 / 143 |
375 |
06.06. |
430 |
686 /145 |
409 |
05.07. |
425 |
675 / 143 |
403 |
12.08. |
439 |
704 / 154 |
416 |
27.09. |
431 |
685 / 149 |
410 |
28.10. |
441 |
703 / 155 |
417 |
20.11. |
421 |
674 / 145 |
381 |
28.12. |
425 |
678 / 147 |
382 |
1.2 Tabelle 2/2019: Verteilung nach Bundesländern
Die größte Anzahl an Kirchenasylen im Jahr 2019 ist in Nordrhein-Westfalen (241 KA), Bayern (196 KA) und Hessen (136 KA) verzeichnet.
Bundesland |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Baden Württemberg |
3 |
3 |
Bayern |
196 |
274 |
Berlin |
50 |
98 |
Brandenburg |
30 |
48 |
Bremen |
33 |
44 |
Hamburg |
35 |
71 |
Hessen |
136 |
204 |
Mecklenburg-Vorpommern |
29 |
58 |
Niedersachsen |
40 |
81 |
Nordrhein-Westfalen |
241 |
376 |
Rheinland-Pfalz |
4 |
7 |
Saarland |
0 |
0 |
Sachsen |
3 |
3 |
Sachsen-Anhalt |
5 |
5 |
Schleswig-Holstein |
28 |
57 |
Thüringen |
22 |
36 |
Gesamt |
855 |
1365 |
1.3 Tabelle 3/2019: Herkunftsländer
Bezüglich der Herkunftsländer bildeten im Jahr 2019 Menschen aus Iran (275 Pers.), Afghanistan (240 Pers.), Eritrea (203 Pers.) und Irak (185 Pers.) die größten Gruppen.
Herkunftsland |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Eritrea |
178 |
203 |
Iran |
169 |
275 |
Irak |
113 |
185 |
Afghanistan |
111 |
240 |
Syrien |
50 |
95 |
Nigeria |
37 |
45 |
Somalia |
32 |
42 |
Äthiopien |
21 |
23 |
Guinea |
13 |
14 |
Sierra Leone |
11 |
12 |
Tschetschenien |
10 |
32 |
Uganda |
9 |
9 |
Russland |
8 |
17 |
Türkei |
7 |
10 |
Pakistan |
6 |
15 |
Libanon |
5 |
14 |
Sudan |
5 |
12 |
Aserbaidschan |
4 |
7 |
Ägypten |
3 |
9 |
Marokko |
3 |
9 |
Kamerun |
3 |
3 |
Tansania |
3 |
3 |
Armenien |
2 |
7 |
Mazedonien |
2 |
7 |
Kosovo |
2 |
5 |
Jemen |
2 |
5 |
Algerien |
2 |
4 |
China |
2 |
4 |
Angola |
2 |
3 |
Burkina Faso |
2 |
3 |
Bangladesch |
2 |
2 |
Ghana |
2 |
2 |
Kenia |
2 |
2 |
Tunesien |
2 |
2 |
Jordanien |
1 |
6 |
Bosnien |
1 |
2 |
Benin |
1 |
1 |
Elfenbeinküste |
1 |
1 |
Indien |
1 |
1 |
Kirgistan |
1 |
1 |
Kongo |
1 |
1 |
Mali |
1 |
1 |
Sri Lanka |
1 |
1 |
Tadschikistan |
1 |
3 |
Tschad |
1 |
1 |
Zimbabwe |
1 |
1 |
Ohne nähere Angaben |
18 |
25 |
Gesamt |
855 |
1365 |
1.4 Tabelle 4/2019: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
Den meisten Menschen im Kirchenasyl drohte eine Abschiebung in folgendes Länder: Italien (341 Pers.), gefolgt von Schweden (101 Pers.) und Frankreich (92 Pers.)
Dublin Staat |
Anzahl der Fälle |
Personen |
277 |
341 |
|
Frankreich |
52 |
92 |
Schweden |
42 |
101 |
Rumänien |
41 |
56 |
Dänemark |
31 |
51 |
Polen |
28 |
70 |
Bulgarien |
28 |
51 |
Norwegen |
27 |
48 |
Spanien |
24 |
44 |
Österreich |
17 |
29 |
Schweiz |
15 |
16 |
Belgien |
14 |
21 |
Kroatien |
12 |
27 |
Niederlande |
12 |
23 |
Griechenland |
9 |
13 |
Portugal |
8 |
18 |
Tschechien |
8 |
18 |
Litauen |
6 |
15 |
Slowakei |
6 |
13 |
Finnland |
6 |
6 |
Malta |
2 |
5 |
Slowenien |
2 |
5 |
Estland |
1 |
3 |
Lettland |
1 |
2 |
Ungarn |
1 |
1 |
Zypern |
1 |
1 |
Ohne nähere Angaben |
144 |
233 |
Gesamt |
815 |
1303 |
1.5 Tabelle 5/2019: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
Mit einem positiven Ausgang wurden im Jahr 2019 mindestens 468 Kirchenasyle (721 Pers.) beendet.
Ende des Kirchenasyls |
Fälle |
Personen |
Ablauf der Überstellungsfrist und Übernahme ins nationale Verfahren |
434 |
662
|
Selbsteintritt durch BAMF nach positivem Dossier |
15 |
28 |
Duldung wegen Mutterschutz |
5 |
5 |
Duldung, keine näheren Angaben |
5 |
14 |
Aufenthalt durch Heirat |
3 |
3 |
Zuerkennung subsidiärer Schutz |
2 |
5 |
Abschiebeverbot nach Eilantrag |
2 |
2 |
Beendigung wg. Formfehler des BAMFs |
1 |
1 |
|
|
|
Kirchenasyl freiwillig verlassen, ohne nähere Angaben |
5 |
6 |
Kirchenasyl beendet nach abgelehntem Dossier |
9 |
20 |
Kirchenasyl beendet durch Gemeindebeschluss |
1 |
2 |
Untergetaucht nach Ablehnung des Dossiers |
3 |
4 |
Freiwillige Rückkehr in einen anderen europäischen Staat |
2 |
2 |
Keine näheren Angaben |
37 |
62 |
GESAMT |
525 |
817 |
Kirchenasyl war, zumindest im modernen Staat, nie ein Rechtsinstrument. Es gibt kein „Recht auf Kirchenasyl“, sondern Kirchenasyl wird von den Behörden in der Regel lediglich toleriert. Aktuell erleben wir eine paradoxe Situation: Zahlreiche Politikerinnen und Politiker äußern sich positiv zum Kirchenasyl und die Gerichte entscheiden mehrheitlich, dass die Heraufsetzung der 6-Monatsfrist auf 18 Monate nach einem abgelehnten Dossier bei Kirchenasylen mit Dublin-Bezug rechtswidrig ist. Die BAG hat 2018 begonnen, entsprechende Entscheidungen zu sammeln. Sie sind auf der Website zu finden.[1]
Parallel zu Lob und Anerkennung für das kirchliche Engagement für Flüchtlinge kommt es allerdings immer wieder zu gerichtlichen Verfahren gegen (ehemalige) Kirchenasyl-Bewohnerinnen und Bewohner sowie kirchliches Personal. Hat ein Verwaltungsgericht gerade festgestellt, dass ein Flüchtling im Kirchenasyl nicht als untergetaucht gilt, stellt die Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen illegalen Aufenthalts gegen den Flüchtling und wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gegen die jeweilige Pastorin, Pfarrer, Ordensschwester oder -bruder. Bisher wurden die meisten dieser Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auch im Falle des Allgäuer Pfarrers Ulrich Gampert im Herbst 2019 kam es letztlich nicht zu einer gerichtlichen Bewertung der Strafbarkeit von Kirchenasyl und das Verfahren wurde eingestellt. Ein Tiefpunkt der Kriminalisierung in den letzten Jahren waren die Hausdurchsuchungen bei zwei Pfarrerinnen und drei Pfarrern im Hunsrück, die neun Sudanesen Kirchenasyl gewährt hatten. Hier konnten die beschlagnahmten Daten letztlich aufgrund des Seelsorgegeheimnisses nicht ausgewertet werden. Auch Drohungen und Angriffe von rechts bleiben nicht aus. Die AfD stellte in jedem Landtag, in dem sie vertreten ist, einen Antrag, das Kirchenasyl nicht mehr zu respektieren. Pfarrerinnen und Pfarrer berichten zunehmend, dass Gemeindemitglieder sich gegen die Gewährung von Kirchenasyl aussprechen. In Düren in Nordrhein-Westfalen fand die Küsterin im September 2019 eine Handgranate im Mülleimer unmittelbar neben der Kirche. Es kam in der Vergangenheit öfter zu Bedrohungen, da die Kirchengemeinde für ihr flüchtlingspolitisches Engagement bekannt ist. Verglichen mit dem, was Flüchtende auf sich nehmen, um nach Deutschland zu gelangen, ist das Risiko, das Gemeinden und Ordensgemeinschaften eingehen, wenn sie Kirchenasyl aussprechen, äußerst gering. Trotzdem sorgen Strafverfahren bei vielen für Verunsicherung und sind für alle Beteiligten so zeit- und nervenaufreibend, dass einige nicht mehr die Kraft haben, weiterhin Kirchenasyl zu organisieren. Dennoch bleibt auch nach den Sanktionen von 2018 die Zahl der Gemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl aussprechen, relativ konstant.
Zum 30.08.2019 veröffentlichte die Ökum. BAG Asyl in der Kirche gemeinsam mit allen Regionalnetzwerken für Kirchenasyl einen offenen Brief zum Kirchenasyl an Innenminister Seehofer. Die zentralen Forderungen der Kirchenasylbewegung darin sind:
Auf unserer Homepage sammelten wir innerhalb von 2,5 Monaten 1543 Unterschriften. Überreicht wurden diese am 10.12., dem Tag der Menschenrechte, von einer ökumenischen Delegation am Bundesinnenministerium. Den 30. August riefen wir dabei zum Tag des Kirchenasyls aus. An diesem Tag starb 1983 in Berlin der 23jährige politische Flüchtling Cemal Kemal Altun. Er stürzte sich während seiner Verhandlung aus Angst vor der Abschiebung in die Türkei aus dem Fenster des Gerichtssaals. Seitdem sind viele weitere Menschen als Folge der Abschiebungspolitik Deutschlands zu Tode gekommen, körperlich oder seelisch verletzt worden. Kurz nach Altuns Tod begann das erste Kirchenasyl in der Berliner Heilig-Kreuz-Gemeinde. Für 2020 planen Regionalnetzwerke und Gemeinden bereits Aktionen zum Tag des Kirchenasyls.
Die BAG Asyl in der Kirche hat im Jahr 2019 an vielfältigen Veranstaltungen teilgenommen und eigene Veranstaltungen durchgeführt. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Förderern, die die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Kirchenasyl möglich gemacht haben. Ausführliche Berichte und Sammlungen von Vorträgen unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.kirchenasyl.de.
Vom 13.-15. September 2019 fand unter dem Titel „Kirche.Macht.Asyl.“ und in Kooperation mit der katholischen Akademie Rabanus Maurus die Jahrestagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. im Haus am Dom in Frankfurt am Main statt. Zum 25.-jährigen Bestehen der BAG Asyl in der Kirche waren über 80 Teilnehmenden zusammengekommen, um zu diskutieren: Wie verhalten wir uns als Aktive der Kirchenasylbewegung, als Mitarbeitende von Beratungsstellen, als Unterstützerinnen und Unterstützer von Flüchtlingen angesichts einer zunehmenden „Erosion des Rechtsstaats“? Die Tagungsdokumentation kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Als BAG Asyl in der Kirche waren wir mit einem Stand beim evangelischen Kirchentag in Dortmund vertreten.
Nicht im Einzelnen aufgeführt werden hier die Besuche der Vorstandsmitglieder in Gemeinden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vielfältige Anfragen aus ganz Deutschland, um evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden über das Thema Kirchenasyl zu informieren. Teilweise werden diese Besuche verknüpft mit gemeinsamen Gottesdiensten oder Besuchen in den Gemeindekirchenräten.
Exemplarisch findet sich hier eine Aufstellung einiger Besuche und Veranstaltungen:
23.03.19 |
Bayrischer Studientag Kirchenasyl in München |
19. – 23.06.19 |
Evangelischer Kirchentag in Dortmund |
24. – 25.06.19 |
Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz |
13. – 15.09.19 |
BAG-Jahrestagung „Kirche.Macht.Asyl“ in Frankfurt am Main |
29.11. – 01.12.19 |
Asylpolitisches Forum in Villigst |
Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2019:
Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG. Wir sammeln diese Pressebeiträge in unseren monatlichen Newslettern, die auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de zu finden sind.
Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete
und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Social Media Auftritte werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.
Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2019:
Januar | Gegen die Kriminalisierung des Kirchenasyls (Rheinland-Pfalz) www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-zunehmende-kriminalisierung-des-kirchenasyls |
April | Drei Forderungen aus der Zivilgesellschaft:Notfallplan für Bootsflüchtlinge / ”Sichere Häfen” ermöglichen / Keine Rückführung nach Libyen https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-an-die-Bundeskanzlerin-1.pdf |
Juni | Offener Brief gegen das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (aka „Hau-ab-Gesetz“) https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Geordnete-R%C3%BCckkehr-Gesetz.pd #Hiergeblieben – Demonstration anlässlich der IMK in Kiel |
August | #unteilbar-Demonstration in Dresden https://www.unteilbar.org/ |
Dezember | United4Rescue – Seenotrettungsinitiative der EKD |
Die BAG ist weiterhin Mitglied im Ostseenetzwerk „Flucht und Migration“ (auch: Baltic Sea Network on Migration Issues) Homepage: www.baltic-sea-network.net
Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen und an Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.
Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernimmt im Jahr 2019 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.
Aktuell sind 30 Einzelpersonen und 25 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 82 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.
Im Herbst 2019 verabschiedeten sich Bernhard Fricke und Heike Scherneck aus der Vorstandsarbeit in der Ökum. BAG Asyl in der Kirche. Beide sind weiterhin in regionalen Netzwerken für Kirchenasyl aktiv und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Der aktuelle Vorstand besteht aus
Dietlind Jochims Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und Vorsitzende der BAG
Dieter Müller Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl
Nils Baudisch Diakon und Leiter der Flüchtlingsarbeit Norderstedt
Lissy Eichert Pastoralreferentin im Erzbistum Berlin und Mitglied der Pallottinischen Gemeinschaft
Lukas Pellio Evangelischer Pfarrer in Berlin und Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Ulrike La Gro unterstützt mit 20 Stunden pro Woche die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2019.
Für die BAG-Jahrestagung „Kirche.Macht.Asyl“ erhielten wir darüber hinaus Zuschüsse von der EKD, der Nordkirche, der EKHN, und Pro Asyl.
Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.
Die Einnahmen im Jahr 2019 betrugen 68.985,69 €, die Ausgaben 84.683,05 €.
Der Rechtsruck in der Gesellschaft und die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern wirken sich auch auf das Kirchenasyl aus. Der Druck steigt. Wir als ökumenische BAG Asyl in der Kirche stellen daher immer wieder klar: Kirchenasyl ist kein strafbares Handeln. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden. Wie wir angesichts der zunehmenden Aushöhlung des Rechtsstaats durch Behörden und Politik als Kirchenasylbewegung positionieren können, müssen wir weiterhin diskutieren. Dem viel geäußerten Wunsch nach mehr Vernetzung regionaler Akteure werden wir 2020 mit bundesweiten Austausch- und Vernetzungstreffen (online) begegnen. Unsere für August 2020 geplante Kirchenasyl-Bustour wie auch unsere Jahrestagung mussten wir leider Corona-bedingt absagen.
Berlin, den 15. Juni 2020
Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle
[1] https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/
1.Kirchenasyle im Jahr 2018
1.1 Tabelle 1/2018: Jahresverlauf 2018
1.2 Tabelle 2/2018: Verteilung nach Bundesländern
1.3 Tabelle 3/2018: Herkunftsländer
1.4 Tabelle 4/2018: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.5 Tabelle 5/2018: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
2. Dublin-Kirchenasyle und die Kommunikation mit dem BAMF
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Veranstaltungen
3.2 Pressearbeit
3.3 Publikationen
3.4 Kampagnen
4. Kooperationen
5. Verein
6. Personalien
7. Finanzen
8. Ausblick
Für das Jahr 2018 wurden insgesamt 1325 Kirchenasylevon der BAG dokumentiert. 857 der Kirchenasyle wurden 2018 neu begonnen. Davon wurden 662 Kirchenasyle vor dem 01.08.2018 und 195 nach dem 01.08.2018 begonnen
In 1066 Fällen haben evangelische Gemeinden oder Kirchenkreise und in 232 Fällen katholische Gemeinden und Klöster Kirchenasyl gewährt. Auch haben 27 Freikirchliche Gemeinden Menschen Zuflucht gewährt. Mindestens 2136 Personen, darunter mindestens 465 Kinder und Jugendliche, fanden 2018 Schutz im Kirchenasyl.
Von den dokumentierten Kirchenasylen waren 1246 sog. Dublin-Fällemit 1991 Personen, darunter 422 Kinder und Jugendliche.
Tabelle 1/2018: Jahresverlauf 2018
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle bundesweit.
Datum |
Laufende Kirchenasyle |
Personen / davon Kinder |
Dublin Fälle |
15.01. |
374 |
543 / 116 |
325 |
19.02. |
422 |
627 / 112 |
372 |
13.03. |
414 |
611 / 110 |
369 |
17.04. |
445 |
674 / 125 |
375 |
09.07. |
544 |
872 / 185 |
502 |
15.08. |
552 |
868 / 175 |
512 |
14.09. |
533 |
867 / 196 |
490 |
10.10. |
531 |
857 / 186 |
488 |
16.11. |
553 |
883 / 190 |
501 |
21.12. |
546 |
880 / 193 |
494 |
1.2 Tabelle 2/2018: Verteilung nach Bundesländern
Die größte Anzahl an Kirchenasylen im Jahr 2018 ist in Nordrhein-Westfalen (295 KA) und Bayern (276 KA) verzeichnet.
Bundesland |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Baden Württemberg |
11 |
11 |
Bayern |
276 |
386 |
Berlin |
111 |
197 |
Brandenburg |
96 |
160 |
Bremen |
19 |
24 |
Hamburg |
65 |
124 |
Hessen |
204 |
289 |
Mecklenburg-Vorpommern |
64 |
122 |
Niedersachsen |
27 |
61 |
Nordrhein-Westfalen |
295 |
453 |
Rheinland-Pfalz |
8 |
16 |
Saarland |
0 |
0 |
Sachsen |
11 |
14 |
Sachsen-Anhalt |
27 |
38 |
Schleswig-Holstein |
61 |
161 |
Thüringen |
50 |
80 |
Gesamt |
1325 |
2136 |
1.3 Tabelle 3/2018: Herkunftsländer
Bezüglich der Herkunftsländer bildeten im Jahr 2017 Menschen aus Afghanistan (380 Pers.), Eritrea (373 Pers.), Irak (342 Pers.)und Iran (324 Pers.) die größten Gruppen.
Herkunftsland |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Eritrea |
325 |
373 |
Iran |
197 |
325 |
Irak |
182 |
342 |
Afghanistan |
181 |
380 |
Syrien |
85 |
160 |
Somalia |
75 |
88 |
Äthiopien |
52 |
64 |
Nigeria |
33 |
36 |
Guinea |
18 |
18 |
Russische Föderation |
16 |
32 |
Tschetschenien |
13 |
49 |
Kamerun |
13 |
13 |
Türkei |
10 |
15 |
Sierra Leone |
10 |
13 |
Ägypten |
8 |
22 |
Uganda |
7 |
7 |
Sudan |
5 |
12 |
Pakistan |
5 |
11 |
Serbien |
4 |
12 |
Libanon |
4 |
7 |
Armenien |
3 |
9 |
Kenia |
3 |
5 |
Burkina Faso |
3 |
3 |
Albanien |
2 |
9 |
Kosovo |
2 |
7 |
Kongo |
2 |
5 |
Ghana |
2 |
3 |
Tschad |
2 |
3 |
Elfenbeinküste |
2 |
2 |
Marokko |
2 |
2 |
Tunesien |
2 |
2 |
Jordanien |
1 |
6 |
Libyen |
1 |
6 |
Mazedonien |
1 |
5 |
Ukraine |
1 |
4 |
Algerien |
1 |
3 |
China |
1 |
3 |
Bosnien |
1 |
2 |
Benin |
1 |
1 |
Burundi |
1 |
1 |
Gambia |
1 |
1 |
Indien |
1 |
1 |
Malaysia |
1 |
1 |
Mali |
1 |
1 |
Montenegro |
1 |
1 |
Philippinen |
1 |
1 |
Keine Angaben |
42 |
70 |
Gesamt |
1325 |
2136 |
1.4 Tabelle 4/2018: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
Den meisten Menschen im Kirchenasyl drohte eine Abschiebung in folgendes Länder: Italien (553 Pers.), gefolgt von Norwegen (134 Pers.), Schweden (129 Pers.) und Frankreich (114 Pers.)
Schengen Staat |
Anzahl der Fälle |
Personen |
Italien |
435 |
553 |
Norwegen |
63 |
134 |
Schweden |
63 |
129 |
Frankreich |
60 |
114 |
Bulgarien |
50 |
72 |
Dänemark |
42 |
85 |
Rumänien |
42 |
84 |
Polen |
31 |
83 |
Finnland |
30 |
47 |
Kroatien |
25 |
42 |
Spanien |
21 |
42 |
Österreich |
18 |
32 |
Belgien |
18 |
30 |
Schweiz |
18 |
21 |
Niederlande |
15 |
32 |
Tschechien |
10 |
14 |
Griechenland |
9 |
20 |
Litauen |
8 |
14 |
Portugal |
7 |
16 |
Ungarn |
6 |
6 |
Malta |
3 |
11 |
Slowakei |
3 |
6 |
Estland |
3 |
5 |
Slowenien |
2 |
6 |
Lettland |
1 |
4 |
Zypern |
1 |
1 |
Ohne nähere Angaben |
262 |
388 |
Gesamt |
1246 |
1991 |
1.5 Tabelle 5/201: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
Erfolgreich beendet wurden im Jahr 2018 mindestens 885 Kirchenasyle (1442 Pers.).
Ende des Kirchenasyls |
Fälle |
Personen |
Ablauf der Überstellungsfrist und Übernahme ins nationale Verfahren |
817 |
1309 |
Selbsteintritt durch BAMF nach positivem Dossier |
34 |
66 |
Duldung wegen Mutterschutz |
6 |
9 |
Duldung, keine näheren Angaben |
5 |
23 |
Aufenthalt durch Heirat |
2 |
3 |
Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention |
1 |
3 |
Vaterschaft eines deutschen Kindes |
1 |
2 |
Zuerkennung subsidiärer Schutz |
1 |
1 |
Keine näheren Angaben |
18 |
26 |
ERFOLGREICH BEENDETE KIRCHENASYLE |
885 |
1442 |
|
|
|
Kirchenasyl freiwillig verlassen, ohne nähere Angaben |
17 |
29 |
Festnahme bei Polizeikontrolle |
3 |
3 |
Freiwillige Ausreise, keine näheren Angaben |
2 |
3 |
Kirchenasyl beendet durch Gemeindebeschluss |
1 |
1 |
Freiwillige Rückkehr in einen anderen europäischen Staat |
1 |
1 |
NICHT ERFOLGREICH BEENDETE KIRCHENASYLE |
24 |
37 |
|
|
|
GESAMT |
909 |
1 |
Nach Gesprächen zwischen dem BAMF und den evangelischen und katholischen Kirchen wurde Anfang 2015 ein Kommunikationsweg verabredet, der gute Lösungen in besonderen Härtefällen erleichtern sollte. Klare AnsprechpartnerInnen auf beiden Seiten wurden benannt[1] , und tatsächlich konnten vor allem in den ersten eineinhalb Jahren für viele Menschen im Kirchenasyl solche guten Lösungen erreicht werden. Etwa 80% der inhaltlich entschiedenen Dossiers wurden positiv entschieden.
Seit Mitte 2016 beobachten wir eine Veränderung in der Auslegung der Verabredung durch die staatlichen Behörden. Auf Seiten des BAMF wurden Kriterien für das Vorliegen eines besonderen Härtefalls verschärft, die ehemals gute Kommunikation wurde unpersönlich und schlechter. Der Prozentsatz der positiven BAMF-Antworten sank bis zum Sommer 2018 auf etwa 20%. Der Abschiebedruck auf die Länder stieg währenddessen und wirkte sich schließlich auch auf das Kirchenasyl aus:
Im Dezember 2017 und im Juni 2018 beriet die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) über Kirchenasyl. Die Zahl der Kirchenasyle war den Innenministern zu hoch und in nur gut der Hälfte der Kirchenasyle waren Dossiers eingereicht worden. Zur Diskussion in den IMK hatte die BAG jeweils offene Briefe an die Innenminister versandt[2]
Zum 1. August 2018 wurden dann –ohne vorherige Besprechung mit den Kirchen- auf Weisung des BMI Veränderungen im Umgang mit Dublin-Kirchenasylen verkündet.
Diese lauten:
– Vor Aufnahme einer Person/ einer Familie ins Kirchenasyl muss Kontakt mit dem/ der zuständigen kirchlichen AnsprechpartnerIn aufgenommen werden.
– Der Beginn eines Kirchenasyls muss am selben Tag gemeldet werden.
– Ein Härtefalldossier muss spätestens vier Wochen nach Beginn des Kirchenasyls über den/ die kirchliche AnsprechpartnerIn eingereicht werden. (Wenn die sechsmonatige Rücküberstellungsfrist bereits in weniger als sechs Wochen nach Beginn des Kirchenasyls abläuft, beträgt die Frist für die Einreichung des Dossiers maximal zwei Wochen und ein Werktag.)
– Bei negativer Entscheidung des BAMF über den Härtefall soll die Person das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen.
Bei Nichteinhalten eines dieser Punkte verlängert das BAMF die sechsmonatige Überstellungsfrist auf 18 Monate. Dazu erklärt es Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“. Nur unter dieser Voraussetzung ist laut Dublin III VO eine Verlängerung der Frist möglich.
Dieses Vorgehen wurde von der BAG scharf kritisiert[3] und von den Kirchen abgelehnt. Die Definition von Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“ wird ganz überwiegend als rechtlich nicht haltbar angesehen.
Die Verwaltungsgerichte stützen diese Auffassung bisher (2018) überwiegend. Sie orientieren sich einzig an der in der Dublin-Verordnung verwendeten Formulierung „…wenn die betreffende Person flüchtig ist“ und kamen bisher überwiegend zu dem Schluss, dass ein/ eine AsylbewerberIn im Kirchenasyl nicht flüchtig ist.
In einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 16. Mai 2018) heißt es dazu: „Der Umstand, dass sich der Kläger seit dem 11. November 2017 im sog. Offenen Kirchenasyl befindet, … führt … nicht zu einer Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art.29 Abs.2 Satz2 der Dublin-III-VO. Denn die Anschrift, unter der sich der Kläger im Kirchenasyl befindet, wurde durch seinen Bevollmächtigten im Asylprozess mitgeteilt und ist der Beklagten damit bekannt. Unter diesen Umständen geht die ganz überwiegende Meinung der Rechtsprechung… davon aus, dass keine Fristverlängerung in analoger Anwendung des Art.29 Abs.2 Satz2 Dublin-III-VO eintritt. Denn es kann unter den vorliegenden Umständen weder davon ausgegangen werden, dass der Kläger `flüchtig´ im Sinne der genannten Vorschrift wäre, noch liegt ein faktisches oder gar ein rechtliches Vollzugshindernis vor.“ Anders gesagt: Wenn der Staat darauf verzichtet, die Überstellung durchzuführen, kann das nicht dem Flüchtling im Kirchenasyl angelastet werden.
Erste Geflüchtete und Gemeinden machen Erfahrungen mit juristischem Vorgehen gegen eine Fristverlängerung aufgrund von Kirchenasyl. Die BAG hat 2018 begonnen, entsprechende Entscheidungen zu sammeln. Sie sind auf der Website zu finden.[4]
Die BAG Asyl in der Kirche hat im Jahr 2017 an vielfältigen Veranstaltungen teilgenommen und eigene Veranstaltungen durchgeführt. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Förderern, die die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Kirchenasyl möglich gemacht haben. Ausführliche Berichte und Sammlungen von Vorträgen unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.kirchenasyl.de.
Vom 9.-11. November 2018 fand unter dem Titel „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ die Jahrestagung der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. im Dorothee-Sölle-Haus der Diakonie Hamburg statt. Mit 89 Teilnehmenden war die Tagung noch besser besucht als erwartet. Die neuen Sanktionen gegen das Kirchenasyl, die die Innenministerkonferenz im Frühjahr beschloss und die seit dem 1.8. durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) umgesetzt wurden, beschäftigten die Teilnehmenden und standen somit im Focus der meisten Diskussionen während der Tagung. Die Teilnehmenden äußerten außerdem den Wunsch, schon vor der nächsten Jahrestagung im September 2019 regional weiter zu diskutieren und eine enge Vernetzung von Aktiven rund ums Kirchenasyl anzustreben.
Als BAG Asyl in der Kirche waren wir mit einem Stand beim Katholikentag 2018 in Münster vertreten.
Nicht im Einzelnen aufgeführt werden hier die Besuche der Vorstandsmitglieder in Gemeinden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vielfältige Anfragen aus ganz Deutschland, um evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden über das Thema Kirchenasyl zu informieren. Teilweise werden diese Besuche verknüpft mit gemeinsamen Gottesdiensten oder Besuchen in den Gemeindekirchenräten.
Exemplarisch findet sich hier eine Aufstellung einiger Besuche und Veranstaltungen:
09. – 13.05.18 |
Katholikentag in Münster |
25. – 26.06.18 |
EKD Symposium für die Rechte von Flüchtlingen in Berlin |
30.08.18 |
„Abschiebung bei Gefahr für Leib und Leben – aktuelle Herausforderungen 35 Jahre nach dem Tod von Cemal Altun“, Kooperation mit Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg, Berlin |
22.09.18 |
Fachtag Kirchenasyl in NRW, ev. Akademie Villigst |
29.09.18 |
Demonstration „We’ll come united“ für die Rechte von Geflüchteten in Hamburg |
13.10.18 |
Demonstration „#unteilbar“ für Menschenrechte in Berlin |
09. – 11.11.18 |
BAG-Jahrestagung „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ in Hamburg |
07. – 09.12.18 |
Asylpolitisches Forum in Villigst |
Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2018:
Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG. Wir sammeln diese Pressebeiträge auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de.
Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete
und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Facebook-Seite und Twitter-Auftritt werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.
Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2018:
Februar
Solidarität mit der ungarischen Zivilgesellschaft
https://germanwatch.org/de/15058
April
Offener Brief „Kennzeichen einer christlichen und sozialen Politik“
https://www.jesuitenmission.de/ueber-uns/advocacy-kampagnen/offener-brief.html
Juni
Solidarität statt Heimat
https://solidaritaet-statt-heimat.kritnet.org/
Juli
Es Reicht! Fachlichkeit statt Diffamierung!
Minderjährige brauchen Hilfe…keine Ausgrenzung!
https://www.dbjr.de/artikel/es-reicht-fachlichkeit-statt-diffamierung/
September |
We’ll come united – Für gleiche soziale Rechte |
Oktober |
#unteilbar |
Oktober |
Complaint to the European Commission concerning the UKs failure to comply with EU law. The new immigration rules for EU citizens in the UK: THE EU settlement scheme pilot project (Picum) |
Dezember |
Kirchenasyl-Adventskalender der Nordkirche |
Die BAG ist weiterhin Mitglied im Ostseenetzwerk „Flucht und Migration“ (auch: Baltic Sea Network on Migration Issues) Homepage: www.baltic-sea-network.net
Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen und an Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.
Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernimmt im Jahr 2018 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.
Im Netzwerk PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) wird uns weiterhin unser Ehrenvorsitzender Wolf-Dieter Just vertreten. <
Aktuell sind 30 Einzelpersonen und 21 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 80 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.
Vorstand
Der Vorstand der BAG besteht aus:
Dietlind Jochims Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und
Vorsitzende der BAG
Bernhard Fricke Seelsorger in der Abschiebungshaft in Berlin und Brandenburg und
stellvertretender Vorsitzender der BAG
Nils Baudisch Diakon und Leiter der Flüchtlingsarbeit Norderstedt
Heike Scherneck Berufsberaterin bei der Arbeitsagentur, für ihre Kirchengemeinde
organisiert sie seit 2015 hauptverantwortlich die Kirchenasyle
Dieter Müller Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für
Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und
Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl
Bernd Göhrig Geschäftsführer der „Initiative Kirche von unten“, langjähriges
Vorstandsmitglied ist aus dem Vorstand ausgeschieden, arbeitet als Vertreter der BAG beim Deutschen Institut für Menschenrechte weiter in engem Austausch mit dem Vorstand zusammen.
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke Plisch mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Ulrike La Gro trat im Juli 2018 die Nachfolge von Jan Rouven Drunkenmölle als Referentin der Geschäftsstelle an. Mit 20 Stunden pro Woche unterstützt sie die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2018.
Für die BAG Jahrestagung „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ erhielten wir darüber hinaus Zuschüsse von der EKD, der Nordkirche, der EKHN, dem Erzbistum Hamburg und Pro Asyl.
Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.
Die Einnahmen im Jahr 2018 betrugen 69.925,02 €, die Ausgaben 72.666,43 €.
Der Rechtsruck in der Gesellschaft und die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern wirken sich auch auf das Kirchenasyl aus. Der Druck steigt. Wir als ökumenische BAG Asyl in der Kirche stellen daher immer wieder klar: Kirchenasyl ist kein strafbares Handeln. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden. Wie wir angesichts der zunehmenden Aushöhlung des Rechtsstaats durch Behörden und Politik als Kirchenasylbewegung positionieren können, werden wir auf unserer Jubiläumstagung zum 25.-jährigen Bestehen der BAG vom 13.-15.09.19 in Frankfurt am Main diskutieren.
Berlin, den 05. Juni 2019
Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke Plisch, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle
[1] Die AnsprechpartnerIinnen der Landeskirchen/Diözesen für das Dossierverfahren beim BAMF finden Sie auf unserer Homepage
[2] Offener Brief vom 1.6.2018 abrufbar unter https://www.kirchenasyl.de/wp-content/uploads/2018/06/2018_06_07-Offener-Brief-an-die-Innenminister-der-L%c3%a4nder.pdf
[3] PM vom 26.06.2018 abrufbar unter https://www.kirchenasyl.de/portfolio/pm-bag-kritisiert-sanktionen-fuer-kirchenasyl/
[4] https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/
Download: Tätigkeitsbericht 2017
1. Kirchenasyle im Jahr 2017
1.1 Tabelle 1/2017: Jahresverlauf der laufenden Kirchenasyle bundesweit
1.2 Tabelle 2/2017: Verteilung nach Bundesländern
1.3 Tabelle 3/2017: Herkunftsländer
1.4 Tabelle 4/2017: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.5 Tabelle 5/2017: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
2. Kirchenasyl, Dossierverfahren und das BAMF
3. Strafverfahren gegen Kirchengemeinden und Geflüchtete im Kirchenasyl
4. Öffentlichkeitsarbeit
4.1 Veranstaltungen
4.2 Pressearbeit
4.3 Publikationen
4.4 Kampagnen
5. Kooperationen
6. Verein
7. Personalien
8. Finanzen
9. Ausblick
Download: Tätigkeitsbericht 2016
1. Kirchenasyle im Jahr 2016
1.1 Tabelle 1/2016: Jahresverlauf der laufenden Kirchenasyle bundesweit
1.2 Tabelle 2/2016: Verteilung nach Bundesländern
1.3 Tabelle 3/2016: Herkunftsländer
1.4 Tabelle 4/2016: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.5 Tabelle 5/2016: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
2. Dialog zwischen Kirchen und dem BAMF
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Veranstaltungen
3.2 Pressearbeit
3.3 Publikationen
3.4 Kampagnen
4. Kooperationen
5. Verein
6. Personalien
7. Finanzen
8. Ausblick
Download: Tätigkeitsbericht 2015
1. Kirchenasyle im Jahr 2015
1.1 Tabelle 1/2015: Jahresverlauf der laufenden Kirchenasyle bundesweit
1.2 Tabelle 2/2015: Verteilung nach Bundesländern
1.3 Tabelle 3/2015: Herkunftsländer
1.4 Tabelle 4/2015: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.5 Tabelle 5/2015: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
2. Debatte zwischen Kirchen und dem BAMF
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Veranstaltungen
3.2 Pressearbeit
3.3 Publikationen
3.4 Kampagnen/Petitionen
4. Kooperationen
5. Verein
6. Personalien
7. Finanzen
8. Aussichten
Download: Tätigkeitsbericht 2014
1. Kirchenasyle im Jahr 2014
Jahresverlauf 2014
1.1 Tabelle 1/2014: Verteilung nach Bundesländern
1.2 Tabelle 2/2014: Herkunftsländer
1.3 Tabelle 3/2014: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
1.4 Tabelle 4/2014: Ergebnis für die Flüchtlinge zum Ende des Kirchenasyls
2. Öffentlichkeitsarbeit
2.1.Veranstaltungen
2.2. Pressearbeit
2.3 Publikationen
2.4 Kampagnen/Petitionen
3. Kooperationen
4. Vereinsstruktur
5. Personalien
6. Finanzen
7. Aussichten
Download: Tätigkeitsbericht 2013
Kirchenasyle im Jahr 2013
2.2.1. Tabelle 1/2013: Verteilung nach Bundesländern
2.2.2. Tabelle 2/2013: Herkunftsländer
2.2.3. Tabelle 3/2013: Ergebnis für die Flüchtlinge zum Ende des Kirchenasyls
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1.Veranstaltungen
3.2. Pressearbeit
3.3. Petitionen
4. Kooperationen
5. Vereinsstruktur
6. Personalien
7. Finanzen
8. Aussichten
Download: Tätigkeitsbericht 2012
1. Einleitung
2. Kirchenasyle in Zahlen
2.1. Kirchenasyle im Jahr 2011
2.2. Kirchenasyle im Jahr 2012
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1. Veranstaltungen
3.2. Pressemitteilungen
3.3. Petitionen
4. Kooperationen
5. Vereinsstruktur
6. Personalien
7. Finanzen
8. Ausblick
Download: Tätigkeitsbericht BAG 2010_2011
1. Kirchenasyle im Jahr 2011
2. Kirchenasyle im Jahr 2010
3. Veranstaltungen
4. Öffentlichkeitsarbeit & Pressemitteilungen
5. Kooperationen
6. Vereinsstruktur
7. Personalien
8. Finanzen
9. Ausblick
Download: Jahresbericht 09-10 BAG
1. Kirchenasyle im Jahr 2010
2. Kirchenasyle im Jahr 2009
3. Veranstaltungen im Jahr 2010
4. Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2010
5. Kooperationen
6. Personalien
7. Finanzen
8. Ausblick
9. Charta der neuen „Sanctuary-Bewegung“ in Europa
Download: Jahresbericht BAG 2008-2009
1. Jahresrückblick 2009
2. Veranstaltungen
3. Öffentlichkeitsarbeit
4. Personalien
5. Finanzen
6. Kirchenasyle im Jahr 2008: Gesamtstatistik
7. Ausblick 2010: Politische Visionen oder fromme Wünsche?
Download: Jahresbericht 07-08 BAG
1. Kirchenasyle im Jahr 2007: Gesamtstatistik
2. Kirchenasyle im Jahr 2008
3. 25 Jahre Kirchenasyl in Deutschland
4. Weitere Veranstaltungen
5. Öffentlichkeitsarbeit
6. Personalien
7. Finanzen
8. Themen und Perspektiven
Download: Jahresbericht 06-07 BAG
1. Kirchenasyle im Jahr 2006: Gesamtstatistik
2. Kirchenasyle im Jahr 2007
3. Abfrage Bleiberecht und Kirchenasyl
4. Studie zum Erfolg von Kirchenasyl
5. Tagungen
6. Vernetzung
7. Veranstaltungen während des Jahres
8. Öffentlichkeitsarbeit
9. Buchprojekt Gottesdienstmaterialien mit Pro Asyl
10. Jerusalemkirche
11. Finanzen
12. Herausforderungen
Download: Jahresbericht 05-06 BAG
1. Einleitung
2. Lobbyarbeit. Sicherung der Menschenrechte für Menschen ohne Aufenthaltsstatus
3. Öffentlichkeitsarbeit
4. Einige Höhepunkte des Jahres
5. Perspektiven
6. Konkrete Vorhaben
Jahresbericht der Geschäftsführung
Download: Jahresbericht2004-2005
1. Einleitung
2. Umzug der Geschäftsstelle
3. Wechsel in der Geschäftsführung
4. Kirchenasyle in Zahlen
5. Evangelischer Kirchentag 2005
6. Wanderausstellung „20 Jahre Kirchenasyl“
7. Publikationen
8. Presseerklärungen, Unterzeichnungen, Kooperationen
9. Tagungen und Veranstaltungen
10. Finanzen
11. Perspektiven
Download: Jahresbericht2003-2004
1. Tabu – Bruch in Schwalmtal
2. Weitere Entwicklungen beim Kirchenasyl
3. Asylpolitische Entwicklungen und Initiativen der BAG
4. Weitere Aktivitäten
5. Beziehungen zum Diakonischen Werk
6. 10 Jahre Ökumenische BAG Asyl in der Kirche
Jahresbericht der Geschäftsführung
Download: Jahresbericht2002
1. Eine Hoffnungsgeschichte
2.Wieder Pfarrer vor Gericht
3. Weitere Entwicklungen beim Kirchenasyl
4. Asylpolitische Entwicklungen und Initiativen der BAG
5. Veröffentlichungen der BAG
6. Tagungen der BAG
7. Aus der Arbeit von Koordinationsrat und Vorstand
8. Schluss
Jahresbericht der Geschäftsführung 2002
Download: Jahresbericht2001
1. Pastoren vor Gericht
2. Und trotzdem : Kirchenasyl ist erfolgreicher Menschenschutz
3. Entwicklungen im Wanderkirchenasyl in NRW
4. Weitere Veröffentlichungen
5. Asylpolitische Entwicklungen und Stellungnahmen der BAG
6. Aus der Arbeit von Koordinationsrat und Vorstand
7. Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille an die Ökumenische BAG
Jahresbericht der Geschäftsführung
07.06.2023 - 11.06.2023
BAG beim Ev. Kirchentag
30.08.2023 - 31.08.2023
40 Jahre Kirchenasyl
30.05.2023
BAG INFOBRIEF 1/23
28.02.2023
PM: Verfahren gegen Mutter Mechthild: Keine Strafe für Kirchenasyl
18.01.2023
Tagungsdokumentation online