Rechtshilfe-Fonds

Wenn nach dem Kirchenasyl Geldbußen gezahlt werden müssen, können die meisten Pfarrer*innen und Ordensleute glücklicherweise auf den Rückhalt ihrer Kirchen und Gemeinschaften zählen. Für die Flüchtlinge, die im Kirchenasyl waren, sieht dies anders aus. Obwohl verwaltungsrechtlich geklärt ist, dass Kirchenasyl kein Untertauchen ist, kommt es in manchen Fällen zu Bußgeld-Bescheiden. Wir lassen die betroffenen Flüchtlinge und Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, damit nicht allein.

Aus unserem Rechtshilfefond unterstützen wir bei Kosten verbunden mit einem Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren gegen Geflüchtete, wenn diese aufgrund eines Kirchenasyls entstanden sind. Dies beinhaltet auch mögliche Übersetzungs- und Gutachtenkosten.

Am besten nutzen Sie folgendes Formular zur Antragstellung per Mail: Antrag auf Rechsthilfe

Bei Fragen, Bedarf oder Interesse können Sie sich gern per Mail an uns wenden: info@kirchenasyl.de

Termine

07.06.2023 - 11.06.2023
BAG beim Ev. Kirchentag

30.08.2023 - 31.08.2023
40 Jahre Kirchenasyl

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