Pressemitteilung zum positiven Ausgang des Kirchenasyls in der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) Würzburg

Der 21-jährigen Ebrahim Akmel Temam, der im Alter von 16 Jahren aus Äthiopien über Malta und weitere EU-Länder nach Deutschland kam, darf bleiben.
Aufgrund der Dublin-II Verordnung drohte Ebrahim die Abschiebung nach Malta. Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschlossen das Selbsteintrittsrecht auszuüben.

 

Kirchenasyl in der Katholischen Hochschulgemeinde Würzburg findet ein erfolgreiches
Ende

Seit 16.05.2012 befindet sich der äthiopische Flüchtling Ebrahim Akmal Temam in der
Katholischen Hochschulgemeinde Würzburg im Kirchenasyl.
Am heutigen Dienstag teilte der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Rechtsanwalt Schürkens und mir mit, dass das sogenannte Selbsteintrittsrecht der
Bundesregierung gegenüber Malta ausgeübt wird. Damit findet das Kirchenasyl nach sieben
Monaten ein positives Ende. Akmel Temam droht nun nicht mehr die Abschiebung nach
Malta, die durch das Kirchenasyl verhindert werden sollte. Als Begründung für die
Entscheidung des Bundesamtes nennt dessen Präsident die besondere Schutzbedürftigkeit
Akmel Temams auf Grund einer erheblichen Erkrankung. Ärztliche Stellungnahmen, die
während der Zeit des Kirchenasyls erstellt worden waren, haben bestätigt, dass der junge
Äthiopier durch die Erfahrungen seiner sechsjährigen Flucht schwer traumatisiert ist.

Ich bin sehr dankbar, dass das Kirchenasyl noch vor Ablauf der Frist, innerhalb derer Ebrahim
die Abschiebung nach Malta drohte, zu einem guten Ende gekommen ist. Beim Bundesamt
und seinem Präsidenten bedanke ich mich, dass sie sich bereit erklärt haben, eine nochmalige
Prüfung der besonderen Schutzbedürftigkeit auf der Grundlage der durch die KHG
veranlassten Gutachten anzustrengen. Nur durch das Kirchenasyl konnte die besondere
Situation in diesem Einzelfall ausreichend gewürdigt werden. Dankbar bin ich Bischof Dr.
Friedhelm Hofmann und Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand, die uns in den vergangenen
Monaten vertraut haben, dass die Entscheidung für das Kirchenasyl gut vorbereitet und dessen
Umsetzung in der KHG verantwortlich durchgeführt wurde. Das Kirchenasyl war nur
möglich, weil eine große Zahl von Unterstützerinnen und Unterstützern, vor allem viele
Studierende, sich zuverlässig über die Monate hinweg engagiert haben. Die Missionsärztliche
Klinik, Fachärzte und Therapeuten, Flüchtlingsorganisationen und nicht zuletzt die besonnene
Beratung durch Rechtsanwalt Schürkens haben uns dabei wertvolle fachliche Hilfe geleistet.

Ich danke dem Team und der Gemeindeleitung der KHG, die in großer Solidarität die
besonderen Belastungen der Monate des Kirchenasyls mitgetragen haben.
Schließlich danke ich Ebrahim Akmal Temam, der uns sein Vertrauen geschenkt hat.
Nachdem die Bundesrepublik nun das Verfahren übernommen hat, werden die weiteren
Schritte zwischen den Anwälten und den zuständigen Behörden in den kommenden Tagen
geklärt.

Würzburg, den 18.12.2012
Burkhard Hose (Hochschulpfarrer)