Ermutigendes Zeichen für Kirchenasyl?

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Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt, dass die Tradition des Kirchenasyls weder vom Bundesinnenministerium noch vom Bundesamt  für Migration und Flüchtlinge (BAMF) länger in Frage gestellt wird. Sinn und Notwendigkeit des Kirchenasyls bestehen darin, in Einzelfällen Menschen vor der Abschiebung in lebensbedrohliche oder menschenrechts-verletzende Verhältnisse zu schützen. In dieser Funktion hat sich das Kirchenasylbewährt, wie seine hohe Erfolgsquote zeigt. Gleichzeitig hat es dem Rechtsstaat, dem der Schutz der Menschenrechte obliegt, gedient.

In der Zeit bis zum Herbst wollen die Kirchen und das BAMF nun eine neue Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen erproben. Die angekündigte Fristverlängerungfür Kirchenasyle in Dublin-Fällen wird vorerst nicht umgesetzt. Die ÖkumenischeBAG Asyl in der Kirche beobachtet aber mit großer Sorge, dass es sich hier lediglichum einen Aufschub handelt.

Die Zahl von Kirchenasylen (gut 200) ist im Vergleich zur Zahl der Asylanträge (über 200.000 im Jahr 2014) verhältnismäßig gering. Gemeinden gehen verantwortungsvoll mit dieser Tradition um. Kirchenasyl ist  immer „ultima ratio“ und kommt erst dann zum Zuge, wenn alle Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet, um untragbare Härten zu verhindern, erschöpft sind. Gemeinden gewähren  Kirchenasyl aus der christlichen Verantwortung für Menschen in Not und Bedrängnis heraus. Gleichwohl stellt sich bei jedem Kirchenasyl, das eine menschenrechtswidrige Abschiebung verhindert, die Frage, warum die staatlichen Schutzinstrumente in diesem Fall versagt haben.

Dies gilt auch für Kirchenasyle in so genannten Dublin-Fällen. Aus zahlreichen unabhängigen Berichten geht hervor, dass Geflüchtete nicht überall in Europa menschenwürdig behandelt werden, sondern dass es innerhalb der Europäischen Union regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen kommt.[1] So führt die Dublin III-Verordnung zu Abschiebungen in menschenunwürdige Zustände, hat Familientrennungen, Obdachlosigkeit und Kettenabschiebungen zur Folge. Die besondere Schutzwürdigkeit z.B. von Traumatisierten, Kranken oder Kindern wird nicht ausreichend berücksichtigt. Zunehmend bestätigt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und verschiedener Verwaltungsgerichte diese Einschätzungen.

Im Sinne eines wirklichen Flüchtlingsschutzes treten wir weiterhin ausdrücklich für eine Abschaffung der Dublin III-Verordnung ein.

Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
dietlind.jochims@oemf.nordkirche.de

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[1] Der Verein bordermonitoring.eu z.B. hat ausführliche Berichte über die Situation von Geflüchteten in Italien,
Ungarn, Bulgarien und auf Malta veröffentlicht (siehe www.bordermonitoring.eu).

 

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