Newsletter 06/2019

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  • Lesedauer:11 min Lesezeit

Liebe Freund*innen der Kirchenasylbewegung,

 Vom 19.-23.06. werden wir auf dem evangelischen Kirchentag mit einem Stand vertreten sein. Wir freuen uns, wenn Sie in Halle 4 bei uns vorbeikommen!

Anlässlich der Konferenz der Innenminister, die vom 12.-14.06. in Kiel stattfinden wird, haben wir einen offenen Brief verfasst, in dem wir die aktuellen Entwicklungen rund um’s Kirchenasyl kritisieren und eine Rückkehr zum ursprünglichen Sinn der Vereinbarung von 2015 fordern: Das gemeinsame Suchen nach humanitären Lösungen in besonderen Härtefällen. Den Brief haben wir unter I. für Sie abgedruckt und er ist hier auf unserer Homepage zu finden. Wir freuen uns über Verbreitung.

Den aktuellen Stand der Kirchenasyl-Statistik, Pressemitteilungen und News finden Sie auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de.

Wenn Sie die Artikel, die wir im „Pressespiegel“ zusammengestellt lesen möchten, folgen Sie bitte einfach dem markierten Link auf die Website. Sollten Sie Veranstaltungen organisieren, die von Interesse sein könnten und die wir auf unserer Homepage und im Newsletter bewerben sollen, schreiben Sie uns bitte an info@kirchenasyl.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Genia Schenke Plisch
Ulrike La Gro

 

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I. In eigener Sache

Berlin/ Hamburg, 3. Juni 2019

Offener Brief an die Innenminister der Länder

Sehr geehrter Herr Innenminister Grote,
sehr geehrte Innenminister und –senatoren der Bundesländer,

vom 12.-14. Juni beraten sich die Innenminister der Länder in Kiel. Im letzten Jahr wurde auf der Innenministerkonferenz eine Veränderung der Handhabung von so genannten Dublin-Kirchenasylen gefordert und zum 1. August 2018 auf Weisung des BMI vom BAMF umgesetzt.

Wir möchten Ihnen unsere Wahrnehmung der veränderten Situation schildern und bitten um Berücksichtigung.

Die Schutzgewährung durch Kirchenasyl bezieht sich immer auf die konkrete Situation einzelner Menschen. Die Kirchengemeinden lassen sich gut beraten und prüfen den Einzelfall gründlich. Dabei übersteigt die Zahl der Anfragen die Zahl der gewährten Kirchenasyle nach wie vor um ein Vielfaches. Auch wenn nicht alle Anfragen zu einem Kirchenasyl führen, sehen wir an diesen Bitten doch, dass die strukturellen Schwachstellen der europäischen Asylpolitik weiterhin massiv zu Lasten der Schutzsuchenden gehen.

Positive Voten aus dem BAMF gibt es so gut wie gar nicht mehr. 2015/16 lag die Quote der inhaltlich vom BAMF ausgesprochenen Selbsteintritte bei 80%. Nach dem Zuständigkeitswechsel im BAMF im Mai 2016 bis zum 1. August 2018 war sie bereits auf gut 20% gesunken. Mittlerweile ist sie nahe Null. Dies liegt unserer Beobachtung nach an einseitig veränderten Kriterien des BAMF. nicht an den geschilderten Härten: Selbst hoch suizidale Menschen, Opfer von Menschenhandel oder demente Senioren mit nahen Angehörigen in Deutschland werden nicht mehr als besondere Härtefälle anerkannt. Die Begründungen sorgen bei Gemeinden, den Kirchen, Fachärzten für Unverständnis.

Nach mehrwöchigem und andauerndem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Fachklinik mit den Diagnosen PTBS, schwere Depression und Suizidalität urteilt das BAMF zum Beispiel: „Es ist bereits ausgeschlossen, dass der Behandlungsumfang im vorliegenden Fall überhaupt ausreichend sein kann, die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an Exploration und Diagnose zu erfüllen.“

Ähnlich hier: „Zwar wird im Attest davon ausgegangen, dass bei einer Abschiebung nach … wieder mit akuter Suizidalität gerechnet werden könne, dies wird jedoch nicht weiter begründet. Aus den vorgelegten Dokumenten geht nicht plausibel hervor, inwiefern es infolge einer Überstellung nach … zu einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes … kommen soll. Ein Transport nach … erfordert in der Regel nur wenige Stunden.“

Einer Frau, die in Italien über eineinhalb Jahre Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel geworden war (dies bezweifelte das BAMF nicht) wurde bescheinigt: Es ist „nicht ersichtlich, dass es bei einer Überstellung … nach Italien zu einer Reviktimisierung kommen würde. Dies ist zum einen nicht zu befürchten, da sich die Antragstellerin in Italien erfolgreich von den Menschenhändlern lösen konnte, so dass sich ihre Spur verloren haben dürfte.“

Den (inzwischen deutschen) Töchtern einer hoch depressiven 71-jährigen Frau, die zudem unter Demenz leidet, wurde angeraten, sie könnten ihre Mutter im zuständigen Mitgliedsstaat jederzeit besuchen. Ein Abhängigkeitsverhältnis sei nicht gegeben.

Massive erfahrene Gewalt durch staatliche Stellen wird bagatellisiert: „Die von den Betroffenen geschilderten negativen Erfahrungen im Mitgliedstaat Bulgarien begründen allein keine besondere individuelle Härte. Im Übrigen werden Dublin-Rückkehrer in den meisten Fällen nicht dort untergebracht, wo sie während ihres Erstaufenthaltes wohnhaft waren. Eine Wiederholung des Erlebten ist damit nahezu ausgeschlossen.“

Die Bereitschaft zur Vermeidung besonderer humanitärer Härten ist hier schwerlich mehr zu erkennen. Die regelhafte Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Fortbestehen eines Kirchenasyls nach Dossierablehnung verschärft im Gegenteil noch die Belastungen vor allem für die Geflüchteten.

Bis 2018 bestand Einigkeit darüber, dass Menschen im Kirchenasyl nicht als „untergetaucht“ oder „flüchtig“ gelten und daher die Voraussetzungen zur Verlängerung einer Frist nicht vorliegen. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen auch ganz überwiegend die Unzulässigkeit solcher Verlängerungen, das BAMF aber hält an der Praxis fest.

Wir bitten Sie dringend, dazu beizutragen, dass der ursprüngliche Sinn der Vereinbarung zwischen Kirchen und BAMF – das gemeinsame Suchen nach humanitären Lösungen in besonderen Härtefällen – wieder sichtbar wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Pastorin Dietlind Jochims
für den Vorstand der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche

 

II Aktuelle Statistik

Aktuell zum 06.06.2019

Wir wissen zurzeit von 430 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 686 Personen, davon sind etwa 145 Kinder. 409 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. 

 

III. Pressespiegel*

07.05.19 Radio8 (Mittelfranken)
Bürglein/Heilsbronn: Flüchtlingsfamilie darf bleiben
Ganze 16 Monate lang hat die Gemeinde Bürglein bei Heilsbronn einer syrisch-kurdischen Familie Kirchenasyl gewährt. Jetzt darf die Familie tatsächlich hier bleiben.

09.05.19 All-in.de (Allgäu)
64.000 Unterschriften übergeben: Unterstützung für jungen Mann (22) aus Afghanistan Seit über einem Jahr befindet sich Reza Jafari (22) jetzt schon im Kirchenasyl in Immenstadt – am Mittwoch nun haben Unterstützer rund 64.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages übergeben.

11.05.19 Mindener Tageblatt
Kirche kritisiert Verschärfung des Kirchenasyls
Der Migrationsbeauftragte der westfälischen Landeskirche, Helge Hohmann, hat zunehmende Verschärfungen beim Kirchenasyl kritisiert.

20.05.19 evangelisch.de
Ein Platz reicht nicht mehr
Die Äthiopierin sollte zwangsverheiratet werden, ihr drohte die Beschneidung – sie floh. Über Italien gelangte die Frau nach Deutschland. Wo sie keine Zuflucht fand: Sie sollte nach Italien zurück. Zuflucht fand sie im „Wanderkirchenasyl“ in Fürth.

 * Hinweis: Bei den kursiv gedruckten, zitierten Sätzen handelt es sich teilweise um die Anfänge einer Auswahl von Artikeln, die sich in den letzten Wochen mit dem Thema Kirchenasyl beschäftigt haben. Sie geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider. Die Hyperlinks der Überschriften verweisen auf die Quellen, sie sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Am Erscheinungstag des Newsletters waren alle noch aktuell und zugänglich.

 

IV. Hinweise

IV.I „Papst-Johannes-XXIII“-Preis an Kirchenasylnetzwerk in Münster

Der „Papst-Johannes-XXIII“-Preis, der jährlich von pax christi im Diözesanverband Münster verliehen wird, geht dieses Jahr an das Netzwerk Kirchenasyl Münster. pax christi schreibt dazu:

„Mit der Preisverleihung möchte der pax christi Diözesanverband Münster seine Solidarität mit den Menschen, die Schutz in unserem Land suchen, und denen, die ihnen unterstützend zur Seite stehen, bekunden und die zuständigen Instanzen in Politik und Verwaltung daran erinnern, dass sie es mit Menschen mit je eigener Geschichte zu tun haben.

Mitausschlaggebend für diese Entscheidung waren darüber hinaus die von der Politik getroffenen restriktiven Maßnahmen zum Umgang mit den Menschen auf der Flucht, besonders die Verschärfung zur Regelung der sog. Abschiebung.“

Die Preisverleihung findet am 15. Juni um 15 Uhr in der Aula der Katholischen Studierenden- und Hochschulgemeinde Münster (KSHG), Frauenstraße 3-6, 48143 Münster, statt. Um Anmeldung wird gebeten unter muenster@paxchristi.de


IV.II Monitor-Sendung zu Italien

Am 23.05. lief in der ARD ein Beitrag zur aktuellen Situation für Flüchtlinge in Italien. Unter dem Titel „Hilflos, obdachlos, chancenlos: Das Elend der Flüchtlinge in Italien“ schildert das „Monitor“-Team eindrucksvoll die Lage in Italien. Von einheitlichen europäischen Standards im Asylverfahren kann keine Rede sein!

Die Sendung finden Sie hier in der Mediathek online.


IV.III Termine

12.06.19

Kiel

#Hiergeblieben: Demonstration anlässlich der Innenministerkonferenz

15.06.19

Münster

Preisverleihung „Papst-Johannes-XXIII“-Preis an Kirchenasylnetzwerk Münster

19.-23.06.19

Dortmund

BAG auf dem Markt der Möglichkeiten beim Kirchentag

24.-25.06.19

Berlin

Menschenrechte sind unteilbar
19. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz

24.08.19

Dresden

#unteilbar-Demonstration

13.-15.09.19

Frankfurt/Main

Jahrestagung der BAG Asyl in der Kirche: Kirche.Macht.Asyl

 

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