Newsletter 04/2020

  • Beitrags-Kategorie:Newsletter
  • Lesedauer:10 min Lesezeit

Liebe Freund*innen der Kirchenasylbewegung,

Für die laufenden Kirchenasyle bedeutet die aktuelle Lage Umstellungen und wir wünschen allen Bewohner*innen, Haupt- und Ehrenamtlichen viel Kraft für die kommenden Wochen. Unsere Hinweise zum Kirchenasyl finden Sie unter I. Auf der Homepage von Pro Asyl finden Sie außerdem einen Newsticker mit aktuellen Infos zum Coronavirus für Geflüchtete und Unterstützer*innen.

Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns dazu entschieden, unsere Jahrestagung, die im September in Berlin stattfinden sollte und auch unsere bundesweite Kirchenasyl-Bustour im Spätsommer abzusagen. Stattdessen wird es am 26.09.2020 ein Online-Format geben und wir arbeiten momentan daran, unseren bundesweiten Austausch in den nächsten Monaten digital zu intensivieren. Dazu werden wir im Mai einladen.

Wenn Sie die Artikel, die wir im „Pressespiegel“ zusammengestellt lesen möchten, folgen Sie bitte einfach dem markierten Link auf die Website. Sollten Sie Veranstaltungen organisieren, die von Interesse sein könnten und die wir auf unserer Homepage und im Newsletter bewerben sollen, schreiben Sie uns bitte an info@kirchenasyl.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Genia Schenke
Ulrike La Gro

Die BAG finden Sie auch auf Facebook und Twitter!
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I. In eigener Sache

Kirchenasyl während der Corona-Pandemie

Die aktuelle Situation bedeutet für viele von uns und Ihnen starke Veränderungen im Alltag. Für die laufenden Kirchenasyle bedeutet die aktuelle Rechtsunsicherheit eine große Unsicherheit, wie es weitergeht. Hier versuchen wir einen Überblick über aktuelle Fragen zu geben. Wir gehen hier allerdings nur auf Dublin-Kirchenasyle ein, bei denen die Rücküberstellung in einen EU-Mitgliedsstaat droht.

Es gibt zwei wichtige Entwicklungen im Hinblick auf Dublin und Kirchenasyl. In jedem einzelnen Dublin-Kirchenasylfall sollte jetzt sehr zügig und gründlich geprüft werden, was daraus folgt. 

  1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 23.3. auf seiner Internetseite angekündigt, Dublin-Überstellungen aus Deutschland bis auf weiteres auszusetzen.

      Das bedeutet: Zurzeit besteht keine Abschiebungsgefahr für alle Kirchenasylgäste, die sich in einem   
      Dublinverfahren befinden. Das Kirchenasyl könnte also bis auf weiteres beendet werden. Es sollte 
      allerdings genau geprüft werden, ob – und wenn ja, wie – das sinnvoll erscheint.

  1. Das BAMF reagiert auf die Tatsache, dass zurzeit keine Dublin-Rücküberstellungen durchgeführt werden:
  • In allen Gerichtsverfahren, die gegen Dublinbescheide anhängig sind, wird die Aussetzung der sofortigen Vollziehung im Sinne des §80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit Artikel 27 Abs. 4 Dublin III- Verwaltungsordnung (VO) erklärt.
    • Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) führt dies zu einer Unterbrechung und damit später zu einem Neubeginn der 6-Monatsfrist. (vgl. BVerwG am 8.1.2019 – 1 C 16/18). Allerdings wird gegenwärtig jedoch teilweise auch von einer „Hemmung“ der Frist gesprochen. Dies würde dazu führen, dass nach Ende der Aussetzung lediglich die noch bestehende restliche Frist weiterläuft.

Was ist zu überlegen?

Nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ist häufig empfehlenswert, die Klage gegen den Dublinbescheid sofort zurückzunehmen. Wenn die Klage zurückgenommen wurde, bevor das BAMF die entsprechende Mitteilung versendet, ist ein Aussetzen der Frist nicht mehr möglich. Dann läuft die Frist von 6 bzw. 18 Monaten normal weiter (und irgendwann ab).

Um es noch komplizierter zu machen:

  • Das BAMF will allerdings auch OHNE (noch) anhängiges Rechtsschutzverfahren den Vollzug der Dublin-Rücküberstellungen aussetzen, also flächendeckend für ALLE Dublinverfahren.
    • Gestützt wird das auf §80 Absatz 4 VwGO in Verbindung mit Artikel 27 Absatz  4 Dublin III analog (so die Auskunft). Gemäß  Artikel 27 Absatz 4 Dublin Verordnung ist eine Aussetzung eigentlich nur möglich, wenn ein Rechtsbehelf eingelegt ist.

Für die „analoge“ Anwendung gibt es noch keine rechtliche Einordnung der Gerichte, dies ist eine neue Entwicklung. Was hier die Rechtsfolge für die Überstellungsfrist ist, ist noch unklar:

Es könnte zu einer „Hemmung“ führen, das hieße, die Frist würde nach Ende der Aussetzung fortgesetzt. Einem solchen Verständnis könnte jedoch die bisherige Rechtsprechung des BVerwG entgegenstehen, wonach die Überstellungsfrist nur unterbrochen werden kann.

Hier bleibt abzuwarten, wie das BAMF vorgehen und wie die Gerichte dies anschließend bewerten werden. Die Aussetzungen sollen an die Betroffenen zugestellt werden. Das BAMF geht davon aus, dass es sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern nur um eine „Mitteilung“ handelt. Deshalb sei auch keine Rechtsbehelfsbelehrung notwendig. Auch bei diesem Vorgehen ist die gerichtliche Klärung abzuwarten.

Wenn überlegt wird, ein Kirchenasyl jetzt (vorerst) zu beenden:

In etlichen Erstaufnahmeeinrichtungen und auch einigen Gemeinschaftsunterkünften gibt es bereits Covid-19-Fälle. Die Möglichkeiten des „social distancing“ sind stark eingeschränkt und die hygienischen Bedingungen oft nicht zufriedenstellend. Das Infektionsrisiko bei einer Rückkehr ist also vergleichsweise hoch.

Die Ankunftszentren (als Anlaufstellen für Geflüchtete aus der EAE) sind zwar noch teilweise geöffnet, aber die Ausländerbehörden und Sozialämter in den Kommunen sind weitestgehend geschlossen, persönliche Vorsprache dort ist fast unmöglich.

In Absprache mit der jeweils zuständigen Ausländerbehörde und dem Sozialamt wäre es jedenfalls rechtlich möglich, dass Sie die Gäste weiter beherbergen, sie sich aber (im Rahmen des jetzt uns allen Erlaubten) frei bewegen, Duldungen erhalten und auch Sozialleistungen inkl. medizinischer Versorgung.

Die Widerstände bei den Behörden werden u.U. beträchtlich sein, deshalb wissen wir nicht, ob das tatsächlich kurzfristig funktioniert. Dies müsste in jedem Einzelfall durchdacht werden.

Es ist aber natürlich auch nicht „verboten“, das Kirchenasyl wie gehabt weiterlaufen zu lassen, das kann nach Abwägung ebenfalls eine pragmatische Lösung sein.

Wer hilft bei den Überlegungen?

Bitte lassen Sie sich beraten:

  • Wenn Ihr Kirchenasylgast anwaltlich vertreten ist und Sie einen guten Draht und Vertrauen zu der Kanzlei haben, können Sie selbst Kontakt aufnehmen und alles Weitere mit der Kanzlei klären.
  • Wenn es keine anwaltliche Vertretung oder (vielleicht auch aktuell Corona-bedingt) keinen guten Draht gibt oder Sie eine zusätzliche Meinung einholen wollen, kontaktieren Sie die regionalen Netzwerke/ Ansprechpartner für Kirchenasyl. Die Daten finden Sie auf unserer Homepage.

 

II. Aktuelle Statistik

Aktuell zum 30.04.2020

Wir wissen zurzeit von 398 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 620 Personen, davon sind etwa 127 Kinder. 379 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. 

 

III. Pressespiegel*

07.03.20 Soester Anzeiger
Flüchtling Shokufe aus Iran fand im Kirchenasyl neuen Glauben an das Leben
Shokufe kann wieder lachen. Kein Vergleich mehr zu der Frau, die im September 2019 in Herzfeld von der Evangelischen Gemeinde Weslarn ins Kirchenasyl aufgenommen worden ist.

16.03.20 Märkische Oderzeitung
2015 im Frankfurter Kirchenasyl – jetzt ausgebildete Elektriker
Große Genugtuung: Mit Cyprien Fathey und Freddy Michel Ovongo Meba haben auch zwei Geflüchtete ihre Gesellenprüfung erfolgreich bestanden.

16.03.20 Luzerner Zeitung
Fall Kirchenasyl: Luzerner Regierung nimmt zu Vorwürfen Stellung
Nachdem eine tschetschenische Frau und ihre Tochter nach einem Jahr Kirchenasyl nach Belgien ausgeschafft worden sind, reichte die IG Kirchenasyl eine Petition bei der Luzerner Regierung ein. Diese antwortet auf die Vorwürfe.

26.03.20 evangelisch.de
Kirchenasyl unter Druck
Pfarrerin Sandra Menzel und ihre Kollegen im Hunsrück haben seit 2013 immer mal wieder Geflüchtete vor der Abschiebung geschützt. Der CDU-Landrat hat sie deswegen angezeigt. Wie konnte es so weit kommen?

30.03.20 Neues Deutschland
Kirchenasyl als Virenschutz
Kirchenasyl soll Menschen vor Abschiebungen schützen. Nun werden angesichts der aktuellen Pandemie Geflüchtete nur noch in Einzelfällen abgeschoben. Doch ist damit das Kirchenasyl überflüssig geworden? 

* Hinweis: Bei den kursiv gedruckten, zitierten Sätzen handelt es sich teilweise um die Anfänge einer Auswahl von Artikeln, die sich in den letzten Wochen mit dem Thema Kirchenasyl beschäftigt haben. Sie geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider. Die Hyperlinks der Überschriften verweisen auf die Quellen, sie sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Am Erscheinungstag des Newsletters waren alle noch aktuell und zugänglich.

 

IV. Hinweise

IV.I Corona-Newsticker von Pro Asyl

Auf der Website von Pro Asyl wurde ein Corona-Newsticker für Geflüchtete und Unterstützer*innen eingerichtet, den wir Ihnen wärmstens empfehlen. Dort finden sich auch Links zu mehrsprachigen Informationen zur aktuellen Lage.

 

IV.II Podcast-Folge zum Kirchenasyl

Im Podcast der Refugee Law Clinics gibt es nun eine online abrufbare Folge zum Kirchenasyl mit unserer Vorsitzenden Pfarrerin Dietlind Jochims. Anhören kann man sie bei Spotify oder Apple Podcasts.


IV.III Termine

30.08.2020

bundesweit

Tag des Kirchenasyls

30.08.-09.09. ABGESAGT

bundesweit

Kirchenasyl-Bustour

25.-26.09.2020
ABGESAGT

Berlin

„Kirchenasyl: Deal or No Deal?“ Jahrestagung – Ökum. BAG Asyl in der Kirche

26.09.2020

Online, in Planung

Kirchenasyl aktuell – bundesweiter Online-Workshoptag

Hier gibt es den Newsletter_04_2020 als PDF