21.01.2019
Neuigkeiten in der Handhabung von Kirchenasyl

Keine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate mehr

Am 13.01.21 bekräftigte das BAMF, die Überstellungsfrist von 6 Monaten gelte unabhängig vom Dossierverfahren. Dies bedeutet das Ende der Verlängerung auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen. Auch für bereits begonnene Kirchenasyle, bei denen das BAMF im Rahmen des Dossierverfahrens die Überstellungsfrist verlängerte, gilt: Die Fristverlängerung wird zurückgenommen.


Die Ansprechpartner in den Landeskirchen/Diözesen finden Sie hier:

  • Zentrale Ansprechpartner der evangelischen Landeskirche
    Den bundesweiten zentralen Ansprechpartner der Vereinigung Evangelischer Freikirchen finden Sie am Ende der Liste der EKD. 
  • Bei Kirchenasylen in katholischen Gemeinden gibt das jeweils zuständige katholische Länderbüro Auskunft darüber, wer Ansprechpartner der katholischen Kirche ist.

 

 

 

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