Termine
07.06.2023 - 11.06.2023
BAG beim Ev. Kirchentag
30.08.2023 - 31.08.2023
40 Jahre Kirchenasyl
Am 13.01.21 bekräftigte das BAMF, die Überstellungsfrist von 6 Monaten gelte unabhängig vom Dossierverfahren. Dies bedeutet das Ende der Verlängerung auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen. Auch für bereits begonnene Kirchenasyle, bei denen das BAMF im Rahmen des Dossierverfahrens die Überstellungsfrist verlängerte, gilt: Die Fristverlängerung wird zurückgenommen.
Die Ansprechpartner in den Landeskirchen/Diözesen finden Sie hier:
07.06.2023 - 11.06.2023
BAG beim Ev. Kirchentag
30.08.2023 - 31.08.2023
40 Jahre Kirchenasyl
30.05.2023
BAG INFOBRIEF 1/23
28.02.2023
PM: Verfahren gegen Mutter Mechthild: Keine Strafe für Kirchenasyl
18.01.2023
Tagungsdokumentation online