Kirchenasyle sind aktive Nothilfe – BAMF sieht das anders

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Berlin, den 09.12.2014

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein Problem mit Kirchenasylen.
Nach Hinweisen aus einem Protokollpapier verhindern Kirchenasyle die Rückschiebungen im Dublin-Verfahren. Die Dublin-Verordnung besagt, dass nur das erste Einreiseland zuständig für Asylanträge und Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ist. Dadurch sind Italien, Ungarn, Malta, Zypern und Polen in größerem Maße gefragt als Deutschland.

Hintergrund der aktuellen Debatte im BAMF ist, dass durch Kirchenasyle die Rückführungen im Dublin-Verfahren nicht durchgeführt werden können. Richtig ist, dass es bei steigenden Flüchtlingszahlen, einem völlig uneinheitlichen Asylsystem in Europa, inhumanen Aufnahmebedingungen und einem bürokratischen Verteilsystem eine steigende Zahl von Kirchenasylen gibt. Zur Zeit weiß die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG), der organisatorische Zusammenschluss der Kirchenasylbewegung in Deutschland, von 190 Kirchenasylen, von denen ca. 157 das Dublin-Verfahren betreffen.

Als Reaktion auf die gestiegenen Zahlen der sogenannten Kirchenasyle bei Abschiebungen in Dublin-Fällen soll zukünftig eine verlängerte Überstellungsfrist von 18 Monaten gelten. Es werde davon ausgegangen, dass Personen im Kirchenasyl sich „dem Verfahren absichtlich entziehen“, so das BAMF.

Dieses Vorhaben wird von der BAG deutlich kritisiert. „Kirchenasyl ist und bleibt ein Instrument der Menschenrechtsarbeit. Dass nun begonnen wird, die humanitären Handlungspartner einzuschüchtern, ist unverständlich und kontraproduktiv“, so Dietlind Jochims, Vorsitzende der BAG.

Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, machen auf Härtefälle und drohende Menschenrechtsverletzungen aufmerksam. Diese zu identifizieren und vulnerable Personen besonders zu schützen ist eigentlich Aufgabe der staatlichen Behörden. Dass sich Kirchengemeinden solcher Fälle annehmen, entschärft allerdings die Lage kaum, weil die Zahl der Betroffenen um ein vielfaches größer ist, als die Zahl der aufnahmebereiten Gemeinden es je sein könnte.

Die wachsende Zahl der Kirchenasyle in Dublin-Fällen unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer veränderten Flüchtlingspolitik. Menschenrechtliche Mindeststandards werden nicht überall in Europa eingehalten. Die Schutzbedürftigen sollten nicht die Leidtragenden dieser Tatsache sein.

Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche fordert das BAMF auf, von einer Verlängerung der Fristen bei Kirchenasyl abzusehen. Stattdessen ist ein gemeinsamer Dialog über eine Neuordnung der europäischen Asylpolitik, den Schutz bedrohter Menschen in Deutschland und eine freie Wahl für den Ort der Asylantragstellung und des Lebens in Europa dringend erforderlich.

 

Für den Vorstand der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche:

Dietlind Jochims, dietlind.jochims@kirchenasyl.de
Bernhard Fricke, bernhard.fricke@kirchenasyl-berlin.de

 

Die Pressemitteilung kann hier als PDF heruntergeladen werden: PM_Kirchenasyle sind aktive Nothilfe – BAMF sieht das anders