PM: Kirchenasyl weiter notwendig

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Drastische Einschränkung des Grundrechts auf Asyl 

Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Kirchen und der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche trafen sich am 26. November in Nürnberg mit dem Ziel, die zurückliegende Testphase zum Kirchenasyl zu bewerten: Seit März wurde von den Beteiligten eine direktere Kommunikationspraxis zwischen Bundesamt und Kirchen mit dem Ziel getestet, Härtefälle im Kirchenasyl bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Als Ergebnis des Gesprächs wurde einerseits festgehalten, dass das Bundesamt die Praxis des Kirchenasyls weiterhin respektieren wird. Die Kommunikation zwischen BAMF und Kirchen wurde als konstruktiv bewertet und eine Fortsetzung der Versuchsphase wird von beiden Seiten gewünscht.

So konnte etwa bei 300 direkt beim BAMF als Härtefall eingereichten Fällen in den vergangenen Monaten eine Abschiebung verhindert werden. Oft konnten Fristen und Wartezeiten im Kirchenasyl verkürzt werden, weil das Bundesamt  den sogenannten “Selbsteintritt” – die Zuständigkeit Deutschlands für das Asylverfahren – erklärte, teilweise erübrigte  sich ein Kirchenasyl , weil bereits im Vorfeld Lösungen gefunden werden konnten. Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche setzt auch in Zukunft weiter auf eine konstruktive Kommunikation mit dem BAMF, um Geflüchtete  vor unzumutbaren Härten zu bewahren.

Änderungen im Asylrecht

Die aktuellen Verschärfungen im Asylrecht werden auch für die Praxis des Kirchenasyls Konsequenzen haben – das Grundrecht auf Asyl wurde durch sie drastisch eingeschränkt: Menschen werden vor der Prüfung ihres individuellen Asylbegehrens in solche mit guter und solche mit schlechter Bleibeperspektive eingeteilt. Dies betrifft insbesondere Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden. Rücküberstellungen in europäische Ersteinreiseländer sollen vermehrt durchgeführt werden. Nicht zuletzt ist die Überlegung, Afghanistan zu einem sicheren Herkunftsstaat zu erklären, skandalös.

„Solche Gesetze konterkarieren Flüchtlingsschutz. Sie sind geleitet von Abschreckung“, sagt Dietlind Jochims, Vorsitzende der BAG Asyl in der Kirche. „Noch ist nicht absehbar, wie sich das auf die Zahl der Kirchenasyle auswirkt. Klar ist aber bereits jetzt, welch große Angst und Verunsicherung die Maßnahmen auslösen.“

Kirchenasyle werden auch weiterhin nötig sein, um Menschen vor Abschiebung zu schützen. Wir danken allen Kirchengemeinden, die dies vor Ort tun. Wie wichtig und notwendig zivilgesellschaftliches Engagement ist, um Geflüchteten zur Seite zu stehen, haben nicht zuletzt die vergangenen Wochen und Monate gezeigt. Für solches Engagement steht auch Kirchenasyl – erst recht in Zeiten der Abschreckung.

Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
dietlind.jochims@oemf.nordkirche.de

Die Pressemitteilung können Sie hier auch als PDF herunterladen: 2015-12-16_PM_Kirchenasyl weiter notwendig