Hoffnung für Syrerinnen und Syrer im Kirchenasyl

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Neuregelung für syrische Staatsangehörige, die innerhalb Europas abgeschoben werden sollen, bekannt gegeben. Die meisten Syrerinnen und Syrer, denen im Rahmen der „Dublin III“-Verordnung die Abschiebung droht, sollen ab sofort ihren Asylantrag in Deutschland stellen können.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. begrüßt diesen Schritt. Derzeit sind der BAG bundesweit 293 Kirchenasyle mit über 454 Personen bekannt. Davon leben in mindestens 70 Kirchenasylen Menschen aus Syrien. Diese Kirchenasyle werden voraussichtlich nicht mehr notwendig sein. „Ich gehe davon aus, dass alle Kirchenasyle, in denen Syrerinnen und Syrer Schutz gefunden haben, schnell aufgelöst werden können“, sagt Dietlind Jochims, Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche.

Die aktuelle Leitlinie des BAMF bleibt allerdings in ihren Formulierungen ungenau. Die Rede ist von einer „weitestgehenden faktischen“ Aussetzung der „Dublin-Verfahren“. Dies bedeutet für die Betroffenen weiterhin Unsicherheit.

Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche fordert hier vom BAMF Klarheit und Rechtssicherheit. Darüber hinaus fordert die BAG eine Aussetzung von „Dublin-Überstellungen“ auch für Menschen aus anderen Ländern. Niemand sollte im Rahmen einer europäischen Verordnung in menschenunwürdige Verhältnisse abgeschoben werden. Geflüchtete dürfen nicht länger wie Objekte in Europa hin- und hergeschoben werden. Ihre Bedürfnisse und Wünsche müssen bei der Entscheidung, wo ihr Asylantrag bearbeitet wird, berücksichtigt werden. Das gebietet die Achtung ihrer Menschenwürde.

Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
dietlind.jochims@oemf.nordkirche.de

 

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