18 Monate fallen auch für Kirchenasyle aus 2020 weg

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Innenminsterium und BAMF haben bestätigt, dass die neuen Regelungen von Januar 2021, nach denen von der Verlängerung der Überstellungsfrist von 6 auf 18 Monate bei sog. Dublin-Kirchenasylen abgesehen wird, auch Implikationen für bereits laufende Kirchenasyle haben. In Kirchenasylen, in denen das BAMF im Rahmen des Dossierverfahrens die Überstellungsfrist auf 18 Monate heraufsetzte, wird dies zurückgenommen. In unserer Pressemitteilung zum Thema hatten wir diese Frage aufgeworfen.