Zur Rückkehr von Frau Gazale Salame, die acht Jahre nach Ihrer Abschiebung in die Türkei wieder in Deutschland bei ihrem Mann und ihren Töchtern ist.

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Berlin, den 05. März 2013.

Als Bundesvorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche begrüße ich sehr, dass einer völlig inhumanen Flüchtlingspolitik ein Ende bereitet wurde und eine Familientrennung endlich ein gutes Ende fand. Doch ich bedaure, dass sich Fälle wie die der kosovarischen Familie in Lüchow-Dannenberg wiederholen, bei dem ein Teil der Familie nach 16 Jahren abgeschoben wurde, während ein anderer Teil in Deutschland blieb.

Wir wissen inzwischen, dass viele Menschen „de facto- Inländer“ sind, deren Aufenthalt sich nach fünf Jahren so verstetigt hat, dass sie sich in unserem Land verwurzelt haben. Sie wieder zu entwur-zeln und ins Nichts abzuschieben, muss endgültig auch gesetzlich unterbunden werden.

Ein ewiger Kreis der Schuldzuweisung muss durchbrochen werden: die mangelnde Mitwirkungs-pflicht, die von Behördenseite vorgeworfen wird, wird nur durch Vertrauen behoben – da niemand freiwillig an der eigenen Abschiebung mitwirken wird. Zumal viele Flüchtlinge andere Behörden-strukturen aus ihren Herkunftsländern und ein großes Misstrauen gegenüber den dort Mitarbeitenden mitbringen. Und umgekehrt sind Bemühungen, Pässe zu besorgen und vorzulegen oft zum Scheitern verurteilt, ohne dass Behörden dem hier Glauben schenken.

Unabhängige Verfahrensberatung vor dem eigentlichen Asylverfahren würde den Flüchtlingen die große Unsicherheit nehmen können und eine bessere Mitwirkung ermöglichen. Es zeigt sich, dass man sich Behörden, zu denen Vertrauen aufgebaut wurde, mit seiner Fluchtgeschichte auch anver-traut.

Wir benötigen ein Amnestie-Verfahren, in dem man seine wahre Identität offenbaren kann, ohne be-fürchten zu müssen, abgeschoben zu werden – auch wenn Fluchtdokumente als nicht echt gelten. So-lange in diesen Fällen eine genaue behördliche Prüfung der Hintergründe nicht gewährleistet ist, wird der Kreis nicht durchbrochen werden können.

Deutlich gesagt: Ein Staat hat das Recht zu wissen, mit wem er es zu tun hat. Aber ein Flüchtling hat viele Gründe, weshalb er eine andere Identität braucht, um sein Land zu verlassen. Hier keine Abhilfe zu schaffen, sondern auch nach Jahren Familien immer wieder ihre sogenannten „mangelnde Mitwir-kung“ vorzuhalten und als Abschiebegrund zu missbrauchen, ist eines humanen und demokratischen Rechtsstaates nicht würdig.

Die Unglaubwürdigmachung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens, mangelnder Schutz für sogenannte vulnerablen Gruppen, mangelnde und zu spät einsetzende Integrationsangebote verhindern die Umsetzung vieler internationaler Konventionen und europäischer Richtlinien.

Es ist dringend geboten, hier nachzubessern und eine Lösung zu finden, die es Menschen ermöglicht, ihren hier verfestigten Aufenthalt in eine echte Perspektive und Zukunft in unserem Land umzuwan-deln. Dazu gehört eine Amnestie angesichts der Mitwirkung an Passersatzbeschaffung und ebenso ei-ne unabhängige Verfahrensberatung bei Beginn des Asylverfahrens.

Für den Vorstand der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
Fanny Dethloff

Kontakt:
Fanny Dethloff
Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
E-Mail: fanny.dethloff@oemf.nordkirche.de
Mobil: 01511 – 411 87 15
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