Termine
01.12.2023 - 24.12.2023
#Schutzraum – digitaler Adventskalender
Ein Glossar mit hilfreichen Verweisen, Links, Buchtipps und vielem mehr. Dieser Teil ist ein Baustein, der weiter wachsen wird.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und unterschiedliche Ausgestaltungen für die Abschiebungshaft. Es gibt eine Vernetzung der kirchlichen Abschiebungshaftseelsorger (siehe auch unter unserem Stichwort: Tagungsdokumentationen).
Studie: „Quälendes Warten – Wie Abschiebungshaft krank macht“
www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de, www.jrs.net, www.asyl.net
Es ist gut, Andachten und Gebet in Zeiten der Anspannung und Not, aber auch als Dank und vor Informationsveranstaltungen gemeinsam und offen zu gestalten.
Materialien dafür finden sich z. B. thematisch bei
Einem Asylantrag oder Asylfolgeantrag sollte auf jeden Fall eine gute rechtliche Beratung vorgeschaltet sein. Solch unabhängige Verfahrensberatung vor dem Asylantrag gibt es leider nur an wenigen Stellen bundesweit. Fragen der Sprache, des Dolmetschens, dass die Menschen wirklich verstehen, worum es geht und wie eine Asylanhörung abläuft, dass sie Menschen ihres Vertrauens als Begleitung mitnehmen können, sollten beachtet werden.
www.bamf.de, www.proasyl.de
Wenn eine Gemeinde den Entschluss gefasst hat, Kirchenasyl zu gewähren, wird dies der Ausländerbehörde bzw. den zuständigen Behörden mitgeteilt. Die Postanschrift der Gemeinde wird als ladungsfähige Adresse der geschützten Person/en angegeben. Zugleich sollte der Beginn des Kirchenasyls den Ansprechpersonen in der Kirchenleitung (regionale oder landeskirchliche Ebene) bekannt gegeben werden, sofern diese nicht ohnehin in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden. Informationen zur Ankündigung des Kirchenasyls finden Sie auch in der Erstinformation Kirchenasyl und bei den Ländernetzwerken.
Kirchenasyl ist Arbeit und muss in die alltägliche Arbeit zusätzlich eingepasst werden. Darum ist eine gute Planung des Arbeitsaufwandes, aber auch Zeit für Unvorhergesehenes nötig. Zudem sind die Vernetzung mit Initiativen vor Ort und die Gespräche mit Anwältinnen und Behördenvertretern Arbeit. Auch die Koordinationsfragen und Koordinierungsaufgaben sind Arbeit. Und nicht zuletzt die Dokumentation und die Evaluation. Desto mehr Menschen man ermutigt, diese Arbeit mit zu machen, desto mehr Schultern diese Aufgabe findet, desto leichter lässt sich diese Arbeit tragen.
Arbeit ist auch wichtig als Beschäftigung für die Schutzsuchenden – sie darf niemals bezahlte Arbeit sein!
Berliner Flüchtlingsrat (www.fluechtlingsrat-berlin.de)
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz liegen etwa ein Drittel unter Hartz IV.
Informationen und aktuelle Entwicklungen zum Asylrecht sind zu finden unter
www.asyl.net, www.proasyl.de
(=> Respekt, => Interkulturalität)
Auf engem Raum kommen unterschiedliche Bedürfnisse zu Tage. Diese zu benennen und auszudiskutieren, ist enorm wichtig.
Zu Beginn eines Kirchenasyls, eventuell auch schon im Vorfeld, wird die Ausländerbehörde von der Gemeinde über die Gewährung von Kirchenasyl informiert. Es ist wichtig, in allen Phasen des Kirchenasyls das Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen und möglichst gemeinsam nach einer zufrieden stellenden Lösung zu suchen. Komplikationen können z. B. dadurch vermieden werden, dass bereits zu Anfang die Bitte an die Behörde herangetragen wird, die im Kirchenasyl geschützten Personen nicht zur Fahndung auszuschreiben, sondern die angegebene ladungsfähige Anschrift der Kirchengemeinde als offizielle Meldeadresse zu akzeptieren. Dass die Kommunikation zwischen Behördenmitarbeitern und Flüchtlingen gelingt, ist nicht selbstverständlich. Hier kann es hilfreich sein, auf interkulturelle Gesprächsformen hinzuweisen und andere Sprachebenen mit im Blick zu haben. Voraussetzung ist allemal, für adäquate Sprachmittlung zu sorgen.
Wichtig kann insbesondere das Mitgehen zu Gerichtsverhandlungen sein: Begleiten, berichten und Öffentlichkeit herstellen. Eine vorherige Abstimmung mit den Rechtsanwältinnen und -anwälten macht Sinn, ebenso ist es wichtig, vorher die Zusicherung einzuholen, dass keine Verhaftung droht.
Beratung zur Vorbereitung und Durchführung eines Kirchenasyls oder allgemein für die Unterstützung von Flüchtlingen in Gemeinden bekommen Sie
(=>Symbole, => Andacht)
Psalmen und andere alte und neue Gebete können in der existentiellen Notlage eines Kirchenasyls ungeahnte Bedeutung bekommen. Wenn die Polizei vor der Kirchentür steht, ist keine Zeit, eine Andacht zu konzipieren – hier werden Worte als hilfreich und ermutigend erfahren, die unsere Glaubensmütter und -väter an uns weiter gegeben haben. Wenn für die Flüchtlinge im Kirchenasyl ein anderer religiöser Hintergrund bedeutsam ist, können auch Menschen unterschiedlicher Religionen in ihrem jeweiligen Gebet Verbundenheit erfahren.
Alle einzureichenden Beweise im Asylverfahren müssen gut begründet sein und sind der Wahrheit verpflichtet. Ergeben sich Widersprüche, so sind diese ausführlich darzustellen, ggf. aufzulösen und zu erklären. Eine Geschichte (auch als Unterstützer/innengruppe) angemessen beurteilen zu können, beinhaltet, dass man sich auf die bisherigen Aussagen und Verfahren einlassen muss. Am besten ist es, eine/n engagierte/n Anwalt/ Anwältin hinzuzuziehen.
Gesundheitliche Problematiken sind gut darzulegen und mit Attesten zu untermauern. Traumatisierungen sollten von unabhängigen Fachleuten dokumentiert werden.
Länderinformationen: Informationen zur Verfolgung im Herkunftsland oder zur Behandlung von gesundheitlichen Problemen finden sich in den Berichten des Auswärtigen Amts. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration unterhält z.T. eigene Vertrauensleute, die entsprechende Recherchen vornehmen. Die Frage der Behandelbarkeit z. B. bei Krankheiten ist aber oftmals eine andere als die Frage der Zugänglichkeit zu dieser Behandlung oder zur Finanzierbarkeit von bestimmten Behandlungen. Je konkreter die Fragen sind, desto eher erhält man eine Einschätzung, die der Wahrheit nahe kommt.
Informationen hierzu finden sich unter:
www.asyl.net, www.hrw.org, www.amnesty.de, www.proasyl.de
Von der Vertreibung aus dem Paradies, über die migrantischen Geschichten der Erzväter, die Flucht Moses nach Midian oder die Befreiung der Israeliten, die Vertreibung aus Jerusalem und die babylonische Gefangenschaft, die Lieder der Psalmen, die Geschichten, Gleichnisse oder Briefe aus dem Neuen Testament: die Bibel erzählt die Geschichten von Flucht und Vertreibung. Es lohnt es sich, eine Konkordanz oder die hierzu zahlreich vorhandenen Materialien zu benutzen und mit den Bibeltexten zu arbeiten.
Biografische Ansätze sollten ernst genommen werden und ausprobiert werden. In Form von Biografiewerkstätten oder Frauencafes, Männerrunden, gestalteten Nachmittagen oder Abenden zu bestimmten Themen (Alter/Kinder/Frau sein/ Religionen) sind die biografischen Ansätze zu würdigen. Je mehr wir voneinander wissen und erfahren, desto eher machen wir uns gemeinsam auf den Weg des Friedens.
In jedem Bundesland gibt es Außenstellen, die die Asylanträge entgegennehmen und die prüfen, ob Deutschland für das Asylverfahren überhaupt zuständig ist. Der Aufbau der Behörde und die Abläufe des Verfahrens finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes.
Dennoch bleibt es wichtig, der Antragstellung eine professionelle unabhängige Verfahrensberatung vorzuschalten (Anwälte/Migrationsdienste etc).
www.bamf.de
Ökumenische Grundlagenerklärung von 2001: http://www.oekumene-ack.de/fileadmin/user_upload/Charta_Oecumenica/Charta_Oecumenica.pdf
Die Charta von Groningen entstand 1987 bei einem europäischen Treffen kirchlicher Engagierter in der Flüchtlingsarbeit. Sie benennt die Verantwortung der Kirchen für den Schutz von Flüchtlingen, formuliert eine Selbstverpflichtung, gefährdete Flüchtlinge aufzunehmen, und bekräftigt die Solidarität der Aktiven untereinander. Sie lautet:
„Die Charta von Groningen
1. Die Lage der Flüchtlinge und der Asylsuchenden in Europa ist alarmierend. Die europäischen Regierungen neigen allgemein dazu, ihre Grenzen zu schließen und den Zustrom einer wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu stoppen. Es werden auf nationaler und regionaler Ebene legislative und bürokratische Maßnahmen aller Art ergriffen. Zunehmend wird der Flüchtlingsbegriff und die Genfer Konvention über Flüchtlinge von 1951 und 1967 restriktiv ausgelegt.
Als örtliche Kirchen, Pfarrgemeinden, Gemeinschaften und Basisgruppen fühlen wir uns in unserer Verantwortung als Christen zum Handeln aufgerufen. Flüchtlinge und Asylsuchende führen uns vor Augen, wieviel Gewalt und Unrecht auf der Welt herrschen. Die Belastung und die Erschwernisse, die sich aus der Gewährung des Schutzes für Flüchtlinge ergeben, zu scheuen, heißt, diese Gewalt und dieses Unrecht als ein Problem aller Menschen zu ignorieren. Unser Glaube, daß Gott die Einheit der Menschheit will, läßt uns diese Weigerung von uns weisen und die Partei der Flüchtlinge und Asylsuchenden ergreifen.
2. Parteinahme bedeutet für uns in erster Linie, daß wir uns bei der Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene nach besten Kräften anstrengen wollen, um Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Doch zusätzlich bedeutet es, daß wir den Druck auf unsere Regierung dahingehend verstärken müssen, daß sie in ihrer Asylpolitik nicht nur vom nationalen und europäischen Interesse ausgehen dürfen, sondern vielmehr eine großzügige Auslegung der internationalen Abkommen über Flüchtlinge und Menschenrechte gewährleisten müssen. Wir verpflichten uns, unsere Länder aufzufordern, sich an der weltweiten Lastenverteilung so zu beteiligen, wie es Europas Stellung in der Welt und in der Geschichte und die aus dieser Stellung resultierende Verantwortung gebieten.
3. Wenn wir mit guten Gründen annehmen können, daß ein Flüchtling oder Asylsuchender, dem die Ausweisung droht, keine wirklich menschliche Behandlung erfährt oder Beschlüsse gefaßt werden, die die Qualität seines weiteren Lebens ernsthaft beeinträchtigen können, dann verpflichten wir uns, ihn aufzunehmen und zu schützen, bis eine für alle Teile annehmbare Lösung gefunden ist. Wir würden dabei eine offene Auseinandersetzung mit unseren Regierungen oder unmittelbare Solidaritäts- und Protestaktionen nicht scheuen, wenn es die Situation unserer Meinung nach erfordert.
4. Wir werden auch weiterhin örtliche, nationale und internationale Gremien und Kirchenverbände an ihre Verantwortung in Bezug auf Angelegenheiten und Probleme der Flüchtlinge und Asylsuchenden erinnern und werden diese Gremien und Verbände dazu drängen, ihrer Verantwortung mit eigenen Mitteln und Möglichkeiten gerecht zu werden.
5. Da wir uns selbst als Partner in einem Bund lokaler Kirchen und Basisgruppen betrachten, die die Partei der Flüchtlinge und Asylsuchenden ergreifen, versprechen wir einander Unterstützung und Solidarität und bemühen uns darum, andersgläubige Gemeinden und Sonstige zu Partnern in diesem Bund zu machen.“
Eine Demonstration ist ein demokratisches Mittel, um auf Missstände hinzuweisen. Es kann während eines Kirchenasyls eine Form sein, auf die Notlage von Menschen hinzuweisen und ein Einlenken von Behörden zu fordern. Viele Erfahrungen haben aber gezeigt, dass dies nicht zwangsläufig erfolgreich für den Verlauf eines Kirchenasyls sein muss. Manchmal führt eine Demonstration auch zum gegenteiligen Effekt und verhindert die erforderliche Gesprächsbereitschaft.
Anmeldung einer Demonstration bei der örtlichen Polizei: Eine Demonstration muss angemeldet werden und bewilligt werden.
Ankündigung von Gottesdiensten und Prozessionen bei der örtlichen Polizei
(Route absprechen, Verhalten absprechen): Anders als eine Demonstration, die bewilligt werden muss, wird eine Prozession, eine gottesdienstliche Handlung auf der Straße oder auf einem Platz lediglich angekündigt.
Grundlagentexte in Kirchen heißen Denkschriften.
(=> Statistik/Studien)
Auch wenn im konkreten Vollzug vieles vordringlicher erscheinen mag als das schriftliche Festhalten der Ereignisse, spielt die Dokumentation doch eine wichtige Rolle in der Kirchenasylarbeit. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt/-anwältin und Beratungsstelle gilt es, den Überblick über die rechtlichen Schritte zu behalten und den Behörden oder anderen gegenüber jederzeit auskunftsfähig zu sein. Nach Abschluss des Kirchenasyls helfen Erfahrungsberichte, das Engagement der Beteiligten zu würdigen und andere zu ähnlichem Handeln zu ermutigen. Es dient aber auch der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Lobbyarbeit für die Rechte der Flüchtlinge, wenn Einzelfälle sauber dokumentiert sind. Bei erfolgter Abschiebung kann die exakt belegte kritische Berichterstattung über den Fortgang des Falles dazu beitragen, Unrecht in Folge von Abschiebung aufzudecken. Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche dokumentiert in ihrer Geschäftsstelle laufend alle Nachrichten über Kirchenasyl und wertet jährlich alle bundesweiten Fälle statistisch aus. In bislang drei Studien (1996, 2001, 2008) wurden ausführliche Evaluationen über den Erfolg und Misserfolg von Kirchenasyl anhand von Gemeindeumfragen veröffentlicht (s. Publikationen/Unsere Materialien).
Da kaum noch Flüchtlinge direkt nach Mittel- und Nordeuropa kommen können, sondern vorher meistens durch ein anderes europäisches Land reisen müssen, greift hier immer die so genannte Dublin II-Verordnung. Sie sieht innerhalb Europas eine Rückschiebung in den zuerst betretenen EU-Mitgliedsstaat vor, da dieser für den Asylantrag zuständig ist. Doch Tschetschenen, die es bis Deutschland geschafft haben und nicht nach Polen oder Tschechien zurück wollen, Afghanen, die über Griechenland kamen oder Somalis, die über Italien einreisten, haben manchmal gute Gründe, hier bleiben zu wollen. Das können Verwandte sein, eine bereits begonnene Therapie oder gute Kontakte. Es gibt die Möglichkeit des so genannten Selbsteintrittsrecht Deutschlands, was manchmal angewendet wird, wenn die Gründe beim BAMF erfolgreich vorgebracht werden. Es gibt eine sechsmonatige Frist, die auf bis zu achtzehn Monate verlängert werden kann, in der eine Rückschiebung durchzuführen ist. In manchen Fällen haben Kirchenasyle dazugeführt, dass Flüchtlinge nicht zurückgeschoben wurden.
„Duldung“ – tolerated status – ist ein krankmachender Aufenthalt. Für manche ist er besser als die Abschiebung. Doch die Ungewissheit und die Einschränkungen, die damit verbunden sind, sind oftmals menschenrechtlich bedenklich. Darum setzen sich Kirchen dafür ein, dass geduldete Menschen und Familien ein Bleiberecht nach einer gewissen Frist erhalten
www.aktion-bleiberecht.de
Manchmal ist es in Krisenzeiten schwer, Argumente und eine bestimmte Haltung durchzuhalten. Sich Gefühle, Schwäche und Zweifel einzugestehen, kann helfen, besser durchzuhalten und dabei nicht starr und stur zu reagieren, sondern, durchlässig zu bleiben.
Es gibt verschiedene Gaben in einer Gemeinde und bei einem Kirchenasyl lässt sich dies deutlich machen. Es braucht im Unterstützerkreis eben genauso diejenigen, die Nachhilfe oder Sprachkurse anbieten, wie die, die einkaufen, Gänge mit übernehmen, Spenden herbeischaffen oder mit Behörden konferieren. Vieles geschieht ehrenamtlich. Dass die verschiedenen Ämter auch alle geehrt werden, ist das Geheimnis eines funktionierenden Kirchenasyls – oder gehört zum Rezeptbuch für Gemeindeaufbau. Dass auch Kritik, gepaart mit einer respektvollen Haltung, sehr wohl zu Lernschritten für alle führen kann, ist die höhere Kür.
Allem Engagement wohnt dies inne, dass man merkt, wo einem das Herz schlägt:
Für die Rechte von Migranten, weil man konkret Menschen vor Augen hat, für ein Bleiberecht, weil man ein paar Kinder kennt, die sonst nicht mehr da wären, für ein Kirchenasyl, weil man ohne diese Menschen in der Gemeinde nicht sein möchte.
In der Kirchenasylarbeit macht es Sinn, sich angesichts eines bestimmten Herkunftslands mit Fachleuten abzustimmen. Manchmal gibt es Partnerschaftsgruppen in der eigenen oder Nachbargemeinde. Formen globalen Lernens können ausprobiert werden. Zwischen den Fragen der Migration und entwicklungspolitischer Bildungsarbeit braucht es intensive Brücken. Während eines Kirchenasyls kann manches zusammenwachsen – auch innerhalb der Kirche. Es gilt, Fluchtursachen zu bekämpfen und nicht Flüchtlinge. Hier muss weiter gemeinsam nach Antworten gesucht werden.
www.brot-fuer-die-welt.de
Viele Flüchtlinge und Migranten leben unter uns entwurzelt, „uprooted“, ohne Bezüge zu ihrer Herkunft, => Heimat und Beheimatung.
Viele Abgeschobene bleiben entwurzelt in ihrer angeblichen Heimat, ohne eine geglückte Rückkehr.
Siehe Broschüre „Solidarität mit den Entwurzelten“ (vgl. Publikationen/Unsere Materialien)
Als erfolgreich bewertet die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche alle Kirchenasyle, bei denen eine Abschiebung verhindert und mindestens eine Duldung erreicht wurde. Als nicht erfolgreich beendet gelten Kirchenasyle, bei denen die aufgenommen Personen letztlich „freiwillig“ ausreisten, untertauchten oder solche Fälle, die geräumt und die Personen abgeschoben wurden.
vgl. Publikationen/Unsere Materialien:
Wichtig ist, die entscheidenden Grundlagen für Kirchenasyl immer weiter zu geben. Unter vgl. Publikationen/Unsere Materialien befindet sich die „Erstinfo Kirchenasyl“, als Broschüre kann sie in der Geschäftsstelle der BAG Asyl in der Kirche bestellt werden.
Gut ist es aber auch, in einer Gemeinde selbst „Erstinfos“ zu entwickeln und mit den Gästen im Kirchenasyl gemeinsam abzustimmen.
(=> Wasser und Wein)
Nichts ist schöner als die Feste, die gemeinsamen Veranstaltungen, die nach der globalen Welt eben auch schmecken dürfen … Gerade für Flüchtlinge ist es wichtig, dass sie die Gelegenheit haben, aus ihrer Kultur bekannte Gerichte zu kochen und zu essen. Da dies enorm zum Wohlbefinden beiträgt, sollten diese elementaren Grundbedürfnisse – vor dem Hintergrund traditioneller und kultureller Unterschiede – respektiert werden.
(=> Dokumentation)
Es ist wichtig, alle paar Monate den Stand eines Kirchenasyls zu beschreiben und auszuwerten, Kritik einzubeziehen und das würdigende Wertschätzen der erbrachten Leistungen nicht zu vergessen.
Familie ist ein hoher christlicher Wert. Bei Flüchtlingsfamilien gerät dies oft in den Hintergrund. Familienmitglieder werden häufig auf der Flucht voneinander getrennt. Dies geschieht aber auch in Deutschland, etwa wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten einreisen und ihren Asylantrag stellen. Hier ist nicht mit zweierlei Maß zu messen. Der Schutz von Ehe und Familie hat Vorrang, und zwar auch dann, wenn es sich nicht um eine Kleinfamilie unserer Definition, sondern um einen größeren Familienverband handelt, oder aber wenn die Ehe nach einem religiösen Ritus geschlossen wurde und nicht bei unseren Standesämtern. Das europäische Recht geht jedenfalls an vielen Stellen weiter, als das Denken in manchen Ausländerbehörden.
Hilfreiche Quellen und Kontakte:
Grundgesetz Art. 6
EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) Art. 8
Europäische Qualifikationsrichtlinie §23
www.ekiba.de zu Flucht und Migration
www.b-umf.de zum Thema Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Vormundschaft etc.
Kirchenasyl zu gewähren, kostet Geld. Die Kosten sollten realistisch eingeschätzt werden. Zu denken ist u.a. an den Unterhalt für die Familie/die Einzelperson, Miet- bzw. Nebenkosten der Räume, Gesundheitsversorgung, Gutachten, Anwaltskosten. Um das Geld aufzubringen, sind der Kreativität von Unterstützerkreisen und Gemeinden keine Grenzen gesetzt: Spendenaufrufe, => Kollekten in der eigenen und in anderen Gemeinden, Benefizveranstaltungen, Kulturprogramm, Basare und Feste sind nur einige der Möglichkeiten. Mit Menschen, die privat spenden, sollte der Kontakt gepflegt werden (Weihnachtsgruß o. ä.). Eine Gemeinde kann aber auch um Hilfe in Nachbargemeinden, bei den Kirchenleitungen, den Flüchtlingsbeauftragten, bei kirchlichen Werken oder bei der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche bitten, wenn die Finanzierung sie überfordert. Mancherorts gibt es Fonds, die Einzelfälle unterstützen können.
Für die Flüchtlinge kann die finanzielle Abhängigkeit belastend sein. Es ist ungut, wenn sie über jede Ausgabe Rechenschaft ablegen muss. Hilfreich ist es, einen festen monatlichen Betrag zu vereinbaren, über den die Familie/die Person frei verfügt, so dass nicht bei jeder einzelnen Kaufentscheidung der Unterstützerkreis „mitredet“.
(=> Genfer Flüchtlingskonvention)
www.unhcr.de, www.unhcr.org, www.uno-fluechtlingshilfe.de
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert in Art. 1, was unter einem Flüchtling zu verstehen ist. Fluchtgründe können sein: Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung. Aber auch geschlechtsspezifische Verfolgung oder Faktoren wie Krieg oder Bürgerkrieg, zunehmend auch Klimaveränderungen bringen Menschen zur Flucht.
Das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) dokumentiert die weltweiten Fluchtbewegungen und veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zahlen.
In Deutschland gibt es eine eigene Geschichte der Flucht. Während und nach dem Dritten Reich und dem II. Weltkrieg mussten zahlreiche Menschen aus Deutschland fliehen.
In allen Bundesländern gibt es Flüchtlingsräte, die ansprechbar für alle Belange von Flüchtlingen sind, politische Lobbyarbeit leisten und die Flüchtlingsschutz-Initiativen vor Ort vernetzen. Eine Liste der Flüchtlingsräte findet sich bei Pro Asyl (www.proasyl.de).
Folter ist jede Handlung, durch die einer Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie zu bestrafen sie oder andere Personen einzuschüchtern. (Art.1, Anti-Folter-Konvention)
www.amnesty.de, www.refugio-vs.de, www.xenion.org, www.institut-fuer-menschenrechte.de
Weltweit sind unzählige Frauen auf der Flucht. Oftmals sind frauenspezifische Fluchtgründe ausschlaggebend.
Folgende Initiativen können weiterhelfen und informieren:
KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.
(www.kok-buero.de)
Terre des femmes (www.frauenrechte.de)
Amnesty for women (www.amnestyforwomen.de)
Women against violence in Europe (www.wave-network.org)
Um Unterstützung im Einzelfall können auch die Evangelischen Frauenwerke oder entsprechende katholische Organisationen gebeten werden.
Gastfreundschaft ist ein alter, kulturell-religiös verankerter Wert, den auch die Bibel an vielen Stellen hochhält (Hebräerbrief 13,1 u.v.a.).
Leonardo Boff zählt ihn zu den „Tugenden für eine bessere Welt“ (Oberursel 2009).
Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche ruft Kirchengemeinden dazu auf, Gästewohnungen für die vorübergehende Aufnahme von Menschen ohne Papiere in Notsituationen bereit zu stellen. Über www.kirchenasyl.de oder als Bestellung in der Geschäftsstelle ist erhältlich:
Informationsfaltblatt: Gästewohnungen für Menschen ohne Aufenthaltspapiere
Broschüre: Solidarität mit den Entwurzelten
Ortsgemeinde (Kommune) und Kirchengemeinde wirken bei einem Kirchenasyl manchmal eng zusammen. Die Kirchengemeinde, vertreten durch den Gemeinderat (Kirchenvorstand/ Presbyterium), ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Als solche verantwortet sie ihre Entscheidung für ein Kirchenasyl (mit Gemeinderatsbeschluss). Der Vollzug eines Kirchenasyls, bei dem viele Menschen mit ihren unterschiedlichen Gaben mitwirken, trägt oftmals zum Gemeindeaufbau bei. Gemeindedienst: In vielen Landeskirchen gibt es gesonderte spezialisierte Gemeindedienststellen, die unterstützend Rat geben können.
(=> Öffentlichkeitsarbeit)
1951 verabschiedete eine UN-Konferenz die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie legt fest, wer ein Flüchtling ist und was für Rechte und Pflichten Flüchtlinge haben. Die GFK ist das erste universell geltende Abkommen, welches sich Flüchtlingen widmet. Die GFK nicht unterschrieben haben beispielsweise Malaysia, Libyen …
Ins Kirchenasyl kommen oft kranke, angeschlagene und traumatisierte Menschen. Befreundete Ärztinnen und Ärzte oder Netzwerke kirchlicher Krankenhäuser sind hier wichtige Ansprechpartner.
Bei Unfällen und Notfällen ist ohne Zögern 112 zu wählen! Eine Einweisung in eine Klinik kann manchmal notwendig, aber auch „not-wendend“ sein.
Zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere:
Büros für medizinische Flüchtlingshilfe: medibueros.m-bient.com
Malteser-Migranten-Medizin (MMM): www.malteser-migranten-medizin.de
Rechtliche Grundlagen: www.fluchtpunkt-hh.de
Traumatisierte Menschen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, brauchen besondere Aufmerksamkeit. Aber auch Gemeinden, denen mit einer gewaltsamen Räumung gedroht wird, sollten sich entsprechend wappnen.
Zu den Leitgedanken von Kirchenasyl gehört, dass die Entscheidung für ein Kirchenasyl als Gewissensentscheidung begründet wird. Gemeinden, die Flüchtlingen Zuflucht bieten, sehen sich durch ihren christlichen Glauben verpflichtet, Menschen vor einer Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Das heißt aber nicht, dass man sich allein auf das Gewissen berufen sollte und keine anderen Herleitungen mehr bräuchte.
(=> Beweise, => Halt und Haltung)
Um Glaubwürdigkeit geht es sowohl in unserem Verhalten als auch im Bezug auf die Geschichten der Flüchtlinge. Widersprüche sind aufzuklären und zu erklären.
Art. 1,1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Art. 6,1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Art.16a,1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Art 20,1,2: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Art. 20,4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Hilfe nicht möglich ist.“
Einen Halt zu haben, der sich aus dem Glauben speist, und eine Haltung zu finden, die Menschen offen, freundlich und würdigend annimmt, ist die gemeinsame Basis beim Kirchenasyl. Beides ist miteinander ins Gespräch zu bringen und im Miteinander zu bewähren.
Es kann Vieles diskutiert werden und hinterfragt werden – aber dann ist es auch Zeit, verantwortlich zu handeln. Manchmal überraschen einen die Ereignisse. Ruhe zu bewahren, um handlungsfähig zu bleiben, ist eine entscheidende Eigenschaft.
Ins Zuwanderungsgesetz von 2005 ist mit §23a eine Härtefallregelung aufgenommen worden. Aufgrund individueller Härten kann ein Bleiberecht eingeräumt und von einer Abschiebung Abstand genommen werden, auch wenn eine Ausreisepflicht besteht und alle anderen rechtlichen Schritte keinen Aufenthaltstitel erbracht haben. Diese Härtefallregelung ist unter anderem ein Erfolg der Kirchenasylbewegung, geht sie doch in Berlin nachweislich auf die Kirchenasylarbeit zurück. Die unermüdliche Würdigung der Einzelfälle hat hier nach Jahren Wirkung gezeigt.
Eine Übersicht über alle Härtefallkommissionen bundesweit erstellt regelmäßig Andreas Schwantner von amnesty international.
Adressen und Hinweise finden sich bei den Flüchtlingsräten.
www.frnrw.de, www.proasyl.de, www.amnesty.de
Was eigentlich Heimat ist, ist schwer zu fassen. Größer als alle Sehnsucht und mit oft irrealen Idealisierungen behaftet, lässt es sich schwer beschreiben, was Heimat sei.
Niemand verlässt jedenfalls seine Heimat ohne Grund.
Beheimatung aber suchen in unserer globalisierten Welt viele Menschen – auch die, die eigentlich eine Heimat und ein Zuhause im engen Sinne haben. Viele sehnen sich etwa nach einer Beheimatung in einer Gemeinde oder Gruppe. Die Fragen nach Heimat und Beheimatung sind eher seelsorgerlicher Natur, als dass ihre Antworten einen realen Begriff beschreiben.
Wichtig ist es, diese Fragen selbst zu definieren – dies mag eher poetisch und biografisch ausfallen – , als sie sich von national geprägten, politisch reaktionären Kräften aus der Hand nehmen und beantworten zu lassen.
Das Gegenteil von Heimat und Beheimatung ist => Entwurzelung.
Manche Ehen zerbrechen an der Fluchtgeschichte, an Migration und Verfolgung, manche erblühen dabei.
Viele Ehen sind für deutsche Behörden nicht ausreichend dokumentiert, obwohl sie stabil sind (z. B. Ehe nach Roma-Art geschlossen, religiös geschlossene Ehen).
Manche Ehe entsteht aus migrationsrechtlichen Lücken statt als Liebesheirat. Viele Beziehungen zerbrechen an diesen Fragen.
Werden binationale Ehen geschlossen, steht schnell ein so genannter
„Scheinehe“-Verdacht im Raum und die Glaubwürdigkeit wird durch Behörden geprüft.
Heirat unter Druck ist nie eine gute Lösung eines aufenthaltsrechtlichen Problems. Dieses Phänomen verweist jedoch eher auf einen hermetisch abgeschlossenen Staat, der Rechtslücken produziert und Menschen nötigt, Dinge privat zu regeln, statt andere Auswege als Staat bereit zu halten.
Immerhin ist ein Großteil der in Deutschland geschlossenen Ehen inzwischen binational.
Die Frage, ob und wie eine im Ausland geschlossene Ehe gewertet wird, ist ebenfalls stark von politischen Interessen durchsetzt. Den Ehegattennachzug an die Deutschkenntnisse vor der Einreise zu koppeln – mit der Vorgabe, erzwungene Eheschließungen verhindern zu wollen – ist von vielen als ausländerfeindliches und unbrauchbares Mittel kritisiert worden!
Dagegen gab es einige Fälle von Kirchenasyl, wo gegen eine Zwangsverheiratung Schutz in Kirchenräumen gewährt wurde.
Beratung für binationale Paare in der Ev. Auslandsberatung: www.ev-auslandsberatung.de
Verband binationaler Familien und Partnerschaften: www.verband-binationaler.de
Soziologischer Begriff, der nicht das Helfen an sich diffamiert, sondern der die Grenzenlosigkeit des Helfens, das Absehen von eigenen Grenzen infrage stellt. Hier geht es um verkappte Macht und um => Paternalismus. Doch ein Eintreten für die Rechte anderer meint immer auch ein Eintreten für einen selbst.
Es gibt viele Hinweise zu Herkunftsländern und viele Experten. Recherche und Fragenstellen sind der Ansatz, um Informationen zu sammeln
Das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de), die Länderberichte von Amnesty International (www.amnesty.de) und die Datenbank von ECOI – European Country of Origin Information Network (www.ecoi.net) sind hilfreich, um sich über Herkunftsländer zu informieren.
Wo finden Helfer Unterstützung? Rechtzeitig um Hilfe bitten zu können, heißt, dass man gelernt hat, auf andere zuzugehen und die eigene Hilflosigkeit und Schwäche zugeben zu können. Kirchenasyl funktioniert nur als Netzwerk und im Verbund mit anderen und ist für diese Tugenden ein Lernort. Für heikle Situationen ist ein vorbereiteter „Notfallplan“ hilfreich, z. B. eine Liste mit wichtigen Nummern für eine Telefonkette.
Höflicher und respektvoller Umgang miteinander gehört zu den Grundlagen gelingender Kirchenasylarbeit.
Lachen ist gesund und auch im Kirchenasyl erlaubt! Manch Lachen entsteht gerade da, wo die Ohnmacht wohnt. Manch bissiger Kommentar, manche zynische Bemerkung zielt auf den Schmerz, der sonst ungesagt bliebe. Manch erlösendes Lachen verhilft zu neuer Haltung.
Pro Asyl und andere haben Karrikaturen veröffentlicht, die die Alltagskomik in der Flüchtlingsarbeit abbilden.
Auf der Ausländerbehörde fragt der Beamte: „Und können Sie sich ausweisen?!“
„Was?“ fragt der Migrant zurück, „Muss man das hier schon allein tun?“
„Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?“ (Elie Wiesel)
Auch Kirchenasyl ist nicht „illegal“, es ist unserer Meinung nach auch keine „Unterstützung im illegalen Aufenthalt“. Es mag im konkreten Einzelfall gegen ordnungsrechtliche Vorgaben verstoßen, ist aber zugleich ein Schutz der Grundrechte. Kirchenasyl ist nicht in erster Linie ein Ort, der Schutz bietet, sondern ein Zeitraum, den wir erbitten, um Entscheidungen zu überprüfen. Ein „Untertauchen“ kann es dann nicht sein, wenn es den Behörden bekannt gemacht wird. In vielen Bundesländern ist es eine anerkannte Schutzform auf Zeit und damit eine Unterbrechung eines Verwaltungshandelns.
Gästewohnungen fragen ebenso wenig wie Klöster oder Kommunitäten als erstes nach Ausweispapieren. Sie helfen Menschen in einer Notsituation und bieten ein Dach über dem Kopf, Beratung und Hilfe. Somit verhindern sie, dass menschliche Katastrophen sich in unserer Gesellschaft ereignen und halten Türen offen, wo andere Zellentüren schließen wollen.
Vgl. unsere Broschüre „Solidarität mit den Entwurzelten“, www.kirchenasyl.de
Katholisches Forum Leben in der Illegalität, www.forum-illegalitaet.de
Kein Mensch ist illegal, www.kmii-koeln.de.
PICUM -Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants, www.PICUM.org
Einhauchen – manche Ideen zeugen von einem Wehen des Geistes in unseren Gemeinschaften. Da knien Menschen nieder, wenn die Staatsmacht erscheint. Da hilft gewaltfreies Handeln staatlichen Organen zum Überdenken von Entscheidungen. Da ist ein Kinderlachen oder -weinen eine Anregung, um noch einmal ernsthaft zu prüfen, ob wirklich eine Abschiebung nötig ist. Immer da, wo Menschen sich neu berühren lassen, spürt man etwas von Inspiration.
ist ein wechselseitiger Prozess. Die Frage, warum eine Familie immer noch so schlechte Deutschkenntnisse hat nach all der langen Aufenthaltszeit, muss doch die aufnehmende Gemeinschaft stellen – und zwar sich selbst. Wie konnte es angehen, dass verkannt wurde, dass diese Menschen Analphabeten waren und die ganzen Bildungsangebote von vornherein nicht lesen konnten? Warum hat niemand nachgefragt und Angebote gemacht, als die Kinder zur Schule kamen?
Fördern und Fordern- ein kurz-schließender Slogan. Diese Gesellschaft hat bislang wenig Menschen gefördert, aber immer eine Integration, ein Erlernen der Sprache gefordert.
Im Kirchenasyl werden viele dieser Defizite sichtbar. Mit liebevollen, auf die/den Einzelnen zugeschnittenen Angebote werden schnell Erfolge erzielt, die für eine nachzuweisende Integrationsleistung erforderlich sind.
Was in einer Gemeinde während eines Kirchenasyls gelebt wird, kann eine Form einer inklusiven Gesellschaft sein, wo alle willkommen geheißen werden und mit ihren Gaben und Begabungen sich einsetzen können. Integration meint in unserem Sinne diese Willkommenskultur, das Leben in einer sich auf Inklusion und Akzeptanz gründenden Gesellschaft – und nicht allein Assimilation.
Die Integrationsleistung der Gemeinde während eines Kirchenasyls kann sein: Hilfe bei nachgeholten Integrationsleistungen/ Deutschkurse, Landeskunde, Nachhilfe, Jobfindung, etc.
Wie man aber Integration anhand von „Integrationsmerkmalen“ messen will, bleibt ein Geheimnis des Staates, zumal in jedem Bundesland die Integration wirklich nur gelungen ist, wenn man das besondere Lokalkolorit beherrscht. Ob das messbar sein wird, mögen andere entscheiden …
Wie es unterschiedliche Gaben gibt, gibt es auch immer unterschiedliche Interessen. Haben die einen eher die rechtlichen Angelegenheiten im Blick, dürfen andere für die Spendenbeschaffung Basare vorbereiten und kreative Texte schreiben. Regel: man darf auch nach dem Lustprinzip Interessen nach vorne bringen.
Wo es unterschiedliche Interessen gibt, ist es wichtig, diese zu benennen und wenn möglich kenntlich zu machen. Im Kirchenasylfall gibt es oft einen Interessenkonflikt zwischen Behördenvertreter und Kirchenmitgliedern, Unterstützern von Kirchenasylgästen und /oder der Polizei.
„Multikulti ist tot“, heißt es landauf-landab. Als hätte es das je so gegeben. Toleranz ist niemals etwas, das man diffamieren sollte und als Wert herabstufen darf. Dafür sind Kirchen und Religionsgemeinschaften weltweit eher die Konfliktstifter, wenn sie sich fundamentalistisch gegen andere abgrenzen. Niemand in unserem Land sollte hinter Toleranz und Respekt gegenüber anderen wieder zurückfallen.
Offenheit und Brückenbau ist in jedem Stadtteil gefragt. Bei Kirchenasyl ist es verblüffend, wie die Sorge um Nachbarn aus verschiedenen Kirchen ökumenische Partner machen kann und aus verschiedenen Religionsgemeinschaften gemeinsam Handelnde.
www.oekumene-ack.de
www.Interkultureller-Rat.de
Ausgearbeitetes Gottesdienstmaterial, wichtige Themen und Anregungen finden sich auf der Seite der „Interkulturellen Woche“ www.interkulturellewoche.de
Die Kirchenasylbewegung ist mit Akteuren der Flüchtlingsarbeit in vielen Ländern vernetzt. Die Herausforderungen ähneln sich und lassen sich teilweise nur im länderübergreifenden Verbund sinnvoll thematisieren und angehen (z. B. Menschenrechtsverletzungen bei der Flüchtlingsabwehr an den Außengrenzen der EU, an der US-mexikanischen Grenze usw.) Auch im Falle von Abschiebung, Rückkehr oder Weiterwanderung ist es wichtig, Ansprechpartner vor Ort zu haben.
Links zu internationalen Partnern finden sich u.a. unter www.kirchenasyl.de.
Kirchenasylarbeit hat oft eine interreligiöse Komponente, da viele Kirchenasylgäste einen anderen religiösen Hintergrund haben als den christlichen. Dies ist eine Herausforderung und zugleich eine Chance, vieles voneinander zu lernen. Auch die Unterstützung kann gemeinsam mit Menschen anderer religiöse Prägung erfolgen.
Ein interreligiöser Festkalender ist hilfreich für die Arbeit.
Inzwischen werden die ersten Akademien der Weltreligionen in Deutschland gegründet (zum Beispiel Hamburg). Gutes Material für Diskussionen gibt es u.a. von Prof. Wolfram Weiße oder auch Prof. Heiner Bielefeldt.
Das Beachten von Rhythmen und die Gestaltung verschiedener Phasen und Zeiträume können für das Kirchenasyl hilfreich sein. Zur Thematisierung von Flucht und Asyl im gottesdienstlichen Leben der Gemeinde, sofern nicht ohnehin lokale Gegebenheiten dies nahe legen, bieten manche Kirchenjahreszeiten oder Aktionszeiten besondere Anknüpfungspunkte: etwa die Adventszeit als Bußzeit, die Passionszeit, Pfingsten als Aufbruchszeit, die Interkulturelle Woche, Friedenswochen, der Tag der Menschenrechte.
Vgl. Fanny Dethloff/Verena Mittermaier (Hg): „Zähle die Tage meiner Flucht …“ Gottesdienstmaterialien zum Thema Flucht und Asyl, Karlsruhe 2008. Anregungen auch unter www.interkulturelle-woche.de.
(=> Behörden)
Für die rechtliche Seite eines Kirchenasylfalles können verschiedene gerichtliche Ebenen eine Rolle spielen: Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Europäische Gerichte … Es macht in jedem Fall Sinn, immer fachlich kompetente Menschen (Anwältinnen/ Migrationsberatungsstellen etc) zu Rate zu ziehen, die das Gebiet genau beherrschen, die die gerichtlichen Ebenen und Instanzen sowie deren Fristen durchschauen und die einschätzen können, was im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. Stehen Prozesstermine an, so ist in Absprache mit dem Anwalt/ der Anwältin und den Klienten eine Prozessbegleitung und Prozessbeobachtung durch Unterstützer/innen in den meisten Fällen hilfreich.
(=> Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge)
Kinder im Kirchenasyl brauchen Möglichkeiten der Beschulung oder des Kindergartenbesuchs sowie Spielmöglichkeiten. Kinder brauchen darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit und Schutz, wenn die im Kirchenasyl geschützten Familien in einer schwierigen persönlichen und gesundheitlichen Situation sind. Kinder haben eigene Rechte, die Beachtung finden müssen. Im Einzelfall kann Erziehungsintervention nötig werden.
Nicht um sakrale Orte, sondern um den Schutz einer lebendigen Gemeinde geht es bei Kirchenasyl. Für die praktische Durchführung hängt jedoch Vieles davon ab, wie und wo man Menschen in kirchlichen Räumlichkeiten unterbringen kann. Ob wir uns wirklich auf den Altarraum fixieren sollten, wenn eine Familie Schutz sucht, muss von den Gepflogenheiten vor Ort und in der Region/im Bundesland abhängig gemacht werden. Viele Gemeinden finden andere Lösungen in Räumlichkeiten, die zur Gemeinde gehören. Menschen im Kirchenasyl brauchen jedenfalls einen gewissen Freiraum und auch frische Luft. Aspekte der sanitären Versorgung und der Kochmöglichkeit spielen ebenfalls eine Rolle.
Einprägsam sind Bilder wie die aus Jena, wo in einer großen Kirche Zelte aufgeschlagen wurden.
Siehe Fotos und Texte aus 20 Jahre Kirchenasyl: „ Asyl in der Kirche. Eine Dokumentation“, Karlsruhe 2004.
Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härten verbunden wären. Eine Kirchengemeinde oder ein Kloster nimmt die Person/en in ihre Räume auf. Während des Kirchenasyls werden alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft. In vielen Fällen gelingt es nachzuweisen, dass Entscheidungen von Behörden überprüfungsbedürftig sind und ein neues Asylverfahren Erfolg versprechend ist.
Wichtig ist es, am besten bereits im Vorfeld eines Kirchenasylbeschlusses, spätestens aber zum Zeitpunkt des Beschlusses die Kirchenleitung zu informieren und in die Überlegungen einzubeziehen. Erzbistum, Bischöfe, Superintendenten, Flüchtlings- oder Ausländerbeauftragte der Landeskirchen sind wichtige Ansprechpartner/innen und führen manchmal selbst die entscheidenden Gespräche mit Landesregierungsvertreter/innen.
(=> Gesundheitsversorgung)
Manchmal gibt es nach einiger Zeit den Wunsch der aufgenommenen Gäste, mehr über den christlichen Glauben zu erfahren. In einigen Fällen gab es auch Taufen nach einem Kirchenasyl. Das setzt einen intensiven Taufunterricht voraus und ist nicht vorschnell zu entscheiden.
In manchen Fällen kommt es zu Kirchenasylen, weil Menschen zum christlichen Glauben übergetreten sind und ihnen deshalb Verfolgung im Heimatland droht.
Der Karfreitag oder auch andere Termine im Jahr können als Anlass für einen Kreuzweg genommen werden, der an öffentlichen Orten die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern thematisiert. Erfahrungen und Textvorschläge aus Hamburg liegen als Veröffentlichung vor und laden zur Nachahmung ein:
Natürlich sind Krisen Herausforderungen, aber sie sind auch Chancen.
Nicht nur bei der Notfallseelsorge (www.notfallseelsorge.de) geht es um Krisenintervention. Auch im Kirchenasyl sind kompetente Menschen gefragt, die mit Krisen adäquat umgehen können. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, Hilfe von außen heranzuziehen.
(=> Finanzierung)
Ein aktueller Kirchenasylfall vor Ort ist oft ein einleuchtender Anlass für eine Gemeinde, diesem Zweck eine Gottesdienstkollekte zu widmen. Man kann aber auch etwas weiter gefasst etwa um Spenden für eine Familie in Not, für die Einzelfallseelsorge oder die Asylarbeit einer Gemeinde/Region bitten. Dies ist z. B. angemessen, wenn es sich um ein stilles Kirchenasyl handelt, über das in der Öffentlichkeit weniger gesprochen werden soll. Auch bei Werken wie dem Frauenwerk oder der Familienhilfe, bei Diakonie und Caritas lohnt es sich, Spenden oder Kollekten anzufragen. Um in den Kollektenplaner einer Landeskirche oder einer Superintendentur/eines Dekanats aufgenommen zu werden, ist es sinnvoll, rechtzeitig an die entsprechenden Stellen heranzutreten. Dann wird an einem festgelegten Sonntag in dem jeweiligen Gesamtbereich für die Kirchenasylarbeit gesammelt.
Nicht nur in der Kirchenasylarbeit, sondern in allen gemeindlichen Belangen ist Kommunikation eine der wichtigsten Gaben und Aufgaben. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Beteiligten an einem Strang ziehen. Entscheidungsprozesse verlaufen jedoch nicht immer konfliktfrei. Im Gegenteil, Konflikte zeugen oft eher von Normalität im Umgang miteinander, gerade auch im Kirchenasyl. Sie sind Chancen, insofern sie Anfragen, Bedürfnisse und Rollenzuschreibungen sichtbar machen.
Während manche Situationen ausführliche Diskussionen mit Zeit und Ruhe erfordern, braucht es an anderen Punkten eher klare Entscheidungen und Übernahme von Verantwortung. In unserer Gesellschaft, aber auch in der Kirche gibt es manchmal eine Kultur, Fehler geradezu als unerträglich anzusehen und lieber lange zu diskutieren, um persönliche Verantwortung für alle Möglichkeiten auszuschließen. Fehler zu machen, gehört aber zum Menschsein dazu. Hier ist Klarheit, Mut und Entscheidungsfreudigkeit gefragt. Manche überlange Diskussion kann so abgekürzt werden. Auch sich durchzusetzen ist eine Kunst, wenn damit verbunden ist, andere nicht verletzt zurückzulassen.
Andererseits ist Verhalten immer wieder diskussionswürdig und hinterfragbar. Zwischen beiden Tendenzen gilt es eine Balance zu finden. Transparenz, Offenheit und Gesprächsbereitschaft sind immer wieder neu gefragt.
Regional ist die Kirchenasylarbeit in Ländernetzwerken, Sprecherräten oder Asylarbeitskreisen organisiert. Informationen über die Kirchenasyl-Ländernetzwerke und lokale Ansprechpersonen finden Sie auf der Startseite (Deutschlandkarte) und unter Adressen/Ländernetzwerke auf der Website www.kirchenasyl.de.
(=> Herkunftsland)
Vgl. Bibel/ Gabenlehre 1. Kor 12 u 13. Beim Loblied auf die Liebe ist darauf hinzuweisen, dass die meisten Texte im Neuen Testament sich auf Gemeinschaft und auf das Gemeindeleben beziehen. Voraussetzung dafür ist die Liebe von Gott zu uns und umgekehrt.
Über Liebe und Sexualität zu reden, setzt Respekt voraus und sollte begleitet sein vom Wissen um eventuelle Traumatisierung. Geschlechtsspezifische Verfolgung und z. B. Homosexualität als Fluchtgrund erfordern, dass man dies in Sprache fassen kann und begleiten kann. Aber auch die Fragen von Zwangsheirat und „Ehrenmord“, wo Liebe und falsch verstandene „Ehre“ zum Problem werden, sind aufzudecken und anzugehen. Mehrfach führte diese Problematik zu Kirchenasylen.
Schule, Computerkurse und Ideen für Erwachsene sind gefragt, um den Alltag im Kirchenasyl zu gestalten. Zugleich kann Kirchenasyl eine Chance sein, innerhalb der Gemeinde zum „globalen Lernen“ anzuregen, z. B. im Konfirmandenunterricht.
Ein schönes Schlagwort im Zusammenhang mit Gemeindeaufbau ist der „Lernort Gemeinde“. Menschen machen sich gemeinsam auf den Weg und lernen dabei voneinander. Kirchenasyl ist hierfür bestens geeignet.
Lobbyarbeit meint das Eintreten für die Rechte von Flüchtlingen und das anwaltliche Auftreten in der Sache, es meint Zeugenschaft und erfordert Vernetzung.
Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche ist Mitglied im Forum Menschenrechte (www.forum-menschenrechte.de) und bringt sich im Verbund mit ca. 50 Menschenrechtsorganisationen in politische und zivilgesellschaftliche Debatten ein.
Europaweit wird die kirchliche Lobbyarbeit für Flüchtlinge durch die Churches’ Commission for Migrants in Europe (CCME) vorangebracht (www.ccme.be).
An etlichen Orten wird die Aktionsform der Mahnwache regelmäßig oder punktuell eingesetzt, um die Rechte von Flüchtlingen zu stärken und Diskriminierung anzuprangern. So gibt es z. B. Mahnwachen vor der Ausländerbehörde oder vor dem Abschiebegewahrsam. Mahnwachen müssen angekündigt werden, politische Mahnwachen angemeldet werden.
(=> Lobbyarbeit)
Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Menschenrechtskonventionen, etwa auch über die Kinderrechtskonvention u.a. schlau zu machen. Menschenrechtliche Begründungen und Argumentationen sind für die Kirchenasylarbeit grundlegend.
www.institut-fuer-menschenrechte.de, www.forum-menschenrechte.de
(=> „Illegalität“)
(=> Papiere/ Pass/ Passbeschaffung)
In der Kirchenasylarbeit sind Konzerte, Veranstaltungen und Feste mit musikalischen Elementen oft wichtige Anlässe, um Geld für die Arbeit einzunehmen. Dies kann gleichermaßen zum Gemeindeaufbau führen – in manchen Gemeinden etabliert sich die Kulturarbeit auch über den Zeitraum eines Kirchenasyls hinaus – wie zur Belebung der Kultur des Stadtteils beitragen. Musik kann aber auch eine Inspiration und ein Mittel sein, kulturelle, traditionelle und sprachliche Grenzen zu überwinden.
Schutz in einem Kirchenasyl kann bedeuten, ein bestimmtes Gelände nicht verlassen zu dürfen. Viele Flüchtlinge haben Erfahrungen mit Haft (sei es im Heimatland oder durch Abschiebungshaft im Exilland). Das Gefühl, eingesperrt zu sein, stellt zur Gesamtsituation eine zusätzliche Belastung dar. Gärten auf dem Kirchengelände anzulegen oder sonstige Berührungspunkte zur Natur zu schaffen, kann für Kirchenasylbewohnende eine gute Möglichkeit sein, um frische Luft zu schnappen. In einem Fall wurde der Kirchenasylbewohner zum Schafhirte der Gastgebenden und konnte dabei seine Erfahrungen aus Kurdistan einbringen.
Vernetzung ist für die Kirchenasylarbeit wesentlich. Das betrifft die Ebene der Ortsgemeinde und Region, wo im Verbund mit anderen Initiativen, Beratungsstellen, Flüchtlingsrat usw. ein Fall vorangebracht werden kann. Aber auch für die politische Lobbyarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit in Kirche und Gesellschaft ist die bundesweite und => internationale Zusammenarbeit in Netzwerken entscheidend.
Vernetzung braucht Pflege und Informationsaustausch. Die Ökumenische BAG führt deshalb seit ihrem Bestehen regelmäßig Tagungen und Workshops durch.
(=> Öffentlichkeitsarbeit, => Stilles Kirchenasyl)
Das „öffentliche Kirchenasyl“ bezieht die mediale Begleitung ein, während ein „stilles Kirchenasyl“ bewusst keine Medien informiert. In beiden Fällen aber werden die zuständigen Behörden informiert.
Die Öffentlichkeitsarbeit bei einem Kirchenasyl sollte in einer Hand bleiben! Alles sollte in Absprache geschehen. Man kann in den Gottesdienstabkündigungen auf die Familie/Person in Not verweisen und um Spenden bitten, wobei man je nach dem Stand der Dinge dies nicht gleich als Kirchenasyl charakterisieren muss. Man kann ein Kirchenasyl nach dem Beschluss eines Kirchenvorstands in einer Gemeindeversammlung öffentlich machen.
Ob Gemeindebrief, Lokalzeitung, Film, Funk oder Fernsehen: man muss den Informationswunsch abwägen gegenüber dem Schutz der Gäste, ihrer Anonymität, der Schweigepflicht und den notwendigen Verhandlungen, die anstehen. Es gibt Fachleute für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Kirchen, an die man sich wenden und von denen man sich beraten lassen sollte.
Kirchenasylarbeit belebt häufig die Ökumene vor Ort. Es macht Sinn, im konkreten Fall die Hilfe von Nachbargemeinden anderer Konfession zu erbitten und Lasten miteinander zu teilen.
Hinsichtlich der Analyse von Fluchtgründen, der Bekämpfung von Fluchtursachen und dem Einsatz für die Menschenrechte ist die Kirchenasylbewegung mit den Themen der weltweiten Ökumene verbunden.
gilt es auszuhalten. Ohne Macht zu sein, heißt nicht, ohne Kraft zu sein. Der Halt, den wir haben, haben wir durch den, der die Ohnmacht mit uns teilt. Daraus erwächst eine Haltung, die manche Macht überwindet.
Wir haben es im Kirchenasyl oft mit Opfern zu tun, deren Handlungsspielräume eingeschränkt sind: Opfer von Folter oder Menschenhandel, Menschen, die auf ihrer Flucht zu Opfern wurden. Wichtig ist, diese Menschen nicht erneut zu Opfern zu machen, in dem man ihnen das Handeln abnimmt, sondern sie mit Empowerment-Strategien zu einem selbst bestimmten Handeln zu ermutigen.
Ohne Pass – kein Mensch – keine Rechte. Diese Formel gilt in vielen ausländerrechtlichen Zusammenhängen. All dies ist ein mitleidsloses und enges Verfahren.
Ist ein Mensch wirklich von seinem Staat verfolgt worden, aber in Deutschland nicht als Verfolgter anerkannt, kann er im Grunde gar nicht seine Botschaft betreten, da er die Angst vor Verfolgung dann ad absurdum führen würde. Er würde ja seinen Herkunftsstaat ohne Gefahr aufsuchen, wenn er die Botschaft beträte. Diese Doppelbödigkeit wird von vielen Behörden schlicht ignoriert und es wird als „Verschleierung der Identität“ etc. ausgelegt, wenn Menschen schlicht Angst haben, ihre Botschaften aufzusuchen. Zudem werden dann Menschen regelmäßig gelockt, Pässe zu besorgen, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu verbessern – gleichzeitig ist eine Abschiebung im Moment des Vorlegens eines Passes schnell möglich. Da kaum Vertrauen herrscht, ist dies ein Zirkel ohne Ausweg.
Es besteht aber rein rechtlich eine Mitwirkungspflicht an der Passbeschaffung. Und es braucht eine gute Begründung, wenn Pässe nicht besorgt werden können. Eine Begleitung der Betroffenen zu Botschaften ist nötig, damit man ggf. auch als Zeuge aussagen kann. All dies ist vorher mit Anwälten abzustimmen.
In all der von Panik gezeichneten Situation einer heiklen Kirchenasylphase gilt es einen ruhigen Kopf zu bewahren. Gerade wenn Menschen bei uns zu Gast sind, die mit schweren Traumatisierungen zu kämpfen haben, kann Panik den Allgemeinzustand erheblich verschlechtern. Oft hilft es, mit dem Schlimmsten zu rechnen und einen Notfallplan aufzustellen: Vorsorge treffen, Einsatzpläne machen, telefonische Erreichbarkeit gewährleisten.
Alle Entscheidungen müssen von den Menschen, die sie betreffen, mitgetragen werden. Kirchenasylbewohner/innen sind nicht Objekte unseres Handelns, sondern Gäste, denen gegenüber wir Respekt zeigen und die wir einladen, am Alltag und an den Entscheidungen zu partizipieren.
(=> Helfersyndrom)
Sich auf Augenhöhe zu begegnen und Entscheidungen den Gästen zu überlassen, heißt dem Paternalismus zu begegnen und ihn einzudämmen, der sich allzu leicht in der Kirchenasylarbeit breit macht. Überfürsorglichkeit ist oft Ausdruck eines solchen paternalistischen, bevormundenden Verhaltens. Demgegenüber sind Autonomie und Selbständigkeit bewusst zu fördern, Respekt und Toleranz ist notwendig. Rollen sollten bewusst gemacht werden.
Das Einreichen einer Petition gehört zu den möglichen Handlungsformen im Kirchenasyl. In manchen Bundesländern sind die Härtefallkommissionen zugleich die Petitionsausschüsse. Es gibt Landtagspetitionen und Bundestagspetitionen. Die Flüchtlingsräte informieren auf ihren Webseiten über die jeweiligen Regelungen vor Ort.
(=> Räumung)
Über kirchliche Kontakte, wie z. B. Polizeiseelsorger, kann der Dialog mit der Polizei gesucht werden. Absprachen, ob auf innenministerieller oder Polizeiebene, sollten getroffen werden.
In einigen Fällen waren Gemeindepastoren an interkulturellen Trainings für Polizisten beteiligt.
Aber auch auf Gemeindeebene sollte das Verhalten bei Räumungsversuchen geschult werden und z. B. Trainingsprogramme zum passiven Widerstand wie bei „Gewalt überwinden“ angefragt werden.
Auch in Eskalationsphasen sollten gegenüber allen Beteiligten Höflichkeit, Respekt und Toleranz herrschen.
(=> Öffentlichkeitsarbeit)
(=> Justiz, => Behörden)
(=> Kirche, Kirchengelände, Kirchliche Räume)
Für den schlimmsten Fall der polizeilichen Räumung eines Kirchenasyls braucht es einen Notfallplan: Wer ist zu benachrichtigen (erste Ansprechperson, ggf. Telefonkette)? Was ist zu tun? Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären und abzustimmen, wie bei einer Räumung zu verfahren ist. Man sollte sich immer den Haft-, bzw. Durchsuchungsbefehl zeigen lassen. Auch passiver Widerstand ist Widerstand gegen die Staatsgewalt und kann zu Anzeigen führen. All dies ist möglichst vorher zu bedenken. Das Gespräch mit erfahrenen Kirchenasylunterstützer/innen sowie mit dem Anwalt/der Anwältin kann hilfreich sein.
sind keine politische Meinung, sondern ein Verbrechen. Aufklärung tut not!
Bewusstseinsprozesse in Kirche und Gesellschaft in Gang setzen, Vorurteile aussprechen, aufdecken und entschärfen, gegen Übergriffe einschreiten: all das gehört in eine engagierte Arbeit für und mit Flüchtlinge(n), Migrant/innen und Menschen ohne Papiere mit hinein.
Einander zuzuhören und auf Augenhöhe zu kommunizieren, kennzeichnen einen respektvollen Umgang. Auf die Erfahrungen und die Biografie des anderen zu hören, zeugt vom tiefen Interesse aneinander. Es beinhaltet die Bereitschaft, voneinander zu lernen, Grenzen des anderen zu achten und sich fremd sein lassen können. Achtung, Wertschätzung und Toleranz meinen nicht Beliebigkeit, sondern verdeutlichen, dass man einen eigenen Standpunkt hat und vertreten kann.
Wenn eine Rückkehr im Raum steht, heißt es genau zu prüfen, aus welchen Motiven diese Frage geboren wird. Manchmal hilft das Durchdenken und Besprechen einer Rückkehroption, die Ausweglosigkeit einer Situation anzugehen und zu beheben. Eine freiwillige Rückkehr ist allemal besser als eine Räumung und Abschiebung. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn manchmal verbirgt sich in freundlichen Angeboten auch eine mögliche Instrumentalisierung (der/die Rückkehrende inszeniert quasi selbst, ohne es zu wollen, die eigene Abschiebung). Nicht wirklich freiwillig, sondern erzwungen, aber anders etikettiert, ist Rückkehr ein weiterer Schritt in eine Entwurzelung.
Bei tatsächlichen Rückkehrabsichten gilt es, die Vorbereitungen zu unterstützen, den Vorgang zu begleiten und anschließend im Kontakt zu bleiben!
Rückkehrberatung und Informationen gibt es bei IOM (www.iom.int) und den Raphaelswerken.
Resettlement bedeutet die Neuansiedlung von Flüchtlingen in einem sicheren Staat, nachdem sie bereits aus ihrem Herkunftsland fliehen mussten und sich ohne Zukunftsperspektive in Lagern aufhalten, wo sie keine Zukunftsperspektive entwickeln können. Vermittelt durch den UNHCR, nehmen viele Länder weltweit jährlich ein Kontingent von Flüchtlingen in Resettlement-Programmen auf. Deutschland ist kein klassischer Resettlementstaat, hat sich aber 2009 an der Aufnahme irakischer Flüchtlinge beteiligt. Im Rahmen der bundesweiten Save me-Kampagne schließen sich an vielen Orten auch Kirchen und Gemeinden der Forderung nach Resettlement an und stellen sich als Aufnahmeorte und Stätten der Gastfreundschaft zur Verfügung.
Schulbesuch
(=> Kinder)
Gibt es eine geistliche Mitte während eines Kirchenasyls? Wo findet sie ihren Ausdruck und wer gestaltet sie mit? Gut ist es, in Regelmäßigkeit Andachten oder Gebetszeiten einzuführen. Dabei ist zu beachten, dass auch Orte und Zeiten für Menschen anderen Glaubens freigehalten werden (Gebetsteppich, Kerzen, Räucherstäbchen, Zeiten absprechen …). Ein interkultureller Kalender hilft, Festtage und Jahresrhythmen anderer Religionen im Blick zu haben.
Anregungen für Gottesdienstgestaltung, Bibelmeditationen, Gebete und Andachten:
(=> Öffentliches Kirchenasyl)
Das „stille Kirchenasyl“ verzichtet bewusst auf die Informierung der Medien und der Öffentlichkeit, im Gegensatz zum „öffentlichen Kirchenasyl“, das die mediale Begleitung einbezieht. In beiden Fällen aber werden die zuständigen Behörden informiert.
Stilles Kirchenasyl meint nicht ein Verstecken von Flüchtlingen.
(=> Dokumentation)
Für die Auswertung von Kirchenasylen braucht es belastbares Material: Zahlen, Fakten (wie viele Menschen, aus welchem Land, wie lange im Kirchenasyl, mit welchem rechtlichen Ausgang). Die Geschäftsstelle der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche sammelt laufend diese Daten und wertet sie aus. Ergänzend zu den jährlichen Kirchenasyl-Gesamtstatistiken (www.kirchenasyl.de) wurden bisher drei ausführliche Studien veröffentlicht, in denen anhand von Gemeindeumfragen Kirchenasylerfahrungen evaluiert werden:
Symbole können oft ohne viele Worte ein Gebet, eine Andacht, eine Mahnwache unterstützen. Sie sagen etwas aus, ohne dass wir alles aussprechen müssen.
Kerzen, Blumen, vor der Abschiebungshaftanstalt niedergelegt, drücken aus, was wir empfinden.
Ein Engel in der Hand der jungen Frau hilft ihr vielleicht beim Reden
Der Stacheldraht auf dem Altar macht deutlich, wie grausam die Trennung sein kann.
Ein Koffer, den alle packen sollen, die sich auf die Flucht begeben müssen, erklärt besser, wie viel zurückbleibt, wenn man geht.
Die biblische Fundierung der Kirchenasylarbeit ist wesentlich. Gut ist es, sich selbst immer wieder darin zu vergewissern und neben der praktischen Arbeit die theoretische Aufarbeitung nicht zu vergessen. Woran erinnert mich diese konkrete Situation? Manchmal fallen einem dann biblische Geschichten ein, die in diesem Deutungshorizont neue Töne bekommen. Die Situationsbeschreibung hier vor Ort trifft dann auf die manchmal ähnlichen Notsituationen, aus denen heraus biblische Geschichten entstanden sind. Eine kontextuelle Bibelauslegung ereignet sich. Systematische und ekklesiologische Fragen können sich anschließen. Auch aus der Kirchengeschichte zu zitieren, hilft manchmal, parallele Situationen auf die eigene Lage zu beziehen.
In aller Vorläufigkeit entsteht dann eine theologische Betrachtung.
(=> Gesundheitsversorgung)
Eine laufende Therapie sollte, wenn sie denn nötig ist, während der Zeit im Kirchenasyl nach Möglichkeit aufrechterhalten werden. Traumatisierung ist in vielen Kirchenasylfällen ein zentrales Thema. Auch wenn therapeutische Behandlung zusätzliche Kosten verursacht, sollten hierfür die Wege geebnet werden.
Zur Definition von „Trauma“ vgl. das Kapitel „Seelsorge im Kirchenasyl“ in diesem Buch oder die gleichnamige Broschüre unter www.kirchenasyl.de.
(=> Dokumentation)
Die Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nimmt wieder zu. Ihre Rückschiebungen nach der Dublin-II-Verordnung in andere europäische Länder können im Einzelfall zu Kirchenasylgewährung führen. Es gibt einen Bundesfachverband, der die pädagogischen und politischen Fragen im Blick hat: www.b-umf.de . An manchen Orten bestehen Vormundschaftsvereine. Es ist oftmals besser, einen Privatvormund einzusetzen, um die Rechte eines Kindes oder Jugendlichen zu sichern, als einem Amtsvormund den Vortritt zu lassen.
Zur Durchführung eines Kirchenasyls braucht es in der Regel einen Kreis von engagierten Menschen, die die anfallenden Aufgaben je nach Fähigkeiten, Kapazitäten und Interessen untereinander aufteilen. Eine Koordinatorin oder ein Koordinator, die oder der nicht zugleich der Pastor, die Pastorin sein sollte, lädt nach Möglichkeit zu regelmäßigen Informationstreffen ein. Hier wird beraten und geplant, es werden Absprachen getroffen, Schwierigkeiten bearbeitet, Kraft geschöpft. So kann das gemeinsame Tun zur echten Unterstützung werden und einen Gemeindeaufbau statt eine Schwächung der Gemeindearbeit während des Kirchenasyls bewirken.
Aufnahme von Menschen in Not unter dem Schutz der Kirche, ist die Ultma Ratio, das letzte, legitime Mittel einer Gemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristete Schutzgewährung beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihres staatlich garantierten Schutzanspruches hinzuwirken. Es ist eine Gewissensentscheidung. Sie ist nicht Widerstand gegen den Staat, sondern verhilft dem demokratischen Staat immer wieder zu seinem menschlichen Antlitz.
s. Leitgedanken des Kirchenasyls, Erstinformation Kirchenasyl, www.kirchenasyl.de
(=> Beweise, => Glaubwürdigkeit)
Das Unglaubwürdigmachen ist ein Prinzip in vielen Asylverfahren. Hier antworten wir, indem wir (nach genauer Prüfung der Fluchtgeschichten) die Glaubwürdigkeit der Schutzsuchenden bezeugen. Dies ist eine Art Heilungsprozess und nicht allein mit politischen, taktischen Erwägungen zu begründen.
Übergriffe aller Art gehören in den Mittelpunkt gestellt und bearbeitet. Nur so werden die Lernprozesse gespeist. Sowohl das Gefälle zwischen Helfenden und Hilfsbedürftigen (=> Paternalismus) muss immer wieder als Übergriff gekennzeichnet werden und diskutiert werden, wie der drohende staatliche Übergriff, die => Räumung. Aber auch drohenden Übergriffen durch örtliche rechtsextreme Kräfte muss begegnet werden (=> Rassismus und Rechtsextremismus).
(=> Flucht, Fluchtgründe, Flüchtlinge)
(=> Essen und Trinken)
Zeiten unterscheiden: Manchmal ist es Zeit, Wasser zu trinken, und manchmal Wein. Das Neue Testament erzählt von der Hochzeit zu Kana und es erzählt vom Abendmahl – hier werden unterschiedliche Situationen der Freude und des Abschieds beschrieben. Auch zum Kirchenasyl, besonders natürlich zu einem guten Ausgang, gehören Feste und Feiern zentral dazu! Interreligiös ist bei Festen darauf zu achten und respektvoll zu erwähnen, dass manche Religionen Alkoholgenuss verbieten.
Kirchenasyl bedeutet nicht Widerstand gegen die Demokratie, sondern Widerstand oder widerständiges Handeln innerhalb der Demokratie. Eine widerständige Haltung beinhaltet, nicht alles zu schlucken und zu befolgen und nicht vorschnell klein beizugeben. Das kann sich im konkreten Einsatz für Menschenrechte äußern, aber auch in der Form der Gottesdienstgestaltung, im gemeinschaftlichen und nachbarschaftlichen Leben, im politischen Engagement …
Vgl. Jahrestagung der BAG Asyl in der Kirche 2006 „Glaubwürdig leben – widerständig handeln“, Dokumentation der Tagung unter www.kirchenasyl.de
Mittels Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird Menschen die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung, die ihnen bereits zugesprochen wurde, wieder entzogen, oftmals verbunden mit dem Wegfall des Aufenthaltstitels. Durch diese unmenschliche und europaweit umstrittene Praxis werden Menschen, die sich hier sicher fühlten, wieder in die Unsicherheit und den ungesicherten Aufenthalt gestoßen. Seit 2008 stieg die Zahl der Widerrufe jährlich. Besonders betroffen sind Flüchtlinge aus dem Irak, der Türkei, Afghanistan, dem Iran und der Russischen Föderation.
www.bamf.de, www.proasyl.de
Wut und Zorn begleiten oft die Situation im Kirchenasyl. Diese Gefühle sind erlaubt! Die Bibel erzählt viele Geschichten vom Zorn: Vom zornigen Gott, von zornigen Menschen und davon, wie Menschen mit ihrem Zorn umgehen. Wut und Zorn sollte man nicht unterdrücken, sondern als Quelle einsetzen. Es macht Sinn, Orte der Wut zu schaffen, wo schreien erlaubt ist, wo man seine Wut heraus schreien kann oder auch schreiben kann (Wutbriefe), oder wo man sie auch ausagieren darf (Holz hacken).
„Ihr werdet meine Zeugen sein“, heißt es in der Apostelgeschichte 1,8. Kirchenasylarbeit, Flüchtlingssolidarität und Seelsorge in der Abschiebehaft bedeutet, in biblischer und zugleich menschenrechtlicher Hinsicht Zeuge/Zeugin zu sein. Das Wahrnehmen der Situation, in der Menschen leben, das Hören ihrer Geschichten, das Beobachten von Unrecht, das ihnen widerfährt, ruft zur Zeugenschaft auf. Dies ist ein altes, biblisch verankertes Amt.
s. Tagungsdokumentation „Kirche/Seelsorge und Abschiebungshaft“ 2008 unter www.kirchenasyl.de.
01.12.2023 - 24.12.2023
#Schutzraum – digitaler Adventskalender
30.11.2023
Stellenausschreibung Referent*in
22.11.2023
„Hände weg vom Kirchenasyl“ Merkblatt für die Kirchenasyl-Bewegung
23.10.2023
BAG INFOBRIEF 3/23