Termine
20.03.2021
Rechtsstaat vs. Humanität? – Bayrischer Studientag Kirchenasyl
Am 13.01.21 bekräftigte das BAMF, die Überstellungsfrist von 6 Monaten gelte unabhängig vom Dossierverfahren. Dies bedeutet das Ende der Verlängerung auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen. Auch für bereits begonnene Kirchenasyle, bei denen das BAMF im Rahmen des Dossierverfahrens die Überstellungsfrist verlängerte, gilt: Die Fristverlängerung wird zurückgenommen.
Die Ansprechpartner in den Landeskirchen/Diözesen finden Sie hier:
25.03.2021
Newsletter 02-03/2021
25.01.2021
18 Monate fallen auch für Kirchenasyle aus 2020 weg