„Aufräumaktionen“ machen auch vor Kirchenasyl nicht Halt – Abschiebung nach Vietnam trotz schwer behindertem Kind

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Mit der Räumung des Kirchenasyls für die Familie Van in der St. Jakobi-Kirchengemeinde in Peine zeigt sich, dass auch in Niedersachsen noch vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes „aufgeräumt“ werden soll. Eine Familie abzuschieben, die seit 13 Jahren in Deutschland lebt, die voll integriert ist und unabhängig von der Sozialhilfe lebt, ist nicht hinnehmbar. Dass dabei in Kauf genommen wurde, dass ein autistisches Kind weiter geschädigt wurde ist inhuman und empörend.

Es ist in keiner Weise einzusehen, dass Ausländerbehörden und Innenministerien versuchen, Menschen, die lange schon mit großer Unsicherheit in Deutschland leben, die wenigen humanitären Spielräume des Zuwanderungsgesetzes, die ihnen möglicherweise zu gute kommen könnten, noch kurz vor Inkrafttreten zu verstellen. In diesem Fall der vietnamesischen Familie Van stehen sogar noch gerichtliche Entscheidungen aus.
Der Entschluss einer Gemeinde, Kirchenasyl zu gewähren, hat häufig das Ziel Zeit zu gewinnen, um gerichtliche Entscheidungen abzuwarten, oder eine erneute Prüfung des Falls zu erreichen.

Es widerspricht dem Grundgesetz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn Behörden die verantwortlich getroffenen Entscheidung der Gemeinde und ihre Bitte um Zeitaufschub nicht respektieren. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge ist den Behörden ja bekannt ist und sie haben jederzeit Zugang. Die polizeiliche Räumung eines Kirchenasyls ist schon aus diesen Gründen nicht einzusehen.

„Wir fordern das Innenministerium auf, diesen Fehler wieder gut zu machen und dem Ehepaar Van und ihren Kinder ein Leben in Sicherheit in Deutschland zu ermöglichen“.

gez.
Fanny Dethloff, Vorsitzende