Flüchtlinge,
Asylsuchende und Menschen ohne Papiere
als Herausforderung für Gemeinden
1. Persönliche Kontakte - Alltagssolidarität
Menschen lernen schnell in zufälligen Begegnungen mit Flüchtlingen
deren Lebens- und Rechtssituation kennen: den abweisenden Umgang staatlicher
Behörden mit Flüchtlingen, die komplizierte Asylrechtssprechung,
die Angst vor angedrohter Abschiebung und die sozial ausgegrenzten Flüchtlingsschicksale
in Lager und Kasernen. Erschrocken und zumeist tief betroffen engagieren
sie sich für rechtssichernde und menschenwürdige Lebensbedingungen
in Einzelfällen. Häufig entstehen menschlich nahe Kontakte.
Oft sind es diese Erfahrungen aus persönlichen Beziehungen zu Flüchtlingen,
die kirchliche und andere Gruppen weit mehr für die Situation der
Asylsuchenden in unserem Land sensibilisieren und Engagement und Solidarität
aktivieren können, als alle politischen Analysen.
In Menschenrechtsorganisationen, gemeindlichen Asylkreisen und
in Flüchtlingsinitiativen organisiert, haben in den vergangenen Jahren
viele Menschen Flüchtlinge in ihrem Alltag unterstützt, sie in
ihren Verfahren menschlich begleitet, Rechtsbeistand verschafft und sie
vor Abschiebung geschützt.
In vielfältigen politischen Aktionen haben sie sich für eine
humane und an den Menschenrechten orientierte Asyl- und Einwanderungspolitik
eingesetzt. Doch auch das am 1.1.2005 nach langjährigen zähen
Debatten in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz hält nicht, was es vor
dem 11.9.2001 hätte sein sollen: es ist ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz
und mit dem Kampf gegen den Terrorismus sind vor allem die Asylsuchenden
getroffen worden, statt die sich internationaler Pässe bedienenden
Terroristen.
Dennoch ist entscheidend, dass gerade die Flüchtlingssoldarität
hier gefordert ist, möglichst umfassend beratend, die neuen Möglichkeiten
des Gesetzes auszuschöpfen.
2. Christliche Beistandspflicht - Gemeinden gewähren Flüchtlingen
Schutz
Viele Kirchengemeinden nehmen schon lange - oft in Verbindung
mit den kirchlichen Diensten der Caritas und der Diakonie - Aufgaben im
Bereich der Flüchtlingssozialarbeit wahr. Sie haben Beratungsstellen,
Anlaufpunkte in Gemeindehäusern und Besuchsdienste in Lagern und Containersiedlungen
eingerichtet. Im alltäglichen Gemeindeleben (Gottesdienste, Asylkreise,
Kindergruppen etc.) finden Flüchtlinge mit ihren Freuden und
Nöten einen festen Platz.
So ist es nicht verwunderlich, daß bereits seit Anfang der 80er Jahre
Kirchengemeinden in der Bundesrepublik Deutschland Flüchtlingen Schutz
vor drohender Abschiebung gewähren. Seitdem suchen immer wieder Flüchtlinge
Zuflucht in Gemeinden. Viele katholische und evangelische Kirchengemeinden
sowie Klöster verschließen sich ihrer Not und ihrem Schutzbedürfnis
nicht. Sie erklären sich grundsätzlich bereit, Flüchtlinge
in Gemeinderäume aufzunehmen, da sich mit beschleunigtem Asylverfahren
und rigider Abschiebepraxis die Wahrscheinlichkeit erhöht, daß individuelle
Fluchtgründe weder erkannt noch anerkannt werden und Gefährdungen
für Leib, Leben und Freiheit bei Abschiebungen nicht auszuschließen
sind.
Hinzu kommt, dass seit Ende der 90er Jahre zunehmend Menschen
ohne gültige Aufenthaltspapiere Schutz bei Gemeinden suchen: Menschen,
deren Asylgründe nicht anerkannt wurden und die aus Angst vor einer
Abschiebung untergetaucht sind, die nach einer Abschiebung erneut illegal
wieder eingereist sind, weil sie in ihrem Heimatland keine Perspektive
hatten oder erneut bedroht wurden. Christen und Christinnen werden in ihrer
Beistandspflicht herausgefordert, wenn sich Menschen in Not und Verzweiflung
an sie wenden.
Diesen illegalisierten Menschen Schutz zu gewähren ,- unabhängig
von einer zunächst klaren rechtlichen Perspektive - ist Anliegen vieler
Christinnen und Christen. Gastfreundschaft gegenüber dem Menschen
in Not ist die ursprünglichste aller christlichern Hilfsangebote:
Vorrübergehende Schutzgewährung mit einer befristeten Perspektive
ermöglichen eine Ruhepause. So können Menschen in einer verzweifelten
Situation den Raum gewinnen, eine Perspektive zu entwickeln und möglicherweise über
Beratungsstellen und Hilfsangebote einen neuen Anlauf zu wagen.
Hier entstand bereits Mitte der 90er Jahre in Berlin das Projekt
Fluchtwohnung, dem in den folgenden Jahren ähnliche Angebote in ganz
Deutschland folgten.
Einige hundert Kirchengemeinden sind inzwischen dem Büro der Ökumenischen
Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" bekannt, die im
Notfall Flüchtlinge an- und aufnehmen und sich für ihren Verbleib
in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen würden.
Schätzungsweise 5000 Flüchtlinge haben seit Beginn der Kirchenasylinitiativen
in den 80er Jahren Zuflucht und Schutz in Gemeinden gefunden. In den allermeisten
Fällen mussten die unmittelbaren Abschiebeanordnungen revidiert und
konnten befristete und - in einigen Fällen - dauerhafte Bleibemöglichkeiten
erwirkt werden. Das belegen die von der BAG Asyl in der Kirche veröffentlichte
Studien "Zufluchtsort Kirche" (1996) und "unter dem Schatten
deiner Flügel (2001), die empirisch Erfolg und Mißerfolg von
Kirchenasyl untersuchten. Demnach konnten in 70% der Kirchenasylfälle
Abschiebungen verhindert werden. Eine erneute Überprüfung der
Fluchtschicksale ergab, dass viele dieser Flüchtlinge gar nicht abgeschoben
werden durften, weil politische Verfolgung, Gefahren für Leib und
Leben oder andere Abschiebehindernisse vorlagen. Die Untersuchung zeigte,
dass immerhin in 44 Fällen von Kirchenasyl den Flüchtlingen nachträglich
ein Schutz als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes oder nach
der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 51,1 AuslG.) zuerkannt wurde.
3.
Asyl in der Kirche
Der Begriff "Kirchenasyl", der sich im Sprachgebrauch inzwischen
eingebürgert hat, wird oft mißverstanden - und nicht selten
wird dieses Mißverständnis von Kritikern bewußt eingesetzt.
Tatsächlich aber beanspruchen Gemeinden kein eigenes Recht auf Asyl,
das letztlich nur der Staat gewähren und durchsetzen kann. Implizit
mahnt und erinnert jedoch der Begriff Kirchenasyl den Staat an seine Schutzverpflichtung
(Grundgesetz, GFK) gegenüber Menschen, die sich auf der Flucht vor
Verfolgung und Krieg befinden.
Aus christlicher Sicht ist praktiziertes Kirchenasyl Dienst an
existentiell bedrohten Menschen und somit allein schon aus dem Glauben
heraus verpflichtender Auftrag christlicher Gemeinden.
Die Ev. Kirche von Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz
und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) beurteilten
in ihrem ”Gemeinsamen Wort zu den Herausforderungen durch Migration
und Flucht” von 1997 das Kirchenasyl als "verständlich
und auch legitim, wenn Kirchengemeinden in bestimmten Einzelfällen
nach gewissenhafter Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, sich schützend
vor einem Menschen stellen zu müssen, um zu vermeiden, daß ihm
der ihm zustehende Grundrechtsschutz versagt wird."
Der Schutz illegalisierter Menschen und die Wahrung ihrer elementaren
Menschenrechte ist in zahlreichen Verlautbarungen von Landes- und Kreissynoden,
der Deutschen Bischofskonferenz und den Wohlfahrtsverbänden immer
wieder eingeklagt worden. Von Seiten der politisch Verantwortlichen sind
diese Forderungen bisher ignoriert worden: Auch das neue Zuwanderungsgesetz
schreibt die bisherige Strategie fort, Menschen ohne Papiere allein mit
der Abschiebung zu begegnen und ihre Helfer zu kriminalisieren.
BAG 2004
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