Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen ohne Papiere
als Herausforderung für Gemeinden


1. Persönliche Kontakte - Alltagssolidarität
Menschen lernen schnell in zufälligen Begegnungen mit Flüchtlingen deren Lebens- und Rechtssituation kennen: den abweisenden Umgang staatlicher Behörden mit Flüchtlingen, die komplizierte Asylrechtssprechung, die Angst vor angedrohter Abschiebung und die sozial ausgegrenzten Flüchtlingsschicksale in Lager und Kasernen. Erschrocken und zumeist tief betroffen engagieren sie sich für rechtssichernde und menschenwürdige Lebensbedingungen in Einzelfällen. Häufig entstehen menschlich nahe Kontakte.

Oft sind es diese Erfahrungen aus persönlichen Beziehungen zu Flüchtlingen, die kirchliche und andere Gruppen weit mehr für die Situation der Asylsuchenden in unserem Land sensibilisieren und Engagement und Solidarität aktivieren können, als alle politischen Analysen.

In Menschenrechtsorganisationen, gemeindlichen Asylkreisen und in Flüchtlingsinitiativen organisiert, haben in den vergangenen Jahren viele Menschen Flüchtlinge in ihrem Alltag unterstützt, sie in ihren Verfahren menschlich begleitet, Rechtsbeistand verschafft und sie vor Abschiebung geschützt.

In vielfältigen politischen Aktionen haben sie sich für eine humane und an den Menschenrechten orientierte Asyl- und Einwanderungspolitik eingesetzt. Doch auch das am 1.1.2005 nach langjährigen zähen Debatten in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz hält nicht, was es vor dem 11.9.2001 hätte sein sollen: es ist ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz und mit dem Kampf gegen den Terrorismus sind vor allem die Asylsuchenden getroffen worden, statt die sich internationaler Pässe bedienenden Terroristen.

Dennoch ist entscheidend, dass gerade die Flüchtlingssoldarität hier gefordert ist, möglichst umfassend beratend, die neuen Möglichkeiten des Gesetzes auszuschöpfen.

2. Christliche Beistandspflicht - Gemeinden gewähren Flüchtlingen Schutz

Viele Kirchengemeinden nehmen schon lange - oft in Verbindung mit den kirchlichen Diensten der Caritas und der Diakonie - Aufgaben im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit wahr. Sie haben Beratungsstellen, Anlaufpunkte in Gemeindehäusern und Besuchsdienste in Lagern und Containersiedlungen eingerichtet. Im alltäglichen Gemeindeleben (Gottesdienste, Asylkreise, Kindergruppen etc.) finden Flüchtlinge mit ihren Freuden und Nöten einen festen Platz.

So ist es nicht verwunderlich, daß bereits seit Anfang der 80er Jahre Kirchengemeinden in der Bundesrepublik Deutschland Flüchtlingen Schutz vor drohender Abschiebung gewähren. Seitdem suchen immer wieder Flüchtlinge Zuflucht in Gemeinden. Viele katholische und evangelische Kirchengemeinden sowie Klöster verschließen sich ihrer Not und ihrem Schutzbedürfnis nicht. Sie erklären sich grundsätzlich bereit, Flüchtlinge in Gemeinderäume aufzunehmen, da sich mit beschleunigtem Asylverfahren und rigider Abschiebepraxis die Wahrscheinlichkeit erhöht, daß individuelle Fluchtgründe weder erkannt noch anerkannt werden und Gefährdungen für Leib, Leben und Freiheit bei Abschiebungen nicht auszuschließen sind.

Hinzu kommt, dass seit Ende der 90er Jahre zunehmend Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere Schutz bei Gemeinden suchen: Menschen, deren Asylgründe nicht anerkannt wurden und die aus Angst vor einer Abschiebung untergetaucht sind, die nach einer Abschiebung erneut illegal wieder eingereist sind, weil sie in ihrem Heimatland keine Perspektive hatten oder erneut bedroht wurden. Christen und Christinnen werden in ihrer Beistandspflicht herausgefordert, wenn sich Menschen in Not und Verzweiflung an sie wenden.

Diesen illegalisierten Menschen Schutz zu gewähren ,- unabhängig von einer zunächst klaren rechtlichen Perspektive - ist Anliegen vieler Christinnen und Christen. Gastfreundschaft gegenüber dem Menschen in Not ist die ursprünglichste aller christlichern Hilfsangebote: Vorrübergehende Schutzgewährung mit einer befristeten Perspektive ermöglichen eine Ruhepause. So können Menschen in einer verzweifelten Situation den Raum gewinnen, eine Perspektive zu entwickeln und möglicherweise über Beratungsstellen und Hilfsangebote einen neuen Anlauf zu wagen.

Hier entstand bereits Mitte der 90er Jahre in Berlin das Projekt Fluchtwohnung, dem in den folgenden Jahren ähnliche Angebote in ganz Deutschland folgten.

Einige hundert Kirchengemeinden sind inzwischen dem Büro der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" bekannt, die im Notfall Flüchtlinge an- und aufnehmen und sich für ihren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen würden.

Schätzungsweise 5000 Flüchtlinge haben seit Beginn der Kirchenasylinitiativen in den 80er Jahren Zuflucht und Schutz in Gemeinden gefunden. In den allermeisten Fällen mussten die unmittelbaren Abschiebeanordnungen revidiert und konnten befristete und - in einigen Fällen - dauerhafte Bleibemöglichkeiten erwirkt werden. Das belegen die von der BAG Asyl in der Kirche veröffentlichte Studien "Zufluchtsort Kirche" (1996) und "unter dem Schatten deiner Flügel (2001), die empirisch Erfolg und Mißerfolg von Kirchenasyl untersuchten. Demnach konnten in 70% der Kirchenasylfälle Abschiebungen verhindert werden. Eine erneute Überprüfung der Fluchtschicksale ergab, dass viele dieser Flüchtlinge gar nicht abgeschoben werden durften, weil politische Verfolgung, Gefahren für Leib und Leben oder andere Abschiebehindernisse vorlagen. Die Untersuchung zeigte, dass immerhin in 44 Fällen von Kirchenasyl den Flüchtlingen nachträglich ein Schutz als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 51,1 AuslG.) zuerkannt wurde.

3. Asyl in der Kirche
Der Begriff "Kirchenasyl", der sich im Sprachgebrauch inzwischen eingebürgert hat, wird oft mißverstanden - und nicht selten wird dieses Mißverständnis von Kritikern bewußt eingesetzt. Tatsächlich aber beanspruchen Gemeinden kein eigenes Recht auf Asyl, das letztlich nur der Staat gewähren und durchsetzen kann. Implizit mahnt und erinnert jedoch der Begriff Kirchenasyl den Staat an seine Schutzverpflichtung (Grundgesetz, GFK) gegenüber Menschen, die sich auf der Flucht vor Verfolgung und Krieg befinden.
Aus christlicher Sicht ist praktiziertes Kirchenasyl Dienst an existentiell bedrohten Menschen und somit allein schon aus dem Glauben heraus verpflichtender Auftrag christlicher Gemeinden.

Die Ev. Kirche von Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) beurteilten in ihrem ”Gemeinsamen Wort zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht” von 1997 das Kirchenasyl als "verständlich und auch legitim, wenn Kirchengemeinden in bestimmten Einzelfällen nach gewissenhafter Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, sich schützend vor einem Menschen stellen zu müssen, um zu vermeiden, daß ihm der ihm zustehende Grundrechtsschutz versagt wird."

Der Schutz illegalisierter Menschen und die Wahrung ihrer elementaren Menschenrechte ist in zahlreichen Verlautbarungen von Landes- und Kreissynoden, der Deutschen Bischofskonferenz und den Wohlfahrtsverbänden immer wieder eingeklagt worden. Von Seiten der politisch Verantwortlichen sind diese Forderungen bisher ignoriert worden: Auch das neue Zuwanderungsgesetz schreibt die bisherige Strategie fort, Menschen ohne Papiere allein mit der Abschiebung zu begegnen und ihre Helfer zu kriminalisieren.

BAG 2004