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Pressemitteilung vom 09. Dezember 2004
"Aufräumaktionen" machen
auch vor Kirchenasyl nicht Halt-
Abschiebung nach Vietnam trotz schwer behindertem Kind
Mit der Räumung des Kirchenasyls für die Familie
Van in der St. Jakobi-Kirchengemeinde in Peine zeigt
sich, dass auch in Niedersachsen noch vor dem Inkrafttreten
des Zuwanderungsgesetzes "aufgeräumt" werden
soll. Eine Familie abzuschieben, die seit 13 Jahren in
Deutschland lebt, die voll integriert ist und unabhängig
von der Sozialhilfe lebt, ist nicht hinnehmbar. Dass
dabei in Kauf genommen wurde, dass ein autistisches Kind
weiter geschädigt wurde ist inhuman und empörend.
Es ist in keiner Weise einzusehen, dass Ausländerbehörden
und Innenministerien versuchen, Menschen, die lange schon
mit großer Unsicherheit in Deutschland leben, die
wenigen humanitären Spielräume des Zuwanderungsgesetzes,
die ihnen möglicherweise zu gute kommen könnten,
noch kurz vor Inkrafttreten zu verstellen. In diesem
Fall der vietnamesischen Familie Van stehen sogar noch
gerichtliche Entscheidungen aus.
Der Entschluss einer Gemeinde, Kirchenasyl zu gewähren,
hat häufig das Ziel Zeit zu gewinnen, um gerichtliche
Entscheidungen abzuwarten, oder eine erneute Prüfung
des Falls zu erreichen.
Es widerspricht dem Grundgesetz und dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit, wenn Behörden
die verantwortlich getroffenen Entscheidung der Gemeinde
und ihre Bitte um Zeitaufschub nicht respektieren. Der
Aufenthaltsort der Flüchtlinge ist den Behörden
ja bekannt ist und sie haben jederzeit Zugang. Die polizeiliche
Räumung eines Kirchenasyls ist schon aus diesen
Gründen nicht einzusehen.
"Wir fordern das Innenministerium auf, diesen Fehler wieder
gut zu machen und dem Ehepaar Van und ihren Kinder ein
Leben in Sicherheit in Deutschland zu ermöglichen".
gez.
Fanny Dethloff, Vorsitzende
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