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Kirchenasyl braucht Unterstützung: Menschen, die sich in aller Öffentlichkeit auf die Seite der Flüchtlinge stellen und sich für deren Recht auf ein Leben in Würde und Unversehrtheit einsetzen. Gemeinden, die ihre Kirche als Zufluchtstätte zur Verfügung stellen oder die das Kirchenasyl anderer Gemeinden durch tatkräftige Hilfe, Fürbitte und öffentliches Engagement unterstützen. finanzielle Unterstützung, um einander in rechtlichen, praktischen und theologischen Fragen beraten zu können, Erfahrungen auszutauschen und das gemeinsame Handeln in der Öffentlichkeit zu koordinieren. Der Förderkreis »Schutz für Flüchtlinge« unterstützt und begleitet die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. bei ihrer Aufgabe, • Kirchenasyl gewährende Gemeinden zu beraten und praktisch zu unterstützen, • die Stimme von Initiativen, Gruppen und Gemeinden, die sich für die Rechte von Flüchtlingen ohne Schutz einsetzen, in Öffentlichkeit und Kirche zu verstärken, • den länder- und grenzüberschreitenden Informationsaustausch und die Kooperation zwischen Gemeinden und Gruppen, die Kirchenasyl gewähren oder in anderer Weise ihrer christlichen Beistandspflicht nachkommen, zu fördern, • die Erfahrungen beim Kirchenasyl zu dokumentieren, auszuwerten und öffentlich zu machen. Im Förderkreis »Schutz für Flüchtlinge« können Einzelpersonen, Gemeinden und Gruppen Mitglied werden. Durch ihren finanziellen Beitrag für die Kirchenasylbewegung üben Sie praktische Solidarität mit Flüchtlingen. Möchten Sie Fördermitglied werden? Als Fördermitglied … • erhalten Sie Nachrichten und Hintergrundinformationen aus der Kirchenasylbewegung • werden Sie zu den Veranstaltungen der Bundesarbeitsgemeinschaft eingeladen • senden wir Ihnen (üblicherweise per mail, auf Wunsch aber auch unentgeltlich per Post) die Dokumentation unserer jährlichen Bundestagung zu • bezahlen Sie einen Jahresbeitrag von mindestens 60,- Euro (Nichtverdienende 30,- Euro), und zwar wahlweise im viertel-, halb- oder jährlichen Zahlungsmodus. Am besten erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Diese können Sie jederzeit wieder aufheben. Ein Formular zum Ausdrucken (doc, 24 KB) finden Sie hier. Wir bitten darum, uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post zurückzuschicken. Die Bankverbindung der BAG Asyl in der Kirche lautet: Konto-Nr. 1013169019 KD-Bank Duisburg BLZ: 350 601 90 BIC: GENODED1DKD IBAN: DE68350601901013169019 Gründungsmitglieder des Förderkreises SCHUTZ FÜR FLÜCHTLINGE sind u.a. Dr. Martin Affolderbach, Dr. Dieter Bach, Dr. Gernot Czell, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Prof. Dr. Günter Ebbrecht, Helmut Frenz, Prof. Dr. Ottmar Fuchs, Prof. Dr. Christian Gremmels, Prof. Dr. Hartmut von Hentig, Bischöfin Maria Jepsen, Dr. Margot Käßmann, Bischof Karl Ludwig Kohlwage, Prof. Dr. Rainer Krockauer, Herbert Leuninger, Prof. Dr. Christian Link, Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, Richter a.D. Jan Niemöller, Dr. Heribert Prantl, Prof. Dr. Dorothee Sölle, Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky, Prof. Dr. Martin Stöhr, Hermann Uihlein, Wolfgang Weber |
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